Wegen “Haftempfindlichkeit”: Gericht mildert Strafe für Intensivtäter

Wegen “Haftempfindlichkeit”: Gericht mildert Strafe für Intensivtäter

Anmerkung: Aus dreieinhalb Jahren Haft werden mal ganz schnell zweieinhalb Jahre Haft.

Ein Intenstivtäter hat am Dienstag vom Zwickauer Landgericht einen Strafrabatt bekommen, wegen “Haftempfindlichkeit”.

Adel S. (28) stammt aus Algerien und kam 2015 illegal nach Deutschland, lebte in Plauen. Dort beging er innerhalb von sieben Monaten sechs Straftaten.

Wie Radio Zwickau berichtet, brach der 28-Jährige in Wohnungen ein und beging Raubstraftaten. Bei einer Messerattacke verletzte er einen Mann so stark, dass er Narben im Gesicht davontrug.

Vom Amtsgericht Zwickau wurde der Algerier zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Nun fand im Landgericht die Berufungsverhandlung statt.

Diesmal legte Adel S. ein Geständnis ab.

Die Folge:

Richter Rupert Geußer reduzierte die Strafe auf zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Neben dem Geständnis begründete der Richter das Urteil laut Radio damit, dass der Algerier “als Ausländer unter erhöhter Haftempfindlichkeit leidet.”

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