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Sexualstraftäter Mehmet Ali C. erneut vor Landgericht Wiesbaden

Sexualstraftäter Mehmet Ali C. erneut vor Landgericht Wiesbaden

Die Nachrichten kommen im Minutentakt aufs Handy. Ali Baba, wie sich der Schreiber nennt, ist hartnäckig, er lässt der jungen Frau kaum Zeit zum Nachdenken. Wenn sie sich durch eine Nullreaktion entziehen will, dann ist schon seine nächste Nachricht da.

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Eher eine Forderung. „Melde dich. Wann können wir uns noch einmal sehen?“ Es ist eine perfide Mischung aus Kontrolldruck, aus moralischer Erpressung, unterschwelligen Drohungen und Angstmachen. Ali Baba überzieht sein Opfer mit psychischer Gewalt. So erzwingt er, dass die Frau weiter reagiert, obwohl sie das überhaupt nicht will. Die Ausdrucke der von ihm dominierten Nachrichten füllen 386 Seiten.

Ali Baba, das ist Mehmet Ali C., ein Gewalt- und Sexualstraftäter, der sich vor der 2. Strafkammer des Landgerichts erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten muss. Der 42-Jährige hat bereits acht Jahre im Gefängnis gesessen, er hatte seine damalige Freundin brutal erniedrigt, gequält, misshandelt und vergewaltigt. 72 Tage nach der Entlassung soll der neue Fall passiert sein. Der Türke war als rückfallgefährdet eingestuft. Im Falle der Verurteilung droht ihm Sicherungsverwahrung. „Aus psychiatrischer Sicht sind die Voraussetzungen dafür erfüllt“, fasst die psychiatrische Sachverständige Hildegard Müller die Ergebnisse ihres Gutachtens zusammen. Ungünstiger kann eine Prognose kaum ausfallen wie im Fall des 42-Jährigen. Bei Sexualstraftätern sei allgemein die Gefahr der Rückfälligkeit hoch, und bei Sexualstraftätern nehme die Gefährlichkeit mit dem Alter auch nicht unbedingt ab, sagt Müller.

Welche Gefahr geht von ihm aus?

Den Richtern geht es um das ganz Spezielle in der Persönlichkeit des Mehmet Ali C.. Um Charaktereigenschaften, um damit verbundenes Handeln. Welche Gefahr geht von ihm aus? Eine große, sagt Müller, denn er habe aus den negativen Erfahrungen – seinen Vorstrafen – und in dreieinhalb Jahren intensiver sozialtherapeutischer Arbeit im Gefängnis nichts gelernt. Die Behandlung sei bei ihm an Grenzen gestoßen. Es fehle bei ihm das Wichtigste, eine tatsächlich ehrliche Einsicht. Schuld hätten bei Mehmet Ali C. immer die Anderen, sie seien die Bösen.

Die Frau zum Beispiel, die ihm eine Vergewaltigung „anhänge“. Wo er sich doch so um die „Blume“ seines Herzens bemüht habe, wie er sagt. Psychoterror? Nein, Liebe war’s. Gewalt? Nein, Erregung war’s. Ihre Hände will er nur festgehalten haben, weil sie kalt gewesen seien. Allenfalls ein „Missverständnis“ könnte er gelten lassen. Der Knast habe ihn ja geläutert. Er stehe nun „auf der Seite des Rechts“.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung

Müller sieht eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen, ausgeprägt sei auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Der Angeklagte schreibe sich eine Wichtigkeit und Grandiosität zu, die Realität sehe ganz anders aus. Er sei ein großer Blender und sehr manipulativ. „Er beherrscht alle Techniken“, sagt Müller. Dissozial sei er, weil er sich schon seit Jahren über gesellschaftliche Normen hinwegsetze, seine Bedürfnisse über alles stelle und rücksichtslos umsetze.

In Beziehungen sei er „ausbeuterisch“, Frauen reduziere er auf Sex. Er habe einen „parasitären Lebensstil“ gepflegt, sich über Sozialleistungen alimentieren lassen. Unter der Wucht solcher Aussagen wird aus Ali Baba, der als Killer ein Vermögen gemacht haben will, – um nur eine Räuberpistole zu nennen – ein gewöhnlicher gefährlicher Täter.
Fortsetzung 11. Juni, 9 Uhr

Quelle: http://www.wiesbadener-tagblatt.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/weiterhin-gefaehrlich-sexualstraftaeter-mehmet-ali-c-erneut-vor-landgericht-wiesbaden_17055073.htm

Prozess in Wiesbaden: Sexualstraftäter soll nach Entlassung erneut Frau vergewaltigt haben

Prozess in Wiesbaden: Sexualstraftäter soll nach Entlassung erneut Frau vergewaltigt haben

Als alle im Gerichtssaal gedanklich schon im Feierabend sind, holt der Angeklagte zum großen Rundumschlag aus. Die Untersuchungshaft sei eine „rechtswidrige Freiheitsentziehung“. Die Anklage wegen Vergewaltigung sei eine „dreiste Lüge“ der Frau, die Frau sei vielleicht „neben der Kappe“. Der Vorwurf sei „eine Vorverurteilung gegen muslimische Männer“.

Die Frau sei von „Ausländerfeinden“ zur Anzeige „aufgehetzt“ worden. Ohnehin sei alles eine große Verschwörung, bei der die Staatsanwaltschaft mit „Vertuschungen“ und Voreingenommenheit eine führende Rolle spiele. Da sei „manipuliert“ worden. Natürlich sei auch die Polizei mit ihren „fehlerhaften Ermittlungen“ ein Rädchen im Werk der Bösen. Es gebe nur einen ganz und gar Unschuldigen, und das sei er – Mehmet Ali C., und deswegen müsse er auch aus der U-Haft entlassen werden. Das fordert er wirklich.

In langatmigen Ausführungen mit vielen Nebensächlichkeiten präsentiert der Türke am Montag zum Auftakt des Prozesses vor der 2. Strafkammer eine ausgeprägte Selbstdarstellung: Er sei nicht nur unschuldig, er sei auch großartig, einfühlsam und verständnisvoll. Frauen würden auf ihn fliegen, früher zumindest. „Locker drei, vier Frauen am Tag“, Sex wie am Fließband. Mehmet der Gigolo.
Seine Aggressionen habe er längst im Griff. Er habe viel gelernt in der Therapie im Gefängnis, Verständnis und Mitgefühl zum Beispiel. „Ich weiß, dass ich ok bin“, findet er.

Einschlägig verurteilt

Man erlebt selten, dass sich ein gefährlicher Mann derart selbst entlarvt. Und der 42-Jährige gilt als gefährlich, das haben seit 2003 mehrere Frauen leidvoll erfahren. Mehmet C. ist ein Gewalt- und Sexualstraftäter, einschlägig verurteilt. Vor der 2. Strafkammer geht es darum, ob der Türke als Vergewaltiger ein Wiederholungstäter ist. Ihm droht im Falle der Verurteilung dann die Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht Wiesbaden hatte ihn 2008 wegen besonders schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung zu acht Jahren verurteilt. Am 31. Juli 2015 wurde aus dem Gefängnis entlassen, er hatte die Strafe ganz absitzen müssen. Entlassen wurde er mit einer ungünstigen Prognose, er galt als Risikokandidat. Man glaubte, für den rückfallgefährdeten Sexualstraftäter ein engmaschiges Kontrollnetz geknüpft zu haben. Er hatte unter anderem eine elektronische Fußfessel zu tragen, er musste sich jede Woche in Wiesbaden bei der Polizei melden.

72 Tage nach der Haftentlassung soll Mehmet C. im Oktober in Biebrich eine junge Frau vergewaltigt haben, und einige Tage später dann ein weiteres Mal. Am 8. September hatte man sich das erste Mal getroffen, und am 10. September machte Mehmet C. schon klar, dass er die Frau heiraten wolle. Ihr war das zu viel und viel zu schnell. Er schaffte es, im Eiltempo die Frau mit Angst zu überziehen. Er sei ein Auftragskiller, er habe sich mit 700.000 Euro aus dem Knast freigekauft. Die Frau wollte keinen Sex, das soll ihn nicht geschert haben. „Wenn ich das will, werde ich das machen“, soll er gesagt haben.

Der Prozess wird am Dienstag, 9 Uhr, fortgesetzt.

Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/prozess-in-wiesbaden-sexualstraftaeter-soll-nach-entlassung-erneut-frau-vergewaltigt-haben_17008001.htm

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