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Scharia: Oberlandesgericht Bamberg akzeptiert Ehe einer minderjährigen Syrerin

Scharia: Oberlandesgericht Bamberg akzeptiert Ehe einer minderjährigen Syrerin

Sind das noch unsere Richter?

Scharia:
Oberlandesgericht Bamberg akzeptiert Ehe einer minderjährigen Syrerin

Durch die Flüchtlingswelle kamen bis April 2016 laut Behördenangabe 161 verheiratete Personen unter 16 Jahren nach Bayern, ähnlich die Zahlen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westphalen. Wie mit diesen Ehen in Deutschland umgehen?

Vor wenigen Tagen erklärte das Oberlandesgericht in Bamberg eine in Syrien geschlossene Ehe zwischen einem 22jährigen Mann und einem 14jährigen Mädchen für rechtsgültig. In der Urteilsbegründung heißt es: „Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist. (amtlicher Leitsatz)“ Zum biographischen Hintergrund: „Die Beteiligten H., geb. am 1.1.1994, und A., geb. am 1.1.2001, sind syrische Staatsangehörige. Sie sind zueinander verwandt als Cousin und Cousine und in der gleichen Stadt in Syrien aufgewachsen. Aufgrund der Kriegsereignisse in Syrien sind die beiden vorgenannten Beteiligten über die sogenannte ,Balkanroute‘ von Syrien aus nach Deutschland geflüchtet, wo sie am 27.8.2015 angekommen sind.“ Das Nürnberger Jugendamt will gegen das Urteil vorgehen.

Zwar ist nicht auszuschließen, dass die Ehe im besagten Falle tatsächlich auf gegenseitiger Neigung beruht. Dennoch ist deren formale Anerkennung fatal, weil sie auch Zwangsehen legitimiert. Mit welchem Recht verweigert der Staat, was das deutsche Gesetz doch vorschreibt: Keine Verheiratung von Minderjährigen. Das ist keine Willkür, sondern Schutzmaßnahme. Schließlich sind Minderjährige völlig hilflos gegenüber Zwangsverheiratung. Von diesem Schutz darf niemand ausgeschlossen sein darf, der sich in den Grenzen dieses Landes aufhält. Egal, ob mit deutscher Staatsangehörigkeit oder ohne. Egal, was für ein Recht im Herkunftsland der Betroffenen gilt. Davor darf die hiesige Justiz nicht einknicken. Der Bayerischen Justizminister Winfried Bausback forderte deshalb: „Für die Beurteilung der Ehemündigkeit einer Person – also der Frage, ab welchem Alter die Ehe geschlossen werden kann – soll künftig stets deutsches Recht gelten.“

Quelle: http://www.compact-online.de/oberlandesgericht-bamberg-akzeptiert-ehe-einer-minderjaehrigen-syrerin/

Er wollte seine Freundin verteidigen – da prügelten ihn die Flüchtlinge ins Krankenhaus

Er wollte seine Freundin verteidigen – da prügelten ihn die Flüchtlinge ins Krankenhaus

Ein 29-jähriger Mann wollte seine Freundin vor sexuellen Belästigungen schützen, doch dafür wurde er brutal verprügelt und getreten.

Bild: Einer der Täter.

Einer der Täter.

Gegen 23.45 Uhr war der 29 Jahre alte Mann in Begleitung seiner Freundin und anderen Bekannten am Düsseldorfer Tonhallenufer unterwegs. Plötzlich tauchte eine Gruppe Südländer, offenbar Flüchtlinge, hinter dem Paar auf. Einer der Männer umarmte die junge Frau von hinten und fasste sie an.

Als der 29-Jährige den Grapscher wegstieß, schlugen und traten die Asylbewerber auf ihn ein. Der Mann musste in einem Krankenhaus behandelt werden.

Alle Täter, fünf oder sechs, waren männlich und hatten laut Polizeibericht ein südländisches Erscheinungsbild. Der Haupttäter ist 22 bis 24 Jahre alt und circa 1,80 bis 1,85 Meter groß. Er hat braune Augen und kurze schwarze Haare. Zur Tatzeit trug er einen Koteletten-Kinn-Bart. Er war dunkel gekleidet mit einem hellen Oberteil.

Quelle: http://www.freiezeiten.net/er-wollte-freundin-verteidigen-ins-krankenhaus-gepruegelt

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/13248/3349989

Syrer soll 14-Jährige im Schwimmbad belästigt haben

Syrer soll 14-Jährige im Schwimmbad belästigt haben

Ein 20-jähriger Syrer muss sich diesen Monat vorm Amtsgericht wegen Nötigung verantworten. In einem Düsseldorfer Schwimmbadsoll er Kontakt zu einer 14-Jährigen gesucht haben, ihr auf der Rutsche und ins Außenbecken gefolgt sein und ihre Hände festgehalten haben.

Dabei soll er das Mädchen mehrfach auf die Oberarme geküsst haben. Der Prozess am 22. Juni findet vor dem Jugendrichter statt.

In einem Schöffengericht muss sich tags darauf ein mutmaßlicher Grapscher aus der Silvesternacht verantworten. Der 30-jährige Mann aus Bangladesch soll mit bis heute unbekannten Komplizen auf der Bolkerstraße drei Frauen umzingelt, sie an den Brüsten und im Schritt betatscht und einer von ihnen die Handtasche samt iPhone, Bargeld und Wohnungsschlüssel geraubt haben. Eine zweite Frau hatte ihre Tasche vor ihm retten können.

Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/syrer-soll-14-jaehrige-im-schwimmbad-belaestigt-haben-aid-1.6039681

Ältere Frau mit Rollator von zwei Männern überfallen

Ältere Frau mit Rollator von zwei Männern überfallen

Am Freitag, 10.06.2016, gegen 09.20 Uhr, lief eine 87-jährige Kamenerin auf der Kördelgasse mit ihrem Rollator in Richtung Innenstadt. Dort wurde sie von einem unbekannten Täter zu Boden gerissen und ihre Handtasche wurde entwendet. Eine Zeugin eilte der Frau zu Hilfe und sah den Täter noch in Richtung Kirche flüchten. Ein weiterer Zeuge beobachtete den Täter, wie dieser an der Kirche das Bargeld aus der Handtasche nahm und diese dann in ein Gebüsch warf. Weiterhin machte er noch Handzeichen zu einem weiteren Täter. Die Prellungen der 87-jährigen wurden durch einen Krankenwagen versorgt. Die Handtasche konnte der Frau, ohne das Bargeld, wieder ausgehändigt werden. Beschreibung des Täters: ca. 25 Jahre, 190 cm groß, kurze dunkele Haare, an den Seiten rasiert, grauer Kapuzenpulli, südländischer Typ 2. Täter: ca. 25 Jahre, 180 cm groß, rote Oberbekleidung mit kurzen Ärmeln, ebenfalls südländischer Typ. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Kamen unter 02307-9210.
Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Unna
Telefon: 02303-921 1150
E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/unna/

Außerhalb der Bürodienstzeiten:
Leitstelle
Tel.: 02303-921 3535
Fax: 02303-921 3599
Email: poststelle.unna@polizei.nrw.de

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65856/3350482

Angriff auf Radfahrerin

Angriff auf Radfahrerin

Am Montagabend, 06. Juni 2016, gegen 19.10 Uhr, war der Polizei ein Handtaschenraub in der Alexanderstraße in Höhe des Gertrudenfriedhofs gemeldet worden. Eine 56-jährige Radfahrerin war dort stadtauswärts fahrend von dem ebenfalls radfahrenden Tatverdächtigen überholt, ausgebremts und hierdurch zu Fall gebracht worden.

Anschließend hatte der Tatverdächtige versucht, der Frau ihre Handtasche zu entreißen. Weil sie die Tasche aber nicht losgelassen hatte, war der Tatverdächtige ohne Beute mit seinem Fahrrad über Alexanderstraße – Kirchhofstraße geflüchtet.

Zuvor hatte der Tatverdächtige die Frau bereits in der Heiligengeiststraße verbal angemacht und sexuell belästigt. Als sie nun zügig weggefahren war, hatte der Tatverdächtige sie bis zur Alexanderstraße verfolgt. Bevor er ihr die Handtasche entreißen wollte, hatte er die Frau mehrfach unsittlich berührt und danach erst versucht, die Handtasche zu entwenden.

Der männliche Tatverdächtige wird auf 20-25 Jahre und ca. 180 cm groß geschätzt. Er war schlank und hatte deutsch mit osteuropäischem Akzent gesprochen, hatte kurze, mittelblonde, leicht gewellte Haare und ein helles, pink-rotes T-Shirt sowie eine kurze, helle Hose getragen. Zum Fahrrad des Tatverdächtigen konnten keine Angaben gemacht werden.

Die Polizei fragt nun, wer hat solch einen Vorfall, beginnend in der Heiligengeistraße über Pferdemarkt bis zur Alexanderstraße, beobachtet.

Hinweise nimmt die Polizei Oldenburg unter 0441-7904115 entgegen.
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Oldenburg – Stadt / Ammerland
Thomas Korten
Telefon: 0441-7904004
E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden
burg_stadt_ammerland

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/3346883

Zeitungszustellerin sexuell missbraucht

Zeitungszustellerin sexuell missbraucht

Nachdem das Opfer am Donnerstag vernommen werden konnte, ergibt sich für die Ermittler ein offenbar anderes Motiv des Täters.

Demnach scheint der Überfall auf die 51-Jährige sexuell motiviert gewesen zu sein. Der Tatort liegt zwischen Mozartstraße und Haydnstraße. In diesem Bereich befindet sich die Packstation, wo die Zeitungsausträgerin gegen 4 Uhr dabei war, ihre Wagen zu bestücken.

Zunächst lief der Täter an der Frau vorbei, um dann nach wenigen Minuten plötzlich vor ihr zu stehen und sie ins Gebüsch zu zerren. Dort versuchte er dann offenbar, sein Opfer zu vergewaltigen. Dabei maskierte er sich teilweise und bedrohte sowie verletzte die Frau mit einem Messer.

Während der Tat zog der Täter das Handy der Frau aus deren Hosentasche. Eine Handtasche, wie gestern zunächst angenommen, wurde nicht geraubt.

Wahrscheinlich aufgrund der Schreie der Frau und die Fahrgeräusche eines herannahenden Fahrzeugs, bei dem es sich zufällig um ein Polizeiauto handelte, ließ der Täter von seinem Opfer ab und rannte die Neefestraße auf der linken Seite stadteinwärts. Die Tatortbereichsfahndung nach dem Mann blieb erfolglos.

Den Täter beschrieb das Opfer so: etwa Mitte 20 und ca. 1,70 m groß, trug eine blaue, langärmelige Jacke und eine beigefarbene Dreiviertelhose. Der Mann hatte halblange, glatte, schwarze Haare. Das Opfer sprach von nordafrikanischem Aussehen des Mannes.

Die Ermittlungen haben heute sechs Beamte einer für diesen Fall ins Leben gerufenen Ermittlungsgruppe übernommen. Die Ermittler fragen: Wer kann Hinweise zum Täter und seiner weiteren Fluchtrichtung geben? Wem ist der Mann vor bzw. nach der Tat auf der Neefestraße oder anderenorts aufgefallen? Wer weiß, wo er sich aufhält?

Hinweise nimmt die Chemnitzer Kriminalpolizei unter Telefon 0371 387-3445 entgegen. Zeugen und Hinweisgeber können sich aber auch an jede andere Polizeidienststelle wenden.

Quelle: http://www.sachsen-fernsehen.de/nachrichten/zeitungszustellerin-sexuell-missbraucht-1416638

Landkreis Oldenburg: Jugendliche wird auf Schulhof unsittlich berührt

Landkreis Oldenburg: Jugendliche wird auf Schulhof unsittlich berührt

Nach ersten Erkenntnissen wurde heute eine Schülerin von einer fünfköpfigen Personengruppe auf dem Gelände der Oberschule Ganderkesee umringt und im weiteren Verlauf unsittlich berührt.

Der Vorfall ereignete sich nach Ende der Pause, gegen 11:30 Uhr auf dem dortigen Schulhof.

Die aus Männern bestehende Gruppe sei zwischen 20 und 50 Jahren alt und überwiegend dunkel gekleidet gewesen. Zwei Männer hätten rote Oberbekleidung getragen. Alle Personen sollen zwischen 170cm und 180cm groß und von südländischer Erscheinung gewesen sein.

Zeugen oder Personen, die Hinweise zu diesem Vorfall geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 04431-9410 bei der Polizei in Wildeshausen zu melden.

Die weiteren Ermittlungen dauern derzeit an. Ob es einen Zusammenhang zu vergangen Vorfällen gibt ist derzeit nicht bekannt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Henrik Hackmann
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
Internet: www.polizei-delmenhorst.de

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68438/3350447

Richterin verweist auf Züchtigungsrecht im Koran

Richterin verweist auf Züchtigungsrecht im Koran

Es ist ein ungeheurer Vorgang. Eine Juristin lehnt die Scheidung einer misshandelten muslimischen Frau ab. Der Koran erlaube die Bestrafung einer Ehefrau. Das Frankfurter Amtsgericht entbindet sie daraufhin von dem Fall, da es die Richterin für befangen hält.

Die Sure vier des Korans trägt den Titel “An-Nisa”, “Die Frauen”. In Vers 34 heißt es: “Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!” Mit dem Verweis auf diesen Vers lehnte eine Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht im Januar einen Antrag auf eine vorzeitige Scheidung einer Deutschen marokkanischer Herkunft ab: Weil der Koran das Züchtigungsrecht vorsehe, sei die Bedrohung der Frau durch ihren Ehemann keine “unzumutbare Härte”, eine vorzeitige Scheidung deshalb nicht nötig. Am Mittwoch gab nun das Amtsgericht einem Befangenheitsantrag statt – und zog die Richterin von dem Verfahren ab.

Es ist ein wohl einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, dass eine Richterin den Koran als Rechtsgrundlage verwendet. So jedenfalls beschreibt es die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk. “Schockiert” sei sie vom Schreiben der Richterin gewesen, sagte Becker-Rojczyk WELT ONLINE. Der Verweis auf den Kulturkreis sei ihr “nicht unbekannt”. Dass sich aber jemand auf den Koran berufe, sei ihr jedoch noch nicht begegnet.

Der Ehemann misshandelte seine Frau wiederholt

Es geht um den Fall einer 26 Jahre alten, in Deutschland geborenen Frankfurterin marokkanischer Herkunft. Vor sechs Jahren heiratete die junge Frau ihren Ehemann. Die beiden bekamen zwei Kinder, die heute im Kindergartenalter sind. Der heute 28-jährige Ehemann misshandelte seine Frau. Im Juni 2006 wurde ihm deshalb vom Frankfurter Amtsgericht untersagt, sich seiner Frau auf weniger als 50 Meter Entfernung zu nähern. Dennoch bedrohte der Mann seine Frau weiter. “Mindestens einmal hat er gedroht, sie umzubringen”, berichtet Becker-Rojczyk. Deshalb stellte sie 2006 einen Antrag auf vorzeitige Auflösung der Ehe, vor Ablauf des Trennungsjahres im Mai 2007. Diese Möglichkeit sieht das Familienrecht vor, dafür muss jedoch eine “unzumutbare Härte” vorliegen.

Genau diese sah die Familienrichterin aber nicht gegeben: Im Januar “wies mich die Richterin im Rahmen des Vorverfahrens darauf hin, dass mein Antrag für eine vorzeitige Scheidung nicht ausreicht”, sagt Becker-Rojczyk. Die Begründung der Richterin: Beide Eheleute stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis, da seien Misshandlungen “nicht unüblich”, weil es das Züchtigungsrecht gebe. Becker-Rojczyk wollte das so nicht stehen lassen und stellte einen Antrag auf Befangenheit gegen die Richterin.

Menschenrechtsorganisation reagiert empört

Erschüttert zeigten sich die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) und die Parteien. In einem demokratischen Land wie Deutschland könnten nicht “religiöse Regeln zur Rechtfertigung von Misshandlung herangezogen werden”, sagte die Geschäftsführerin TDF-Christa Stolle. Der Bezug auf den Koran sei “skandalös”. Ein in Deutschland lebendes Ehepaar müsse nach deutschem Recht behandelt werden. “Die Rechte Einzelner dürfen nicht durch religiöse Regeln eingeschränkt werden”, fügte Stolle hinzu.

“Eine Richterin an einem deutschen Familiengericht hat sich an das Zivilrecht zu halten und nicht an das islamische Recht”, sagte die CDU-Innenexpertin Kristina Köhler. Es gibt in Deutschland kein Züchtigungsrecht, “auch nicht für muslimische Männer”. Der Vorgang stelle “ein verheerendes Signal für muslimische Frauen” dar, sagte Köhler.

Der hessische Grünen-Justizpolitiker Andreas Jürgens sagte: “Was der Koran, die Bibel oder sonstige religiöse Lehren vorschreiben, kann für Entscheidungen der Justiz nicht maßgeblich sein.” Die Justiz dürfe keinen Zweifel daran lassen, dass sie deutsches Recht auch dann anwende, wenn Prozessbeteiligte einen Migrationshintergrund hätten. Alles andere sei schädlich für die Integration, fügte er hinzu.

Quelle: http://www.welt.de/politik/article772111/Richterin-verweist-auf-Zuechtigungsrecht-im-Koran.html

Sebastian Krumbiegel hält Vergewaltigung und sexuelle Nötigung von Köln für „normal“

Sebastian Krumbiegel hält Vergewaltigung und sexuelle Nötigung von Köln für „normal“

Die Prinzen

Wer Sebastian Krumbiegel kennt, der weiß, dass dieser immer schon politisch ganz links aussen war. Die Aussage, die er jetzt aber getätigt hat, sollte eigentlich -egal was jemand für eine politische Einstellung hat- grundsätzlich von jedem als verwerflich angesehen werden.

So schlägt Krumbiegel in einem Fernsehinterview am 11.01.2016 in Leipzig, den deutschlandweit über 1.000 misshandelten Frauen der arabischen „taharrush gamea“ mit einem widerlich frauenverachtendem Kommentar ins Gesicht: „Sie sollen es nicht so aufbauschen, dass so etwas passiert ist völlig normal wenn soviel Männer zusammen kommen und etwas trinken“.

Gemeint sind damit nicht nur die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln, sondern auch die täglich neu bekanntwerdenden Vorfälle, in denen vornehmlich Nordafrikaner Frauen auf widerlichste Weise missbrauchen.

Zwischenzeitlich teilt auch das BKA mit, dass die gemeinschaftlich begangenen sexuellen Belästigungen von Frauen rund um den Kölner Hauptbahnhof an Silvester kein Einzelfall waren. Auch in anderen Städten Deutschlands gab es vergleichbare Fälle. Das Bundeskriminalamt plant nun grundlegend neue Maßnahmen im Kampf gegen diese Straftaten.

Sebastian, Du solltest Dich schämen. Wenn Du das Land und die Menschen hier in Deutschland so verachtest, dass Du Frauen nicht einmal das Recht auf Unversehrtheit einräumst und der Meinung bist, es wäre „normal“, Frauen zu vergewaltigen und sexuell zu nötigen „wenn soviel Männer zusammen kommen und etwas trinken“, dann solltest Du Deutschland verlassen.

Ich habe schon viel gefeiert in meinem Leben. Aber ich habe noch nie eine Frau sexuell belästigt oder gar noch Schlimmeres. Bin ich dann Deiner Meinung nach kein Mann ?

Quelle: http://www.delgardo.tv/2016619/die-prinzen-sebastian-krumbiegel-haelt-vergewaltigung-und-sexuelle-noetigung-von-koeln-fuer-normal/

Wie Mütter aus Sachsen-Anhalt auf die Entführungsversuche reagieren

Wie Mütter aus Sachsen-Anhalt auf die Entführungsversuche reagieren

In Sachsen-Anhalt wurden Mädchen auf dem Weg zur Schule von Unbekannten angesprochen. Sie wurden aufgefordert, in einen Transporter zu steigen. Eines der Mädchen sei sogar gepackt worden, heißt es. Mütter einer der betroffenen Schulen äußerten, wie sie jetzt auf die Vorfälle reagieren.

Mütter aus Großkorbetha äußerten nun ihre Sorgen um die Sicherheit ihrer Kinder und wie sie in Zukunft darauf reagieren wollen.

Eltern waren zunächst geschockt

Es war ein Schock für die Eltern im Ort. Manche versuchen ihre Kinder nun selbst zur Schule zu bringen und auch wieder abzuholen.

“Wir holen unsere Kinder jetzt erst einmal selbst von der Schule ab”, sagt eine der Mütter gegenüber Halle TV. “Wir haben natürlich mit ihr geredet, wie sie sich verhalten soll und die Schule hat natürlich auch ihren Beitrag dazu geleistet.”

“Man ist natürlich schon geschockt. Man überlegt, lässt man sein Kind allein auf die Straße oder nicht”, so eine andere. “Das ist natürlich sehr schwierig. Ich hatte echt Angst sie früh zum Bus zu lassen und überlegt, fährt man sie dann wirklich doch zur Schule. Aber das lässt sich meistens auch nicht vereinbaren. Mein Kind ist 9 Jahre und geht in die Parallelklasse von dem [betroffenen] Kind.”

“Mir gings durch und durch”

“Mir gings durch und durch”, so eine der Befragten.” Als man gehört hatte: 8 Jahre, 9 Jahre – das hätte auch dein Sohn sein können. Ich wollte meinen Sohn ab den Sommerferien eigentlich allein schicken. Aber das mach ich natürlich auch nicht mehr. Ich sagte zu ihm: ‘Wenn du mit den Kumpels raus willst, sag Bescheid. Dann gehen wir halt auf den Spielplatz und holen denjenigen dann einfach ab’. Anders kann man es nicht mehr machen. Ich bekomme Gänsehaut wenn ich daran denke.”

“Ich habe es durch das Radio und durch die Zeitung erfahren”, so eine weitere Mutter. “Mein Kind war zu dieser Zeit zur Klassenfahrt. Ich habe meinem Kind geraten den kürzesten Weg zur Schule zu gehen und mit niemandem mitzufahren. Und wenn jemand anhält und zu ihm sagt, er solle einsteigen, soll er weglaufen und schreien und an der nächsten Tür Klingeln.”

Ähnliches rät auch die Schulleitung. Zu der jährlichen Belehrung hatte die Schulleiterin der Grundschule in Großkorbetha direkt nach dem Vorfall alle Kinder noch einmal extra belehren lassen.

Im Ernstfall reagiert jeder Schüler anders

Richtiges Verhalten auf dem Schulweg auch in Notsituationen sei immer ein Thema, so Steffen Rahaus Schulleiter des Domgymnasiums in Merseburg, berichtet MZ. Man könne Schüler nur auf Gefahren hinweisen und das richtige Verhalten üben. Jeder reagiere aber anders, “wenn es dann ernst wird”, so der Schulleiter. Die Grundschüler seien von den Lehrern noch einmal ausdrücklich belehrt worden, wie diese sich Fremden gegenüber verhalten sollen.

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/wie-muetter-aus-sachsen-anhalt-auf-die-entfuehrungsversuche-reagieren-a1334557.html

 

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