Lebenslang für Kudamm-Raser? BGH will am 1. März urteilen

Lebenslang für Kudamm-Raser? BGH will am 1. März urteilen

Anfang 2016 starb ein unschuldiger Mann, weil sich Hamdi H. und Marvin N. ein Autorennen lieferten. Gegen ihre Verteilung zu lebenslanger Haft hatten sie Revision eingelegt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstagmorgen die bundesweit erste Verurteilung von Rasern wegen Mordes geprüft. Das Berliner Landgericht hatte zuvor Hamdi H. (28) und Marvin N. (25) nach einem tödlichen illegalen Autorennen über den Kurfürstendamm zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

Die Front des getunten Audi A6 von Hamdi H. lässt erahnen, mit welcher Wucht er mit dem Auto des Rentners zusammenstieß

 

 

 

Zudem wurde den damals 24 und 26 Jahre alten Fahrern für immer der Führerschein entzogen. Die Männer hatten dagegen Revisionen eingelegt (4 StR 399/17).

In dem Aufsehen erregenden Berliner Autoraserfall will der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil erst am 1. März verkünden. Dies teilten die Karlsruher Richter nach ihrer mündlichen Verhandlung am Donnerstag mit. Die Richter werden in der Urteilsverkündung klären müssen, ob die Angeklagten sich wegen Mordes verantworten müssen und damit vorsätzlich aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben. Wird dies verneint, kommt fahrlässige Tötung in Betracht. Hier beträgt die mögliche Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre Haft.

 

 

Der Jeep von Michael Warshitsky wurde durch den Aufprall 72 Meter weit geschleudert

 

 

Möglichkeiten zur Abgrenzung könnten dem BGH zwei weitere Raserfälle mit tödlichem Ausgang geben, über die die obersten Strafrichter vor dem Urteil am 1. März beraten wollen.

Die Landgerichte Bremen und Frankfurt am Main hatten jeweils nur auf fahrlässige Tötung entschieden.

Im Berliner Fall hatte Hamdi H. (28) in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit Tempo 160 eine rote Ampel missachtet und den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Michael Warshitsky (69) starb noch im Auto.

„Überall lagen Glassplitter und Fahrzeugteile”

Es ist genau zwei Jahre her. “Wir waren mit einem Kollegen auf Streife, als die Benachrichtigung über den Unfall über Funk kam. Schon an der Stimme hab ich gehört, da muss was großes passiert sein”, sagte die als Zeugin geladene Polizistin 2016 im Prozess. Vor Ort eingetroffen, schilderte sie den Tauentzien als “Schlachtfeld”. “Überall lagen Glassplitter und Fahrzeugteile.”

 

 

Die Tauentzienstraße gleicht nach dem Horrorcrash einem Trümmerfeld aus Autoteilen, Öl und Blut

 

 

Am Unfallort hatten sich schon etwa 20 Schaulustige und Freunde der beiden Raser versammelt. Die junge Beamtin widmet sich Marvin N. Der sei bei Sinnen und ansprechbar gewesen. “Er wischte sich mit den Händen übers Gesicht. Ich glaube er hat realisiert, was da passiert ist.” Dennoch: Marvin erkundigte sich nur nach dem Befinden des Audi-Fahrers und beteuert nur 60 km/h gefahren zu sein.

Es könne sein, so die Polizistin, dass er gar nicht mitbekommen habe, dass noch ein drittes Auto in den Unfall verwickelt war.

Lebenslange Haft wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

Im Februar 2017 waren die beiden Raser verurteilt worden.  Ein Aufschrei ging durch Saal, als Ralph Ehestädt (62), der Vorsitzende der 35. Großen Strafkammer im Namen des Volkes das Urteil verkündete: „Lebenslange Haft wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.“ Die Führerscheine wurden ihnen auf Lebenszeit entzogen.

Aus Sicht des Landgerichts hatten die beiden Raser „mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz” gehandelt. Sie hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen.

Quelle: https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/lebenslang-wegen-mordes-bgh-prueft-urteil-gegen-kudamm-raser

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