Vergewaltigungs-Prozess: Wie alt ist der Angeklagte?

Vergewaltigungs-Prozess: Wie alt ist der Angeklagte?

Gestern begann vor der 3. Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts der Prozess gegen einen Asylbewerber aus Gambia. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann in den Jahren 2015 und 2017 zwei Frauen in Tübingen vergewaltigt haben.

Bei zwei weiteren Frauen soll er versucht haben, sie zu vergewaltigen. Die Vorkommnisse hatten in der Unistadt für viel Aufregung, Angst und Diskussionen um schwarzafrikanische Asylbewerber geführt.

Noch nicht völlig geklärt war bis gestern das Alter des Angeklagten. Nach früheren Ermittlungen stand die Möglichkeit im Raum, dass der Gambier bei den ersten Taten im Jahr 2015 noch nicht volljährig gewesen ist. Dies hätte sich entscheidend auf das Strafmaß, sofern er vom Gericht schuldig gesprochen worden wäre, auswirken können. Im Jugendstrafrecht fallen die Haftstrafen in der Regel geringer aus als im Erwachsenenstrafrecht.

Seit Mittwoch deutet aber alles darauf hin, dass der Gambier im Jahr 2015 bereits mindestens 19 Jahre alt gewesen ist. Der Tübinger Rechtsmediziner Thomas Hafner untersuchte den Angeklagten. Er kam zu dem Schluss, dass der Asylbewerber aus Gambia derzeit knapp 23 Jahre (vielleicht auch älter) ist. Dies hätten Röntgenuntersuchungen des Schlüsselbeins ergeben. Bei der letzten Tat im Februar 2017 war der Angeklagte deshalb mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon über 21, so Hafner gestern.

Gericht legt Geburtsurkunde vor

Zusätzlich legte das Gericht eine Geburtsurkunde des Gambiers vor. Die Freundin des Angeklagten hatte im vergangenen Jahr von ihm ein Kind bekommen. Für die Registrierung brauchte das Standesamt eine Geburtsurkunde des Vaters. Die besorgte der Gambier in seinem Heimatland, wie er gestern angab. Die Urkunde kam über Spanien, wo der Gambier vor rund vier Jahren nach Europa eingereist ist, bevor er nach Deutschland kam. In dieser Urkunde steht als Geburtsdatum der 1. Januar 1996. Dies sei auch sein Geburtsdatum, gab er an.

DNA-Abgleich als Beweis

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vier Sexualstraftaten vor. So soll er am 1. Mai 2015 frühmorgens am Lustnauer Tor in der Tübinger Innenstadt eine junge Frau angesprochen und sie gefragt haben, ob er sie nach Hause begleiten solle. Sie nahm ihn laut Anklageschrift schließlich mit in ihre Wohnung, um ihm ihre Katzen zu zeigen.

Doch plötzlich sei der Gambier über die Frau hergefallen und habe sie vergewaltigen wollen. Sie habe sich heftig gewehrt und dem Angreifer sogar mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Als der Angeklagte dann im Flur Geräusche gehört habe, sei er geflüchtet, so Staatsanwältin Rotraud Hölscher.

Auch für die Tat am 24. Mai 2015 soll der Gambier verantwortlich sein. Wieder am frühen Morgen habe er auf Höhe des Taxistandes in der Tübinger Wilhelmstraße eine Frau abgepasst, wie Hölscher erklärte. Er habe sie in ein Gebüsch gezogen, zu Boden gedrückt und vergewaltigt. Zu diesem Vorwurf gab der Gambier gestern eine Erklärung ab. Weil es um intime Details ging, wurde die Öffentlichkeit für die Zeit der Aussage ausgeschlossen.

Am 11. Oktober 2015 soll der Angeklagte im Alten Botanischen Garten in Tübingen erneut versucht haben, eine Frau zu vergewaltigen. Zwei Passanten wurden aber auf das Geschehen aufmerksam. Als dies der Täter merkte, flüchtete er.

Im vergangenen Jahr soll der Gambier dann eine behinderte Frau in seiner Asylbewerberunterkunft in Tübingen vergewaltigt haben. Die 35-Jährige zeigte den Mann an. Er bestritt allerdings die Tat. Ein DNA-Abgleich brachte die Polizei aber auf die Spur des Gambiers. Gestern beantragte Verteidiger Önsel Ipek, die Öffentlichkeit für die ganze Dauer des Prozesses auszuschließen. Das Gericht lehnte den Antrag allerdings ab.

Quelle: http://www.gea.de/region+reutlingen/tuebingen/vergewaltigungs+prozess+wie+alt+ist+der+angeklagte+.5719950.htm

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