Abdullah (17): Ich darf töten

Abdullah (17): Ich darf töten

Kriegs- und Fluchttraumata sind natürlich Schuld ganz klar!

Deutschland 2018. Wer sich zur falschen Zeit am falschen Ort befindet, läuft zunehmend Gefahr, durch eine Messerklinge aufgeschlitzt, mithin zum Einzelfall zu werden. Wer noch „Glück“ hat, überlebt schwer verletzt und ist fürs Leben gezeichnet.

So wie die 24-jährige Vivien K. aus Burgwedel bei Hannover (PI-NEWS berichtete).

Eine Zehn-Zentimeter-Klinge brach ihre Rippen, verletzte Leber, Magen, Niere, Darm. Vivien lag im Koma, Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse wurden entfernt, schreibt BILD. Noch heute ist sie traumatisiert. Zunächst wurde nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Der Täter:

Ein 17-Jähriger aus Syrien. Das Gutachten sagt, er habe alles getan, um sein Opfer zu töten. Das Landgericht Hannover verurteilte jetzt Abdullah A. zu fünf Jahren Jugendhaft wegen versuchten Totschlags. Der Staatsanwalt hatte sechs Jahre gefordert. Möglich wären sieben Jahre gewesen.

Ein 14-jähriger Mittäter bekam zwei Wochen Jugendarrest wegen gefährlicher Körperverletzung. Vermutlich flossen mildernde Umstände in das Haupturteil ein, Einzelheiten unbekannt, da nicht öffentliche Verhandlung.

Der Anlass war nichtig. Zwei minderjährige Verwandte des Messerstechers, Kinder noch, hatten sich im März dieses Jahres im Supermarkt gestritten, und Vivien und ihr Freund hatten die beiden um Ruhe gebeten.

Die riefen nach moslemischer Art Abdullah zur Verstärkung, und der prügelte und stach draußen zu.

Das Motiv ist orientalischer Provenienz.

Die 24-jährige Frau habe die Familienehre verletzt, indem sie den jüngeren Bruder und Cousin öffentlich im Supermarkt zurechtgewiesen hat. Aus seiner Sicht dürfe die Familienehre auch mit Gewalt verteidigt werden, lautete die Einlassung des jugendlichen Täters. Es stehe ihm zu, in dieser Situation zur Waffe zu greifen.

Der Integrationserfolg nach fünf Jahren mit seiner Familie in Deutschland:

Er hat zahlreiche Integrationsangebote genutzt. Er selbst bezeichnet sich als „Musterflüchtling“.

Sein Anwalt sagt:

Er wisse zwar, dass man hier Konflikte nicht mit Gewalt lösen dürfe. Der „Stress“ während der Tat habe dazu geführt, dass seine alten Verhaltensweisen wieder aufgebrochen seien.

Kriegs- und Fluchttraumata usw..

Was lernen wir daraus?

  • Die Integration macht – gefühlt – große Fortschritte, weil sich die Migranten selbst günstige Integrationsprognosen ausstellen.
  • Was nicht ausschließt, dass auch jugendliche Migranten weiterhin Messer tragen.
  • Das permanente moslemische Beleidigtsein, die gewaltsame Verteidigung der „Familienehre“ aus nichtigstem Anlass konnte noch nicht allen abtrainiert werden.
  • Die Täter können auf verständnisvolle Richter zählen, die auch bei migrantischen Schwerverbrechen strafmildernd urteilen. Die volle Härte des Gesetzes trifft vielfach deutsche Kriminelle (Beispiel „Moschee-Bomber“, keine Verletzten, nur Sachschaden, fast zehn Jahre).
  • Es kann jeden treffen.

PS.: In der Gemeinde der Tat von Abdullah wohnt Ex-Bundespräsident Christian Wulff hinter alarmgesicherten Türen. Von ihm stammt der Spruch:

„Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland“.

Inzwischen wissen wir, was er damit (auch) gemeint hat.

Quelle: http://www.pi-news.net/2018/09/abdullah-17-ich-darf-toeten/

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