Mord an Susanne F – Prozess beginnt

Mord an Susanne F – Prozess beginnt

Knapp sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod von Susanne F. im Berliner Tiergarten wird dem mutmaßlichen Mörder ab 28. März der Prozess vor dem Landgericht gemacht.

Der 18 Jahre alte Angeklagte soll die Kunsthistorikerin auf ihrem Heimweg attackiert, erwürgt und ausgeraubt haben. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord aus Habgier und Verdeckungsabsicht.

Mordanklage gegen 18-Jährigen im Fall Susanne F.

Knapp fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 60-jährigen Berlinerin unweit des Bahnhofs Zoo hat die Staatsanwaltschaft einen jungen Mann wegen Mordes angeklagt.

Der heute 18-jährige Tschetschene Ilyas A. soll Susanne F. auf ihrem Nachhauseweg unvermittelt angegriffen haben, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Ihm wird vorgeworfen, die wehrlose Frau erwürgt, in ein Gebüsch gezerrt und mit ihrem Handy und einem kleineren Geldbetrag geflüchtet zu sein. Der 18-Jährige wurde schließlich im Großraum Warschau in Polen gefasst – weil er das Handy der Toten eingeschaltet hatte und so geortet werden konnte.

Die Frau aus Charlottenburg war nach einem Gaststättenbesuch mit Freundinnen in einem beliebten Lokal an der Tiergartenschleuse allein zu Fuß in Richtung Hardenbergplatz aufgebrochen. Zu Hause kam sie jedoch nicht an. Die Leiche wurde nahe dem Zoo am Schleusenweg – einem Verbindungsweg parallel zur Bahntrasse – von einem Passanten entdeckt.

Ilyas A. war 2012 als 13-Jähriger mit seiner Familie aus Tschetschenien über Polen nach Deutschland eingereist.

Einen Asylantrag stellte die Familie in der Bundesrepublik. 2014 wurden A. und seine Familie nach Polen ausgewiesen.

Im selben Jahr reiste der nun 15-Jährige wieder nach Deutschland ein und bekam eine Duldung.

Ein Jahr später begann die kriminelle Karriere des Tschetschenen mit Diebstählen – und endete mit mehreren Raubüberfällen auf Rentner.

Nachdem eine Abschiebung von A. nach seiner Haftentlassung nicht zustande kam, tauchte der 17-Jährige unter.

In dieser Zeit, in der er für die Behörden nicht auffindbar war, lebte Ilyas A. in Berlin wohl teilweise auf der Straße. Besonders tragisch an dem Fall: Mitte August 2017 feierte A. seinen 18. Geburtstag – er wäre damit alt genug für eine Abschiebung gewesen. Mehr noch – einen Tag vor dem Mord an Susanne F., dem Abend des 5. September, wurde den Behörden eine Meldeadresse des Tschetschenen in einer Berliner Jugendeinrichtung bekannt.

Die nicht erfolgte Abschiebung hatte damals für Debatten gesorgt. Die CDU hatte dem Senat schwere Vorwürfe gemacht. Der Fraktionsvorsitzende Florian Graf warf Rot-Rot-Grün Totalversagen bei der Abschiebepraxis vor. Die Innenverwaltung verwies hingegen darauf, dass die Abschiebung Minderjähriger schwierig sei und das Heimatland Russland den 18-Jährigen nicht habe nehmen wollen.

Quelle: https://www.morgenpost.de/berlin/article213290005/Getoetete-Susanne-F-Mordanklage-gegen-18-Jaehrigen.html

Quelle: https://www.morgenpost.de/nachrichten/article213750261/Alexa-In-Berlin-kehrt-der-Winter-zurueck.html

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