Versuchte Vergewaltigung im Jahr 2015 durch DNA-Treffer nun aufgeklärt

Versuchte Vergewaltigung im Jahr 2015 durch DNA-Treffer nun aufgeklärt

Den Verdächtigen einer versuchten Vergewaltigung, die sich im September 2015 am Neckarufer in Esslingen ereignet hatte, haben Ermittler der Kriminalpolizeidirektion Esslingen am Mittwoch gefasst.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 27-jährigen, pakistanischen Asylbewerber aus Altbach. Er befindet sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft.

Wie bereits berichtet, war eine damals 31-jährige Joggerin am Abend des 26. September 2015, gegen 19.40 Uhr, auf dem Neckarradweg von einem Unbekannten angegriffen und sexuell belästigt worden.

Trotz Gegenwehr der Frau wurden die Übergriffe des Mannes immer intensiver. Bereits auf dem Boden liegend konnte sich das Opfer aus der Umklammerung des Unbekannten lösen. Die Frau sah keinen anderen Ausweg, als durch das Gebüsch in den Neckar zu flüchten. Nachdem sie den Fluss durchschwommen und das andere Ufer erreicht hatte, konnte sie auf der B 10 Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam machen, die die Polizei alarmierten. Sämtliche Fahndungsmaßnahmen und auch die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei führten zunächst nicht zur Ergreifung des Täters. Im Rahmen der akribischen Spurensicherungsmaßnahmen konnte aber eine DNA-Spur des Unbekannten gesichert werden, wobei ein Vergleich mit den in der DNA-Datei einliegenden Personen zunächst keinen Treffer ergab.

Als der bis dahin polizeilich nicht bekannte, 27-jährige Verdächtige aber Ende Januar 2018 wegen eines Körperverletzungsdeliktes erkennungsdienstlich behandelt wurde, gelang der Durchbruch.

Ein automatischer Vergleich seiner DNA mit den in der Datei einliegenden Spuren beim Landeskriminalamt brachte die Übereinstimmung mit den am Tattag gesicherten Spuren an den Tag, worauf die Staatsanwaltschaft Stuttgart Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragte. Die Ermittler nahmen ihn am Mittwoch in seiner Unterkunft fest und führten ihn noch am selben Tag beim Amtsgericht Stuttgart dem Haftrichter vor. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug und ordnete die Untersuchungshaft an.

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/3909228

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