Vergewaltiger kommt für 7,5 Jahre hinter Gitter
Er ist schuldig der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und des Raubes: Das Regionalgericht Bern-Mittelland schickt den 34-jährigen Liberianer, der 2014 in Bern eine junge Frau attackierte, für 7,5 Jahre hinter Gitter.
In den frühen Morgenstunden des 7. September 2014 wurde für eine junge Frau ein Albtraum Realität: Sie wurde beim Berner Hallenbad Weyermannshaus von einem Mann vom Velo gestossen, in ein Waldstück geschleift, schwer verletzt und mehrfach vergewaltigt. Die Frau befand sich etwa eine halbe Stunde in der Gewalt ihres Peinigers. Bis heute leidet sie unter den körperlichen und seelischen Verletzungen.
Der Mann, der ihr das angetan hat, wurde am Mittwoch vom Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren verurteilt. Das fünfköpfige Gremium sprach ihn der mehrfach begangenen Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung sowie des Raubes schuldig.
«Es ist erstaunlich und erschreckend, wozu Menschen fähig sind», sagte Gerichtspräsidentin Christine Schaer. Der Täter, ein 34-jähriger Liberianer, der in der Schweiz aufgewachsen ist, nahm das Urteil emotionslos entgegen. Bei früheren Befragungen hatte er die Vergewaltigung zugegeben, anlässlich der Hauptverhandlung aber bestritten.
DNA-Treffer überführte ihn
Dass der Täter gefasst werden konnte, ist unter anderem einem Zeugen zu verdanken: Er sah an jenem Sonntagmorgen beim Weyermannshaus einen schwarzen Mann vom Fahrradweg zum Parkplatz unter der Autobahnbrücke rennen und wegfahren. Wenig später traf der Zeuge auf dem Veloweg auf die schwer verletzte Frau.
Aufgrund der Beschreibung des Flüchtenden und seines Autos konnte der Täter ausfindig gemacht werden. Ein DNA-Abgleich überführte ihn. Das ursprüngliche Geständnis des Täters sei deshalb auch nicht überraschend, sagte die Gerichtspräsidentin.
Er leugnet Vergewaltigung
Dennoch leugnete der Täter die Vergewaltigung auf einmal. Er habe sie früher nur deshalb zugegeben, weil er von seinem damaligen Verteidiger unter Druck gesetzt worden sei. Als «reine Schutzbehauptung» wertete das Regionalgericht diese Kehrtwende. «Wer gibt schon freiwillig eine Vergewaltigung zu, die er nicht begangen hat?», fragte Gerichtspräsidentin Schaer.
Das Gericht sieht es aufgrund der «äusserst glaubhaften» Aussagen des Opfers als erwiesen an, dass der Täter die Frau zweimal vergewaltigt hat. Auch der Tatbestand der sexuellen Nötigung sei erfüllt, weil er sein Opfer zudem zu oralem und analen Verkehr gezwungen habe. Die Frau stand Todesangst aus.
Der Täter hatte ihr gedroht, ein Messer bei sich zu haben. «Sie befand sich in einer äusserst schlimmen und ausweglosen Situation», sagte die Gerichtspräsidentin. Dennoch habe die Frau versucht, mit dem Täter zu reden. «Man mag sich nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn sie sich weiter gewehrt hätte.»
Mit seinem Urteil liegt das Gericht nahe am Antrag des Staatsanwalts. Er hatte 8 Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Anders als er sieht das Gericht den Tatbestand der qualifizierten Vergewaltigung nicht gegeben. Dafür muss der Täter unter anderem mit besonderer Grausamkeit vorgehen.
«In der landläufigen Meinung hat er das sicherlich auch in diesem Fall getan, aber nicht im juristischen Sinn», erklärte die Gerichtspräsidentin. Die reine Drohung mit einem Messer reiche dafür nicht aus.
Das Opfer leidet bis heute
Aber: «Die Tat hat grosse Auswirkungen auf das weitere Leben der Frau.» So war sie lange arbeitsunfähig und leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. «Der Täter sagt zwar, dass er mit seinem Opfer mitfühlt – aber wir haben vor allem gehört, dass er sich selber leidtut, weil er im Gefängnis sitzt», sagte Schaer.
Er wurde dazu verurteilt, dem Opfer eine Genugtuung von 25’000 Franken zu bezahlen. Eine Landesverweisung wird nach Verbüssen seiner Strafe geprüft.
Quelle: http://mobile2.bernerzeitung.ch/articles/57aae809ab5c3711c0000001