
Kind (5) angefahren, Familie rastete aus
Knast für Familienvater, der Unfallzeugin verprügelte
Augenzeugin Martina S. (50; Name geändert) wurde nach einem Unfall von der Familie des angefahrenen Kindes (5) in Düsseldorf-Flinger verprügelt. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt.
Sie erlitt u.a. eine Platzwunde, ihr gebrochener Augenboden musste durch ein Titan-Implantat ersetzt werden
Laut Staatsanwaltschaft soll der angeklagte Branko M. (32) im Mai 2017 Martina S. erst beleidigt, ihr dann eine Ohrfeige verpasst und ihr dann zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Sein Vater Zivita (55) soll die 50-Jährige an den Ohren gepackt und geschüttelt haben.
Rückblick
Am 20. Mai 2017 gegen 12 Uhr rannte Brankos damals fünfjährige Tochter ohne zu gucken auf der Junkerstraße in Düsseldorf und kollidierte mit einem vorbeifahrenden Golf-Cabrio.
Weil das kleine Mädchen ein implantiertes Hörgerät trägt, kann ein Sturz auf den Kopf schlimmste Folgen haben. Entsprechend geschockt reagierten die Eltern und der Großvater.
Doch kurz danach eskalierte die Unfallsituation völlig.
Weil die Männer die Unfallfahrerin (51) anschrieen, nahm Martina S. die Golf-Fahrerin in Schutz. Daraufhin nahmen Branko M. und seinen Vater sie ins Visier.
Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte Branko M. (32) die Tat ein: „Im Schock habe ich ein-, zweimal rumgefuchtelt. Ich entschuldige mich dafür, was passiert ist.“
Doch die bei Martina S. festgestellten Verletzungen deuten auf wesentlich gezieltere und heftigere Schläge hin.
In der Uniklinik musste ihr gebrochener Augenboden durch ein Titan-Implantat ersetzt werden. Sie erlitt durch die Schläge eine Platzwunde am Kopf, musste monatelang Schmerzmittel nehmen und leidet bis heute unter Angstzuständen.
Das knallharte Urteil
Branko M. (nicht vorbestraft) muss wegen gefährlicher Körperverletzung 1 Jahr und 6 Monate ohne Bewährung in den Knast.
Sein Vater (nicht vorbestraft) wurde wegen einfacher Körperverletzung zu insgesamt 1000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihre Anwälte wollen dagegen in Berufung gehen.
Dem Mädchen geht es nach dem Unfall und einem gebrochenen Bein wieder gut.
Quelle: http://www.bild.de/regional/duesseldorf/urteil/urteil-wegen-unfallpruegelei-54668172.bild.html
Foto: Michael Gstettenbauer