Vergewaltigung in Bonn: Urteil teils aufgehoben
Strafe könnte geringer ausfallen
Falls aber eine andere Kammer des Landgerichts nun zu dem Ergebnis komme, dass der Angeklagte bei der Tat vermindert schuldfähig war, könne seine Strafe geringer ausfallen, erläuterte eine BGH-Sprecherin.