Verfahren gegen Gewalttäter wird gegen Auflage eingestellt

Verfahren gegen Gewalttäter wird gegen Auflage eingestellt

Justitia wird für gewöhnlich mit Augenbinde dargestellt, was die Unabhängigkeit der Justiz darstellen soll, die ohne Ansehen der Person Recht spricht. Doch manchmal hat man das Gefühl, das Justitia blind ist, blind für eine kriminelle Handlung, die Leid verursacht hat und auch noch fast ein Jahr nach der Tat Auswirkungen hat auf eine Polizistin, der das Leid zugefügt wurde.

Gegen eine Auflage von 1.000 Euro wurde das Verfahren in Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegen einen 41-jährigen Mann eingestellt, der im September 2017 eine junge Beamtin übel zugerichtet hatte.

Auch neun Monate nach der Tat hat die Kollegin noch mit den Folgen zu kämpfen. Die Polizisten wollten dem 41-jährigen Kroaten Handschellen anlegen, worauf er sie angegriffen hatte. Die 25-Jährige Polizistin erlitt eine Schädelprellung, eine geschwollene Stirn und ein blutunterlaufenes Augenlid. Wochen später hatte sie noch Schmerzen, von den psychischen Folgen abgesehen.

Die Staatsanwaltschaft erkannte die Tat als tätlichen Angriff, wofür die Mindeststrafandrohung drei Monate betragen würde. Doch es kommt ganz anders.

Fassungslosigkeit macht sich breit.

Das Amtsgericht Uelzen (Niedersachsen) stellt mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung das Verfahren gegen die Auflage von 1.000 Euro ein. 600 Euro erhält die Beamtin und 400 Euro fließen in die Landeskasse.

Was ist dies für ein Zeichen nach außen?

Dass Polizisten zum Freiwild erklärt werden und gewalttätige Übergriffe quasi folgenlos bleiben – Alkoholisierung hin oder her?

Kai Richter, Pressesprecher der Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen sagt:

“Wir müssen feststellen, dass Polizeibeamte in den letzten Jahren zunehmend Gewalt ausgesetzt sind.“ Widerstände seien mittlerweile “leider an der Tagesordnung”.

Der Verteidiger des Angeklagten nahm unsere Kollegin so in die Mangel, dass Tränen bei ihr flossen. Dabei beschrieb die Polizistin vor Gericht bereits die Tat des 41-Jährigen als “eine Demütigung”.

Nicht nur unter den Kollegen sorgt dieses Urteil für Fassungslosigkeit. Auch unter den Bürgern herrscht Kopfschütteln, was Leserbrief an die Allgemeine Zeitung belegen. So schreibt Michael Nagel unter dem Motto “Justiz – setze Zeichen!”:

“In dem Fall der jungen Polizistin wurde sie nun selbst Opfer, und zwar dies in mehrfacher Hinsicht: Erst wurde ihre Anweisung als Amtsperson respektlos ignoriert, dann wurde sich der „Gewahrsamnahme“ widersetzt, dabei wurde sie körperlich nicht unerheblich verletzt, später im Gerichtssaal vom verteidigenden Rechtsanwalt verbal attackiert und schließlich durch ein zu mildes Ende des Strafverfahrens auch nicht ausreichend vor künftigen Übergriffen geschützt.”

Und weiter:

“Die Justiz muss endlich lernen, dass ihre Aufgabe insbesondere darin liegt, im Rahmen der Gewaltenteilung nicht nur individuelles „Recht“ zu sprechen, sondern in erster Linie aufgefordert ist, die Demokratie, also das freiheitliche Zusammenleben, mit ihren Mitteln zu schützen. Freiheitsentzug ist ein starkes Mittel, es wird viel zu selten eingesetzt.”

Abschließend stellt der Autor fest:

“Viele Menschen empfinden unseren Staat als zu nachgiebig mit Tätern […]. Schuld sind aber nicht die angeblich zu laschen Gesetze, sondern die Umsetzung bzw. die ernsthafte Ausschöpfung der möglichen Strafrahmen. Justiz – werde wach und setze Zeichen!”

Man fragt sich bei solchen Urteilen wozu überhaupt der § 114 Strafgesetzbuch eingeführt wurde, wenn er nicht angewendet wird. Dass immer mehr Angriffe überhaupt gestartet werden, ist gerade solchen Urteilen mitunter zuzuschreiben. Das sind quasi Freibriefe dafür, Gewalt gegenüber Polizisten anzuwenden, denn die Justiz wird Milde walten lassen.

Der Respekt gegenüber Autoritätspersonen nimmt immer weiter ab. Auch die fehlende Bereitschaft Regeln zu akzeptieren und danach zu handeln lässt extrem nach. 90 % der Angriffe auf Polizisten erfolgen im täglichen Dienst auf der Straße und oftmals bei Kleinigkeiten.

Und das wird sich bei solchen Urteilen auch nicht ändern…

Quelle: https://polizistmensch.de/2018/06/taetlicher-uebergriff-bei-festnahme-verfahren-gegen-gewalttaeter-wird-gegen-auflage-eingestellt/

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