Bewährung für Vergewaltiger

Bewährung für Vergewaltiger

Landgericht zeigt Milde

Wir fragen uns langsam wirklich “was ist mit den Richtern in diesem Land los“?

Wer nicht ganz blind ist sieht das hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

In diesem Land bekommt man für das betreiben einer Netzseite, die sich erlaubt die Wahrheit zuschreiben und das Kind beim Namen nennt 2,6 Jahre Haft ohne Bewährung.

Ein 20-Jähriger Kinderschänder erhält 1,8 Jahre auf Bewährung, auch die Prozesskosten braucht er Größtenteils nicht bezahlen!

Das Leben dieser 13/ 14 und 12-Jährigen ist bis ans Lebensende zerstört, da helfen auch keine Psychologen auch wenn das immer behauptet wird!

Für den dritten Übergriff an der 12-Jährigen wurde der 20-Jährige freigesprochen!

Findet den Fehler!

In Hand- und Fußfesseln betrat Slavik H. am Montagvormittag den großen Schwurgerichtsaal des Geraer Landgerichts. Doch am Ende ging der 20-Jährige als freier Mann nach Hause.

Die zweite Strafkammer unter dem Vorsitz von Bernd Neidhardt zeigte Milde gegen den Altenburger, der des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde. Die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten setzte das Gericht nämlich zur Bewährung aus.

Bereits am ersten Verhandlungstag im Januar stellte sich heraus, dass Slavik H. im Sommer 2016 eine 13-Jährige hinter einem Stromverteiler-Häuschen in Altenburg-Nord bedrängte und begrapschte und schließlich vor ihren Augen bis zum Erguss masturbierte.

Kurz darauf nötigte er eine 14-Jährige in einem Treppenhaus in der Ossietzkystraße zum Verkehr (OVZ berichtete). Der Angeklagte räumte beide sexuellen Handlungen ein, sprach jedoch davon, dass dies nicht gegen den Willen der Mädchen geschah.

Beide stellten dies vor Gericht unter Tränen allerdings anders dar.

Nicht mit letzter Sicherheit konnte man dem Angeklagten unterstellen, dass er das Alter seiner Opfer kannte, er also wusste, dass sie noch Kinder waren, obwohl er dies hätte erkennen müssen, sagte Neidhardt.

Für einen dritten Übergriff wurde der 20-Jährige freigesprochen, da der Verkehr mit einer Zwölfjährigen bei einer Party in der Wohnung ihrer Freundin in der Leipziger Straße ganz offensichtlich im gegenseitigen Einvernehmen geschah.

Allerdings will sie dem Täter ihr Alter mitgeteilt haben. Auch hier blieb für das Gericht unklar, ob das wirklich der Fall war.

 Anmerkung von uns: Hier wird dem Täter wieder mehr geglaubt als dem Opfer!

Die Verteidigung bezweifelte, dass es im Treppenhaus wirklich zu einer Vergewaltigung kam, da eine entschiedene Gegenwehr nicht zu erkennen und auch die Mutter in Rufweite in der Wohnung war, die allerdings nicht um Hilfe gerufen wurde.

Die Übergriffe am Stromhäuschen habe es tatsächlich gegeben, jedoch konnte der Angeklagte nicht richtig erkennen, dass das Mädchen nicht wollte. „So etwas fällt ja schon Erwachsenen schwer“, argumentierte der Verteidiger. Er beantragte Bewährung.

Anders sah dies die Anklagevertreterin, die dem Täter Wiederholungsgefahr und keine gute Sozialprognose unterstellte und daran erinnerte, dass er kein richtiges Geständnis abgelegt habe. Für die Staatsanwältin bestand auch kein Zweifel daran, dass Slavik. H. das Alter der Mädchen kannte. Dennoch akzeptierte die Anklage das Urteil und verzichtete auf Revision.

Nicht weiter Gegenstand der Verhandlung und damit nicht Bestandteil des Urteils blieb der Vorwurf der Bedrohung. Denn eines seiner Opfer berichtete Freundinnen von dem Übergriff, woraufhin Slavik H. damit gedroht haben soll, ihr Steine an die Beine zu binden und sie in einen Teich zu werfen, würde sie den Sex mit ihm weiter herumerzählen.

Slavik H. stritt dies ab, räumte aber ein, dass er sich über die Berichte geärgert und dies untersagt habe.

Das Gericht attestierte dem Angeklagten eine Reifeverzögerung und urteilte ihn nach dem Jugendstrafrecht ab. Obwohl er von einer Schwere der Schuld sprach, begründete Neidhardt die Bewährung damit, dass die Taten nun schon anderthalb Jahre zurück liegen, sich der Angeklagte seitdem keine Verfehlungen zuschulden kommen ließ und eine günstige Kriminalprognose habe. Von der Untersuchungshaft seit Oktober 2017 und ebenso von der Verhandlung habe sich Slavik H. beeindruckt gezeigt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zwei davon unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Außerdem muss der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auch bei den Kosten kommt Slavik H. glimpflich davon. Er muss lediglich die Auslagen seines Anwaltes und die der Nebenklage zahlen, den Rest trägt die Staatskasse.

Neidhardt fand es wenig sinnvoll, den Weg in die Freiheit sogleich mit einer großen Schuldenlast zu beginnen.

Kurz nach der Urteilsverkündung brach der Angeklagte in Tränen aus, als er sich mit seiner Mutter und seinem Bruder umarmte. Zuvor hatte er sich noch bei seinen Opfern und deren Familien entschuldigt.

Ob es ihnen hilft?

Zwei der Mädchen mussten sich nach den Taten in psychiatrische Behandlung begeben, eine fühlt sich noch heute unsicher, klagt über Ängste und schulische Probleme.

Anmerkung von uns: Es ist doch allen scheiß egal wie sich die Mädchen fühlen, hauptsache der Täter kommt gut davon und hat keine Schulden, nett wie der Richter ist sah er es ja nicht für sinnvoll, wir hoffen nur das alle die die so richten, dass selbe nicht auch widerfährt oder sogar ihren Familien Angehörigen, mal sehen wie dann das Urteil lautet!

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: http://www.lvz.de/Region/Altenburg/Bewaehrung-fuer-Vergewaltiger-aus-Altenburg-Landgericht-zeigt-Milde

 

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