Hochzeitsballerei in Bonn: Pistolen-Irrer angeklagt
Diese „Freudenschüsse“ gingen nach hinten los!
Im Oktober stoppte ein türkischer Hochzeitskorso auf dem Bertha-von-Suttner-Platz (hier mehr lesen), aus einem der Autos sprang ein junger Mann (21) – und ballerte mit einer Pistole mehrmals in die Luft. Jetzt erwarten ihn ein Gerichtsprozess und eine saftige Rechnung!
Prozess vorm Amtsgericht
Die Staatsanwaltschaft hat den 21-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Das bestätigte Sprecher Dr. Sebastian Buß auf EXPRESS-Anfrage. Voraussichtlich Mitte April muss sich der Schütze dann vor dem Amtsgericht verantworten.
Rechnung für Polizeieinsatz
Damit nicht genug: Er wird vermutlich auch den Polizeieinsatz, den er mit seinen Schüssen ausgelöst hatte, aus eigener Tasche zahlen müssen. Nach EXPRESS-Informationen könnten da mehrere Tausend Euro zusammen kommen.
Zahlreiche Notrufe
Die Ballerei mitten in der City sorgte am 22. Oktober bei Passanten und Anwohnern für Angst und Schrecken. Zahlreiche Notrufe gingen bei der Polizei ein. Die schickte sofort mehrere Streifenwagen zum Bertha-von-Suttner-Platz. Die Hochzeitsgesellschaft war aber bereits weitergefahren.
Der Konvoi aus rund 15 Autos konnte schließlich auf der Bornheimer Straße gestoppt und zu einer Tankstelle am Verteiler geleitet werden.
Die Beamten durchsuchten die Wagen, fanden aber keine Pistole. Der Pkw mit dem mutmaßlichen Schützen war offenbar geflüchtet.
Zeuge drehte Video
Pech nur:
Ein Anwohner des Suttner-Platzes hatte nicht nur die „Freudenschüsse“ auf Video festgehalten, sondern auch das Nummernschild des betreffenden Pkw. Darüber konnte der 21-Jährige identifiziert werden.
Seine Wohnung wurde durchsucht. Aber auch dort konnte die Pistole, vermutlich eine Schreckschusswaffe, nicht gefunden werden. Gegenüber den Ermittlern behauptete der Tatverdächtige, dass die Waffe nicht mehr in seinem Besitz sei. Weitere Angaben machte er nicht.
Keinen Waffenschein
Sicher ist allerdings, dass der junge Mann für die Pistole keine entsprechende Erlaubnis hatte. Seit dem 1. April 2003 ist für das Führen von Schreckschusswaffen außerhalb der Wohnung der „Kleine Waffenschein“ erforderlich.