Höchststrafe für Hussein K. – Verteidiger legt Revision ein

Höchststrafe für Hussein K. – Verteidiger legt Revision ein

Ein junger Mann kommt als Flüchtling nach Deutschland und begeht ein grausames Sexualverbrechen – nun ist Hussein K. als Mörder von Maria L. zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Freiburg sprach ihn der besonders schweren Vergewaltigung und des Mordes an der 19-Jährigen für schuldig und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Zudem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Die Zuschauer im voll besetzten Gerichtssaal klatschten nach der Verkündung des Urteilsspruchs.

Der Pflichtverteidiger Hussein K.s wird gegen das Urteil des Landgerichts  Revision einlegen. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, sagte Sebastian Glathe nach dem Richterspruch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen.

Das Gericht hatte dies in seinem Urteil jedoch verneint und volle Schuldfähigkeit attestiert. Er werde die Urteilsbegründung daher gründlich prüfen, sagte Glathe. Dazu diene die Revision.

K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. „Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste“, sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.

Nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt

Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden.

Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.

Hussein K. will im Affekt gehandelt haben

Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.

Quelle: https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-h%C3%B6chststrafe-f%C3%BCr-hussein-k-verteidiger-legt-revision-ein-_arid,10840352.html

Foto: dpa/ Patrick Seeger / DPA

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