DNA-Spuren der Eritreer am Tatort und am Opfer

DNA-Spuren der Eritreer am Tatort und am Opfer

Von allen vier der Gruppenvergewaltigung in Dessau angeklagten Männer sind DNA-Spuren am Tatort, am Opfer und an dessen Bekleidung gefunden worden. Dies ist das Ergebnis eines umfangreichen Gutachtens, das am Dienstag vor dem Landgericht Dessau vorgestellt wurde.

Dort wird seit März die Vergewaltigung einer Mittfünfzigerin aus Dessau verhandelt. Die vier jungen Männer aus Eritrea werden beschuldigt, sie gemeinsam hinter einer Schule im Stadtzentrum zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Bis auf einen sind alle geständig und belasten auch den vierten.

Ausgerechnet bei ihm ist der genetische Fingerabdruck deutlich schwächer als bei den anderen: DNA von Samiel H. wurde nur auf einer Bierflasche und an der Unterkleidung des Opfers gefunden. Ein Nachweis seines Spermas gelang nicht.

Bei den übrigen Angeklagten sind die Befunde klarer, bei Yonaz A. wohl unwiderlegbar: Bei ihm wurde vielfach unbeschädigte DNA und auch Sperma gefunden, sogar mehrfach am Körper des Opfers. A. hatte im Prozess als Erster eingeräumt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Ebenso eindeutig scheinen die Spuren zu sein, die in der Hallenser Rechtsmedizin Sultan A. zugeordnet werden konnten. Beim vierten Angeklagten fällt die DNA-Beweislage dürftig aus.

Weitere Beweise und Indizien sollen DNA-Spuren untermauern

Während die DNA-Analyse in den vergangenen Jahren immer weiter verfeinert wurde, wuchs gleichzeitig das Bewusstsein über die Schwächen der Methode – an deren Unfehlbarkeit glaubt heute kein Jurist mehr. Eine Verurteilung allein aufgrund einer einzelnen DNA-Spur ist problematisch. Schon deshalb wird versucht, in der Verhandlung gegen die vier Eritreer weitere Beweise und Indizien zusammenzutragen.

Die Geschädigte selbst konnte nur bedingt weiterhelfen – jedenfalls vor dem Gerichtsverfahren. Sie war noch in der Tatnacht ins Krankenhaus gebracht worden, auch eine erste rechtsmedizinische Untersuchung fand statt, bevor sie am Morgen zum ersten Mal vernommen wurde.

Aufgewühlte Polizistin erzählt von der Vernehmung des Opfers

„Ich werde das so schnell nicht vergessen“, schilderte am Dienstag eine Polizistin vor Gericht ihre Eindrücke. Die Vernehmung sei sehr schwierig gewesen, die Frau habe über das Geschehen kaum sprechen wollen. „Ihr Blick war leer, als ob sie durch mich schaut. Sie war sichtlich fertig, wir mussten abbrechen, menschlich wäre eine längere Befragung nicht zu verantworten gewesen.“

Als etwa zwei Wochen nach der Tat die vier Männer gefasst sind, wurde die Geschädigte erneut und zum dritten Mal vernommen. Ihr wurden mehrere Fotos vorgelegt, unter denen sich solche der Tatverdächtigen befanden, doch das Opfer konnte die Bilder kaum anschauen und keine Person identifizieren. Ob die Frau im Gerichtsverfahren selbst genauere Angaben machen konnte, ist nicht bekannt, da sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde.

Identitäre Bewegung demonstriert vor Landgericht

Vor Beginn der Verhandlung am Dienstag hatten am Landgericht eine Handvoll Mitglieder der rechten Identitären Bewegung unter anderem für die Abschiebung krimineller Ausländer demonstriert.

Quelle: https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/gruppenvergewaltigung-in-dessau-dna-spuren-der-eritreer-am-tatort-und-am-opfer-30032342

Foto: Lutz Sebastian

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