Mutmaßlich vergewaltigte Elfjährige kein Flüchtlingsmädchen

Mutmaßlich vergewaltigte Elfjährige kein Flüchtlingsmädchen

Die Wiesbadener Polizei wehrt sich gegen den Vorwurf, im Mordfall Susanna bewusst Fakten unterdrückt zu haben.

Polizeipräsident Stefan Müller hatte nach Auffinden der Leiche Susannas berichtet, dass der Hauptverdächtige Ali B. auch unter dem Verdacht stehe, ein elfjähriges Flüchtlingsmädchen vergewaltigt zu haben. Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich bei der Elfjährigen um eine Deutsche.

Müller war, wie er sagt, bei der Fülle der Informationen „ein bedauerlicher Fehler“ unterlaufen. Für den Tatvorwurf spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. In der hochemotionalen Debatte um die getötete Susanna gibt es aber Stimmen, die Müllers Verwechslung als Unterdrücken von Tatsachen interpretieren. Der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt, Roman Poseck, mahnte, im Fall Susanna dringend zur Sachlichkeit zurückzufinden.

Der Vater der Elfjährigen hatte den Fall, der sich in der Flüchtlingsunterkunft im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim ereignet haben soll, am 17. Mai der Polizei gemeldet, und am 18. Mai sollte das Kind befragt werden. Bislang ist zum Bedauern der Ermittler die Befragung des Mädchens nicht möglich gewesen. Ali B. sei bei seiner Vorführung am Sonntag bei der Haftrichterin zu diesem möglichen Tatvorwurf nicht befragt worden, so der Wiesbadener Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn. In den nächsten Wochen sei ausreichend Zeit, auch diesem Vorwurf gegen den 20-jährigen Iraker nachzugehen. Die Polizei hoffe weiter auf Zeugenhinweise. Das Hinweistelefon (0611-345-5555) sei noch immer geschaltet.

Ali B. formell abgeschoben worden

In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass zwei Mitglieder der Rockergruppe Black Devils an einer Schule aufgetaucht waren, angeblich als Begleitung der von Bewohnern der Flüchtlingsunterkunft bedrohten Schwester der Elfjährigen. Sie solle nicht so viel über Ali B. erzählen, habe die Drohung gelautet. Ali B.s Familienmitglieder befinden sich offenbar noch im Irak. Den Informationen zufolge waren auf dem Rückführungsflug von Erbil nach Frankfurt am Samstagabend keine Angehörigen an Bord der Lufthansamaschine. „Das wären natürlich wichtige Zeugen. Aber es könnte schwierig werden, die zurückzuholen“, sagte Kuhn in Wiesbaden.

Ali B. wurde nicht auf Grundlage eines Auslieferungsersuchens nach Deutschland zurückgebracht. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der Nachrichtenagentur epd mitteilte, ist Ali B. am Samstag formell abgeschoben worden. Über die Abschiebung entschied den Angaben zufolge die Regierung der autonomen Region Kurdistan. Für die Aktion sei allein die Bundespolizei zuständig gewesen.

Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/rhein-main/fall-susanna-mutmasslich-vergewaltigte-elfjaehrige-kein-fluechtlingsmaedchen_18836659.htm

“In der Pressekonferenz am 07.06.2018 wurde bei den Ausführungen zur polizeilichen Vorgeschichte des Ali B. angeführt, dass das 11-jährige Mädchen, welches mutmaßlich im März 2018 Opfer einer Vergewaltigung geworden sein soll, ein “Flüchtlingsmädchen” sei.

Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation;

das Mädchen ist deutscher Herkunft. Wir bitten diese erste Fehlinformation zu entschuldigen.”

Beschuldigter Ali. B zum Tatzeitpunkt mutmaßlich 21 Jahre alt

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