Mann soll schwangere Freundin vergewaltigt haben
Geknebelt und mit 15 Zentimeter langem Messer bedroht: Ein 36-Jähriger soll seine schwangere Freundin in Bremerhaven vergewaltigt haben. Seit Montag steht er vor Gericht.
Ein 36 Jahre alter Mann aus Bremerhaven muss sich seit Montag unter anderem wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung seiner schwangeren Freundin vor dem Bremer Landgericht verantworten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Mann die Taten am 18. und 19. Februar dieses Jahres begangen haben.
Was der Staatsanwalt vortrug, löste bei Beobachtern angesichts der vorgetragenen Brutalität kaltes Grausen aus. Der 36-Jährige soll die Frau, die von ihm ein Kind erwartete, in der gemeinsamen Wohnung in Bremerhaven geknebelt und mehrfach anal vergewaltigt haben. Laut Anklage setzte er dabei unter anderem auch ein acht Zentimeter langes Messer und ein zwölf bis 15 Zentimeter dickes Tischbein ein, das er später wieder an den Tisch schraubte. Der Mann soll auch gedroht haben, die Frau aufzuschlitzen. Ferner habe er sie mit einem Stock so lange geschlagen, bis dieser zerbrach.
Schwere Verletzungen am ganzen Körper
Detailliert schilderte der Staatsanwalt die brutale Vorgehensweise, die sie dem Angeklagten vorwirft. Das Opfer trug schwere Verletzungen davon, darunter einen Einstich im Halsbereich, Hämatome an Brüsten, Oberschenkeln und im Schulterbereich. Auch einen Zahn verlor die Frau. Bereits in den Tagen zuvor soll der 36-Jährige das Opfer mehrfach geschlagen haben.
Da der Angeklagte des Deutschen kaum mächtig ist, werden alle seine Äußerungen von einem Dolmetscher ins Deutsche übertragen. Umgekehrt werden auch die Aussagen aller Anwesenden für den Angeklagten übersetzt .
Kurz nach der Anklageverlesung musste die Öffentlichkeit den Gerichtssaal verlassen. Während der Einlassungen des Angeklagten zu den Vorwürfen wurden Zuhörer und Presse auf Antrag des Verteidigers ausgeschlossen. Der Grund: Die Ausführungen des Angeklagten öffentlich vorzutragen, würde dessen Interessen zuwiderlaufen, so der Anwalt. Es werde zu detaillierten Äußerungen zu der Beziehung zwischen dem Opfer und dem Angeklagten sowie zu Einblicken in das Sexualleben kommen, hieß es.
Einbezug der Öffentlichkeit abgelehnt
Ein Gegenantrag der Staatsanwaltschaft, aufgrund des Informationsinteresses der Öffentlichkeit auf den Ausschluss zu verzichten, wurde nach kurzer Beratung abgelehnt. In Auftrag gegeben wurde gestern ein Gutachten über den Angeklagten. Der Prozess wird am Donnerstag, 18. August, um 9.30 Uhr im Saal 218 fortgesetzt. Es sind sieben weitere Verhandlungstage bis zum 16. September angesetzt.