Praterstern-Vergewaltigung: Junge Afghanen angeklagt
Drei junge Asylwerber werden nach der brutalen Vergewaltigung einer Erasmus-Studentin angeklagt. Das Opfer leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Im Fall der im vergangenen Frühjahr von drei jugendlichen Afghanen am Wiener Praterstern missbrauchten Erasmus-Studentin liegt die – nicht rechtskräftige – Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vor. Das bestätigte die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, am Freitagnachmittag.
Brutale Vergewaltigung
Die drei Asylweber, die sich bis zu ihrer Festnahme als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Bundesbetreuung befanden und von der Caritas unterstützt wurden, hatten sich am 22. April am Praterstern getroffen, wo sie laut Anklageschrift
“Alkohol tranken und beschlossen, nicht zurück in ihre Asylunterkünfte zu fahren, sondern stattdessen gemeinsam ein Mädchen in der Damentoilette zu vergewaltigen”.
Sie wählten dafür die abgelegene, am U-Bahn-Ausgang Lasallestraße befindliche Toiletten-Anlage aus. Als sie sahen, dass sich die aus der Türkei stammende Studentin dorthin auf den Weg machte, folgten sie ihr und rissen laut Anklage die Kabinentür auf, die die junge Frau hinter sich zugezogen hatte. Die Studentin beschimpfte sie, es gelang ihr auch, die Tür zunächst wieder zu verriegeln, worauf der Älteste die Tür mittels einer Münze gewaltsam öffnete und – wie einer seiner Komplizen später bei der Polizei sagte – “das Kommando übernahm”.
Im Detail wird in der Anklage das Martyrium der Frau beschrieben, über die alle drei Afghanen hintereinander herfielen.
Ihr wurde teilweise der Mund zugehalten, so dass sie laut Staatsanwaltschaft keine Luft mehr bekam und Atemnot eintrat. Weil sie sich wehrte, schlug ihr einer der Burschen den Kopf gegen die Klomuschel. Neben den seelischen Verletzungen erlitt das Opfer Hämatome und Blutergüsse am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm.
Wie lange die posttraumatische Belastungsstörung andauern wird, ist der Anklageschrift zufolge “nicht absehbar”.
Quelle:Die Presse
Foto: APA/HANS KLAUS TECHT