Europäisches Parlament stoppt umstrittene Upload-Filter

Europäisches Parlament stoppt umstrittene Upload-Filter

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments lehnen die Reform des Urheberrechts mit 318 zu 278 Stimmen ab.

Zwei Artikel des Entwurfs sind besonders umstritten. Gegner der Reform befürchten Zensur und Einschränkungen für die Meinungsfreiheit.

Jetzt muss sich das Parlament im September erneut mit dem Vorhaben befassen.

Das Europaparlament hat die umstrittene Reform des Urheberrechts vorerst gestoppt. 318 Abgeordnete stimmten dagegen, 278 dafür, es gab 31 Enthaltungen. Vergangene Woche hatte der Rechtsausschuss des Parlaments den Entwurf gebilligt. Gegner der Reform hatten daraufhin eine Abstimmung im Plenum beantragt. Die Richtlinie sollte europaweit einheitliche Standards schaffen und das veraltete Urheberrecht an die digitale Realität des 21. Jahrhunderts anpassen.

Welche Punkte sind besonders umstritten?

Die Kritik richtet sich gegen zwei Artikel der Richtlinie. Artikel 11 sieht ein sogenanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor. Suchmaschinen wie Google sollen Medienhäuser bezahlen, wenn sie deren Überschriften oder Teaser verwenden. Artikel 13 macht Online-Plattformen direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Bislang muss etwa Youtube erst dann löschen, wenn Labels oder Künstler auf ein Video hinweisen, das ihre Rechte verletzt. Die Richtlinie sieht vor, dass Plattformen haften, sobald Nutzer Inhalte online gestellt haben.

Warum ist Artikel 13 problematisch?

Axel Voss, als Verhandlungsführer im Rechtsausschuss einer der maßgeblichen Befürworter der Reform, hat recht: Der Begriff “Upload-Filter” steht nicht in der Richtlinie. De facto bleibt den betroffenen Unternehmen aber nichts anderes übrig, als alle Inhalte zu filtern, bevor diese online gehen. Einige Plattformen wie Wikipedia sollen ausgenommen werden, die Regelung beträfe dennoch große Teile des Netzes, etwa Youtube oder Facebook.

Es ist unmöglich, die Millionen Bilder und Videos, die täglich hochgeladen werden, manuell zu prüfen. Dementsprechend wäre Filtersoftware nötig, die automatisch alles scannt. Bestehende Systeme wie Youtubes Content-ID, das Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik erkennen soll, machen regelmäßig Fehler und löschen auch legale Inhalte. Auch Facebooks Filter für politische Werbung blockieren mehr als sie sollten. Die neuen Systeme müssten viel umfassender prüfen und wären dementsprechend deutlich komplexer. Schwer vorstellbar, dass sie dann zuverlässiger funktionieren als eine Software mit eng definiertem Funktionsumfang.

Das Resultat wären riesige Datenbanken mit Text-, Audio- und Video-Ausschnitten, für die Verwertungsrechte geltend gemacht werden. Kleinere Plattformen wären nicht in der Lage, technische Lösungen zu entwickeln, um alle Inhalte abzugleichen. Sie müssten die Software bei Unternehmen wie Google einkaufen. Das würde aus Sicht der Reform-Gegner den Status der mächtigsten Plattformen untermauern und Abhängigkeiten zu deren Gunsten schaffen.

Warum ist Artikel 11 umstritten?

Kritiker des Leistungsschutzrechts bezeichnen es auch als “Linksteuer”. Die meisten Hyperlinks enthalten den Titel der URL, auf die sie verweisen. Bereits diese kleinen Textausschnitte sollen geschützt werden, sodass Plattformen dafür bezahlen müssten. Das könnte es auch den Nutzern der Plattformen deutlich erschweren, Links zu Online-Medien zu teilen.

Zudem ist der wirtschaftliche Nutzen fraglich: In Deutschland gibt es ein ähnliches Recht seit 2013. Es gilt als gescheitert. Als es 2013 in Kraft trat, verzichtete Google darauf, die Teaser der Online-Medien bei Google News anzuzeigen, um keine Vergütung zahlen zu müssen. Das passte den Verlegern aber ebenfalls nicht. Sie versuchten, Google gerichtlich zu zwingen, ihre Inhalte anzuzeigen und gleichzeitig dafür zu zahlen. Die Klagen scheiterten, jedoch wollten die Verlage nicht auf die zusätzlichen Leser verzichten, die Inhalte über Google finden. Also erteilten sie dem Unternehmen eine Gratis-Lizenz: Google darf Inhalte kostenlos nutzen, andere Suchmaschinen müssen zahlen. Das rechnete sich für die Verlage nicht. Im vergangenen Jahr nahmen die Verlage 30 000 Euro ein – und gab mehr als zwei Millionen Euro für Prozesskosten aus.

Wie argumentieren die Befürworter?

Verlage und Vertreter der Musik- und Filmbranche bezeichnen die Argumente der Kritiker als Panikmache. Sie sehen die Reform als einzige Möglichkeit, Rechteinhaber wirksam und fair für ihre Leistungen zu entlohnen. Im Netz würden Urheberrechte massenhaft verletzt. Während Google Milliarden verdiene, müssten Medien um ihre Existenz bangen. Das Leistungsschutzrecht sei nötig, um unabhängigen Journalismus zu schützen und Verlage an den Einnahmen der Suchmaschinen zu beteiligen.

Wie geht es jetzt weiter?

Im Falle einer Zustimmung hätten die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit Kommission und Rat begonnen, die die Reform bereits gebilligt hatten. Jetzt aber muss sich das Parlament erneut mit der Richtlinie befassen. Im September wird in Straßburg darüber verhandelt. Die Abgeordneten können Änderungen beschließen und etwa Artikel 13 streichen – oder den Entwurf komplett ablehnen. Dann wäre die Reform des Urheberrechts gescheitert.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/digital/urheberrecht-eu-parlament-stoppt-umstrittene-upload-filter-1.4042029

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen