Islamischer Zentralrat verteidigt die Beschneidung von Mädchen

Islamischer Zentralrat verteidigt die Beschneidung von Mädchen

Alle Formen der Verstümmelung weiblicher Genitalien sind in der Schweiz verboten. Eine Variante hält der Zentralrat dennoch für zulässig.

Qaasim Illi, Pressesprecher des IZRS

Die Beschneidung der männlichen Vorhaut ist eine weltweit akzeptierte Praxis von Muslimen, Juden, aber auch Christen.

Die Beschneidung von Mädchen ist dagegen in zahlreichen Staaten unter Strafe gestellt und wird von UNO-Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation als schädlich bezeichnet.

Dennoch praktizieren Millionen von Menschen auch heute noch die sogenannte weibliche Genitalverstümmelung, unter ihnen Christen, Muslime und Anhänger von Naturreligionen. Mit Genitalverstümmelung ist die teilweise oder vollständige Entfernung beziehungsweise Beschädigung der äusseren weiblichen Geschlechtsorgane ohne medizinischen Grund gemeint.

«Islamisch legitim»

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat nun ein «islamisches Rechtsgutachten» ausgearbeitet, in dem er die am wenigsten gefährliche Form der Mädchenbeschneidung rechtfertigt. Es geht dabei um die Entfernung der Klitorisvorhaut, im Islam als «Sunna-Beschneidung» bekannt. Diese Form sei islamisch legitim, schreibt der IZRS in seinem Papier, das dieser Zeitung vorliegt.

Als Begründung werden verschiedene Zitate aus der Prophetentradition angeführt, deren Authentizität aber zum Teil nicht über alle Zweifel erhaben ist, wie der IZRS in einer Fussnote zugibt. Zu den Pflichten der Muslime gehören demnach die Beschneidung, das Abrasieren/Entfernen der Schamhaare, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Finger- und Fussnägel sowie das Auszupfen der Achselhaare. Abgesehen vom Schnurrbart gälten alle Punkte auch für Frauen, schreibt der Zentralrat und fährt dann kryptisch fort: «Die Frage ist nur, ob die Beschneidung der Frau auch eine Pflicht ist, die bezüglich dem Mann durch weitere Überlieferung untermauert wird. Hier gehen die Meinung auseinander.»

In der Schweiz ist weibliche Genitalverstümmelung seit 2012 explizit verboten. Je nach Schwere wird sie mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft. Auch in Fällen, bei denen Mädchen für den Eingriff ins Ausland gebracht werden.

Auf Anfrage schreibt IZRS-General­sek­retärin Ferah Ulucay, dass der Zentralrat zur Sunna-Beschneidung keine Empfehlung abgebe. Es stehe jeder Muslimin frei, wie sie dies handhaben wolle, so Ulucay. Etwas anders klingt das bei IZRS-Pressesprecher Qaasim Illi. Er behauptet auf Twitter, die Entfernung der Klitorisvorhaut sei keine Genitalverstümmelung. Die Sunna-Beschneidung sei zwar wohl keine Pflicht, aber dennoch empfohlen und erzeuge keinen Schaden oder Nachteil.

UNO-Bericht falsch interpretiert

Wie Illi vergleicht auch das «Rechtsgutachten» des IZRS die Entfernung der Klitorisvorhaut verharmlosend mit der Beschneidung von Buben. Dabei stützt sich der Islamrat auf ein Dokument des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen. Dieses Papier haben die «Experten» des IZRS aber wohl nicht richtig gelesen, denn dort steht klipp und klar, dass sich die gesundheitlichen Folgen von männlicher und weiblicher Beschneidung stark unterscheiden. Darum hat auch der Bundesrat in einem Bericht aus dem Jahr 2015 präzisiert, dass in der Schweiz «alle Formen der Verstümmelung weiblicher Genitalien derselben Strafdrohung wie die schwere Körperverletzung» unterstünden.

Anders als Qaasim Illi unterscheiden weder das Strafgesetzbuch noch die Weltgesundheitsorganisation zwischen «unschädlicher Sunna-Beschneidung» und Genitalverstümmelung. Unterschlagen hat der IZRS in seinem «Gutachten» auch die Tatsache, dass eine Konferenz islamischer Gelehrter aus aller Welt an der renommierten ägyptischen Al-Azhar-Universität die Mädchenbeschneidung 2006 als unislamisch verboten hat.

Quelle: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/islamischer-zentralrat-verteidigt-die-beschneidung-von-maedchen/story/12784121

Foto: Severin Nowacki

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