Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Bulgarien gestoppt

Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Bulgarien gestoppt

Bereits in Bulgarien als Flüchtlinge anerkannte Asylbewerber dürfen nicht wieder dorthin abgeschoben werden.

Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Montag entschieden, wie Sprecherin Andrea Blomenkamp mitteilte.

In Bulgarien würden sich die Menschen in einer Mangel- und Notsituation ohne Aussicht auf effektive Hilfe befinden, begründete der 10. Senat seine Entscheidung.

Sie seien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht. Eine Abschiebung verstoße daher nach den gegenwärtigen Verhältnissen in Bulgarien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. (Az. 10 LB 82/17) Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

In dem Fall war ein Syrer 2014 in Bulgarien als Flüchtling anerkannt worden. Anschließend reiste er weiter nach Deutschland und stellte dort erneut einen Asylantrag.

Die Behandlung der Asylsuchenden in Bulgarien sei menschenrechtswidrig, erklärte er.

Wegen der Anerkennung als Flüchtling in Bulgarien lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antrag ab und drohte die Abschiebung nach Bulgarien an. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die dagegen gerichtete Klage im November 2015 ab. Das Gericht in Lüneburg entschied auch in drei Parallelverfahren anders.

Der 10. Senat sah da die Abschiebung nach Bulgarien ebenfalls als unzulässig an.

Quelle: https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article172981688/Abschiebung-anerkannter-Fluechtlinge-nach-Bulgarien-gestoppt.html

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