Islamischer Zentralrat verteidigt die Beschneidung von Mädchen
Alle Formen der Verstümmelung weiblicher Genitalien sind in der Schweiz verboten. Eine Variante hält der Zentralrat dennoch für zulässig.
Asylverfahren abgelehnt
572 Fälle von Genitalverstümmelung in Hessen
Was müssen wir da lesen, das kann aber nicht sein.
Wir hören immer und immer wieder mit den Flüchtlingen kommt eine Kulurellebereicherung und nun diese Aussage, wir sind entsetzt!
“Mit den Flüchtlingsströmen kam das Problem nach Europa und nach Deutschland”.
Diesen Satz sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Und wer die Tochter im Ausland beschneiden lässt, soll seinen Pass verlieren.
(Anmerkung von uns: Den bringen sie ja meistens erst gar nicht mit, wie soll man was verlieren was man gar nicht hat).