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Sexuelle Belästigung: Grapscher attackieren Soldatinnen in Düsseldorf

Sexuelle Belästigung: Grapscher attackieren Soldatinnen in Düsseldorf

In Düsseldorf steht ein Mann wegen sexueller Belästigung und Diebstahl vor Gericht. Gemeinsam mit bis zu 15 weiteren Personen soll er Frauen begrapscht und ausgeraubt haben. Pikant: Seine Opfer waren Soldatinnen der Bundeswehr.

In Düsseldorf wurden Soldatinnen der Bundeswehr von Sex-Grapschern überfallen (Symbolbild).Es erinnert an die Vorfälle in der Kölner Silvesternacht: Ein Gruppe Männer umringt drei Frauen, anschließend berühren sie sie unsittlich. Danach ist auch noch die Handtasche eines der Opfer weg. Nun muss sich einer der mutmaßlichen Täter vor Gericht verantworten.

Sexuelle Belästigung: Diebe bestehlen Soldatinnen in Düsseldorf

Etwa 10 bis 15 Männer sollen eine Gruppe junger Frauen in Düsseldorf überfallen und bedrängt haben. “Dann kamen Hände von allen Seiten, fassten uns im Sekundentakt überall an”, berichtete eines der Opfer laut “Bild” vor Gericht. Anschließend flüchteten die Täter und ließen dabei eine Handtasche inklusive Bargeld und Smartphone mitgehen. Besonders schockierend: Obwohl es sich bei den Opfern um Soldatinnen der Bundeswehr handelte, konnte sie sich gegen ihre Angreifer nicht zur Wehr setzen.

Sex-Grapscher nach Überfall vor Gericht

Nachdem die Täter von den Frauen abließen, flüchteten sie. Da die Opfer sofort die Polizei verständigten, konnten sie jedoch wenig später in der Düsseldorfer Altstadt gefasst werden. Einer der aufgegriffenen Männer, der 30-jährige Abdul S., wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Das Opfer ist sich sicher, den mutmaßlichen Täter anhand einer Narbe unter dem Auge zweifelsfrei identifizieren zu können.

Soldatinnen traumatisiert nach Sex-Übergriff

Eines der Opfer ist nach dem Überfall schwer traumatisiert. Laut Informationen von “Bild” soll die Frau vier Wochen krank geschrieben gewesen sein, da sie nicht in der Lage war, wieder ihren normalen Dienst bei der Bundeswehr aufzunehmen. Der Vorfall habe sie so schockiert, dass sie sich abends nicht mehr aus dem Haus trauen würde. Aktuell dauert der Prozess noch an. Wann mit einem Urteil gerechnet werden kann, ist momentan unklar.

Quelle: http://m.news.de/panorama/855642626/sexuelle-belaestigung-in-duesseldorf-grapscher-bestehlen-soldatinnen/1/

Hannelore Kraft im Silvester-Ausschuss: “Es wird nichts vertuscht”

Hannelore Kraft im Silvester-Ausschuss: “Es wird nichts vertuscht”

Warum reagierte Hannelore Kraft so spät auf die Kölner Silvesternacht? Warum traf sie sich nicht mit den Opfern? Im Untersuchungsausschuss antwortete die NRW-Ministerpräsidentin – und teilte ihrerseits aus.

NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sitzt am 01.07.2016 in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) im Sitzungssaal des Landtages. Kraft sagt als Zeugin im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Silvesternacht aus. Foto: Oliver Berg/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

“Frau Ministerpräsidentin”, fragt die CDU-Abgeordnete Ina Scharrenbach, “haben Sie Kontakt zu Frau F. aufgenommen?”

“Nein”, antwortet Hannelore Kraft.

“Wissen Sie, wer Frau F. ist?”, fragt Scharrenbach.

“Nein”, antwortet Kraft wieder.

Frau F. sei eine Polizistin aus Köln, die in der Silvesternacht am Hauptbahnhof eingesetzt gewesen und selbst angegriffen worden sei, eine “Dienerin dieses Landes”, sagt Scharrenbach. Ob es nicht angemessen gewesen wäre, mit ihr in Kontakt zu treten? “Ich gehe davon aus, dass der Innenminister das getan hat”, sagt Hannelore Kraft.

Der Auftritt der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin im Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags an diesem Freitag folgte der geübten Geste zwischen Regierung und Opposition: Die SPD-Politikerin versicherte, alles dafür zu tun, dass sich solche Übergriffe nicht wiederholen könnten. Und CDU und FDP beschworen, es gehe ihnen darum, mit dem Ausschuss Fehler in der Sicherheitsarchitektur zu identifizieren, damit sich so etwas nicht wiederholen könne.

In der Realität sieht die Lage am Hauptbahnhof in Köln indes längst wieder anders aus: Die Bundespolizei hat ihre Kräfte aus Personalnot abgezogen. Man hat allerdings nicht den Eindruck, dass das eine große Rolle im Parlament spielt.

Man spürt schon den Wahlkampf

Der Untersuchungsausschuss ist vor allem ein Instrument parteitaktischer Manöver und nimmt den Wahlkampf des kommenden Jahres vorweg. Mit dem hochsensiblen Thema von sexuellen Übergriffen überwiegend ausländischer Tatverdächtiger treibt die Opposition die Landesregierung seit Monaten vor sich her.

Kürzlich musste sich bereits Innenminister Ralf Jäger (SPD) des Verdachts erwehren, Polizisten hätten den Versuch unternommen, die Ereignisse der Silvesternacht zu vertuschen. Auch Kraft beteuert: “Es wurde – und es wird auch – nichts unter den Teppich gekehrt oder vertuscht.”

In der Vernehmung der Ministerpräsidentin, der 70. Zeugin im Ausschuss, geht es zunächst darum, wann sie was gewusst hat. Warum sie reagierte, wie sie reagierte? Es geht um die symbolische Ebene ihres Handelns: Waren ihre Worte in Umfang, Tonalität, Ort und Zeit der Situation angemessen?

Das Perfide daran ist, dass im Nachhinein – mit dem vollständigen Wissen der Gegenwart – Haltungsnoten für Handlungen vergeben werden, die auf einem ganz anderen Informationsstand gründeten.

Tatsächlich aber räumt Kraft ein, dass sie sich früher und breiter in den Medien zu den Vorfällen hätte äußern müssen. Es sei ein “kommunikativer Fehler” gewesen, es zunächst bei einem schriftlichen Statement für eine Lokalzeitung zu belassen, so Kraft, und erst Tage später im Fernsehen aufzutreten.

Ob denn eine Talkshow der angemessene Rahmen sei, fragt Scharrenbach sodann. Und ob sie nicht unmittelbar auf die Opfer habe zugehen müssen? Dafür sei sie nicht ausgebildet, antwortet Kraft.

Image als fürsorgende Landesmutter

Hannelore Kraft hat sich stets als Kümmerin verstanden und inszeniert. Bei der Landtagswahl 2012 schnitt sie auch deshalb so gut ab, weil sie sich als fürsorgende Landesmutter darstellen konnte. Nach der Love-Parade-Tragödie und dem Absturz der Germanwings-Maschine spendete sie Angehörigen Trost.

Insofern bietet sie mit ihrer Haltung, sich nicht selbst um die Opfer bemüht zu haben, eine Flanke. Die unterschwellig mitschwingende Frage in ihrer Vernehmung ist daher: Wahrte sie aus Verantwortungsgefühl Distanz zu den Betroffenen – oder aus Desinteresse?

“Warum haben Sie sich früher gekümmert, und hier nicht in diesem Maße?”, fragt denn auch der FDP-Abgeordnete Marc Lürbke. Es sei etwas anderes, ob man mit Angehörigen oder mit Opfern zusammentreffe, sagt Kraft. “Ich wollte, dass die Opfer fachlich-versierte Hilfestellung bekommen.”

In der “Zeit” hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland den Vorwurf erhoben, es seien die “falschen Täter” gewesen. Hätte es sich um einen rechten Mob gehandelt, so sagte Golland, wäre Kraft “tief betroffen auf der Domplatte erschienen”. Die Kritik konterte die Ministerpräsidentin am Freitag harsch. Sie habe bei der Lektüre zunächst gedacht, die Aussage stamme von dem AfD-Politiker Alexander Gauland. “Ich war erschüttert. Das ist durch nichts zu entschuldigen”, so Kraft. Täter sei Täter.

Die Kölner Staatsanwaltschaft zählt ein halbes Jahr nach den Ausschreitungen inzwischen 1190 Strafanzeigen, davon 500 wegen sexueller Übergriffe. Unter den 204 Beschuldigten bilden Algerier und Marokkaner mit zusammen 116 Verdächtigen die größte Gruppe. Auch gegen 55 Jugendliche oder Heranwachsende laufen Ermittlungsverfahren. Erste Täter wurden verurteilt, allerdings keiner von ihnen wegen sexueller Handlungen.

Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hannelore-kraft-zur-koelner-silvesternacht-es-wird-nichts-vertuscht-a-1100903.html

Strafantrag gegen Richter

Strafantrag gegen Richter

Düsseldorf. Im Mai sorgte eine Bewährung für einen irakischen Sexualtäter für große Empörung. Der Amtsrichter begründete seine Entscheidung damit, dass die Justiz keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ fällen dürfe. Jetzt wurde Strafantrag wegen Beleidigung und Rechtsbeugung gegen den Richter gestellt.

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Am 11. Mai musste sich der 22-jährige Iraker Mohammad A. vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 6. Januar ein 15-jähriges Mädchen am Ende eines Bahnsteiges des Düsseldorfer Hauptbahnhofs sexuell belästigt zu haben. „Hier setzte der Tatverdächtige sie trotz Gegenwehr auf seinen Schoß und begann sie unsittlich an Brust und Genitalien zu begrapschen. Außerdem küsste er sie gegen ihren Willen auf den Mund“, hieß es dazu in der internen Lagemeldung der Polizei. Trotz seiner Volljährigkeit musste er sich lediglich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Begründet wurde das mit dem Alter seines Opfers.

Mohammad A. zeigte sich in der Verhandlung geständig. Er wurde wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Weil der Rechtsstaat aber nach Vorfällen wie zu Silvester „nicht in eine Spirale abgleiten darf, in der wir uns vor den Karren bestimmter politischer Gruppierungen spannen lassen“ und keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ gesprochen werden dürften, setzte der Amtsrichter die Haftstrafe jedoch zur Bewährung aus, so die damalige Darstellung der Rheinischen Post.

„Ich bin nicht bereit, mich als Pöbel beschimpfen zu lassen“

Jetzt sieht sich der Richter mit einem Strafantrag wegen Beleidigung und Rechtsbeugung konfrontiert. „Der Richter hat bei der Urteilsverkündung mich, wie auch eine große Zahl anderer Bürger als Pöbel bezeichnet, weil er – zu Recht – davon ausgeht, dass wir ein härteres Urteil, zumindest keine Strafaussetzung zur Bewährung erwartet hätten“, begründete eine ehemalige Richterin aus Bonn ihren Strafantrag.

In dem NRW.direkt vorliegenden Schriftstück heißt es weiter: „Ich bin eine besonnene und rechtstreue Staatsbürgerin und bin nicht bereit, mich von einem Richter in öffentlicher Verhandlung als Pöbel beschimpfen zu lassen. Ich möchte künftig nicht erleben, dass ich mich bei Äußerungen über ein zu mildes Urteil unter Berufung auf einen deutschen Richter als Pöbel bezeichnen lassen muss.“

„Urteil nicht auf gesetzliche und höchstrichterliche Vorgaben gestützt“

In ihrer Begründung des Strafantrags wegen Rechtsbeugung argumentierte die Antragstellerin damit, dass der Amtsrichter bei der Rechtsfindung einen Ermessenspielraum habe. Dieser werde jedoch durch die Paragraphen 46 und 56 des Strafgesetzbuches sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 eingegrenzt. Darin werde es als das oberste Ziel des Strafens bezeichnet, „die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen.“ Nach den von der Rheinischen Post zitierten mündlichen Ausführungen zur Urteilsbegründung sei dieses „erkennbar nicht auf die gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben gestützt“.

Weiter verweist sie auf die ebenfalls von der Rheinischen Post zitierten Aussagen der Staatsanwaltschaft, nach denen Mohammad A. trotz seines Bleiberechts in Schweden mit falschen Papieren durch Europa reiste und „nichts Besseres zu tun hatte, als hier mit schweren Delikten zu beginnen“. Dies zeige ein „erhebliches kriminelles Potential“. Somit würden weder die Tat noch der Täter einen Anlass geben, ihn mit dem Vollzug der Freiheitsstrafe zu verschonen. „Der Grund für die unangebrachte Milde liegt allein in politischen Vorstellungen des Richters, wie er sie in der mündlichen Urteilsverkündung zur Begründung angegeben hat“, heißt es in dem Strafantrag wörtlich. Die politischen Überzeugen des Richters stellen jedoch keine gesetzliche Grundlage dar, so die Rechtsauffassung der ehemaligen Richterin.

Noch keine Entscheidung über Ermittlungen

Nach eigener Darstellung hatte die Antragstellerin den Strafantrag bereits am 31. Mai zur Post gegeben. Die Sendungsverfolgung der Post habe ihr angezeigt, dass das Dokument am 1. Juni bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Trotz mehrfacher Nachfragen seit dem 7. Juni konnte der Eingang des Strafantrags jedoch nicht bestätigt werden. Daraufhin wurde der Staatsanwaltschaft eine weitere Ausfertigung des Dokuments überlassen. Am Freitag teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass der Strafantrag nunmehr erfasst sei und das Aktenzeichen dafür vergeben wurde. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung der zuständigen Dezernentin über die Aufnahme von Ermittlungen aber noch nicht getroffen wurde.

Quelle: http://nrw-direkt.net/strafantrag-gegen-richter/

Er wollte seine Freundin verteidigen – da prügelten ihn die Flüchtlinge ins Krankenhaus

Er wollte seine Freundin verteidigen – da prügelten ihn die Flüchtlinge ins Krankenhaus

Ein 29-jähriger Mann wollte seine Freundin vor sexuellen Belästigungen schützen, doch dafür wurde er brutal verprügelt und getreten.

Bild: Einer der Täter.

Einer der Täter.

Gegen 23.45 Uhr war der 29 Jahre alte Mann in Begleitung seiner Freundin und anderen Bekannten am Düsseldorfer Tonhallenufer unterwegs. Plötzlich tauchte eine Gruppe Südländer, offenbar Flüchtlinge, hinter dem Paar auf. Einer der Männer umarmte die junge Frau von hinten und fasste sie an.

Als der 29-Jährige den Grapscher wegstieß, schlugen und traten die Asylbewerber auf ihn ein. Der Mann musste in einem Krankenhaus behandelt werden.

Alle Täter, fünf oder sechs, waren männlich und hatten laut Polizeibericht ein südländisches Erscheinungsbild. Der Haupttäter ist 22 bis 24 Jahre alt und circa 1,80 bis 1,85 Meter groß. Er hat braune Augen und kurze schwarze Haare. Zur Tatzeit trug er einen Koteletten-Kinn-Bart. Er war dunkel gekleidet mit einem hellen Oberteil.

Quelle: http://www.freiezeiten.net/er-wollte-freundin-verteidigen-ins-krankenhaus-gepruegelt

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/13248/3349989

Syrer soll 14-Jährige im Schwimmbad belästigt haben

Syrer soll 14-Jährige im Schwimmbad belästigt haben

Ein 20-jähriger Syrer muss sich diesen Monat vorm Amtsgericht wegen Nötigung verantworten. In einem Düsseldorfer Schwimmbadsoll er Kontakt zu einer 14-Jährigen gesucht haben, ihr auf der Rutsche und ins Außenbecken gefolgt sein und ihre Hände festgehalten haben.

Dabei soll er das Mädchen mehrfach auf die Oberarme geküsst haben. Der Prozess am 22. Juni findet vor dem Jugendrichter statt.

In einem Schöffengericht muss sich tags darauf ein mutmaßlicher Grapscher aus der Silvesternacht verantworten. Der 30-jährige Mann aus Bangladesch soll mit bis heute unbekannten Komplizen auf der Bolkerstraße drei Frauen umzingelt, sie an den Brüsten und im Schritt betatscht und einer von ihnen die Handtasche samt iPhone, Bargeld und Wohnungsschlüssel geraubt haben. Eine zweite Frau hatte ihre Tasche vor ihm retten können.

Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/syrer-soll-14-jaehrige-im-schwimmbad-belaestigt-haben-aid-1.6039681

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