Flüchtling soll 4-jährige Tochter seiner Pflegefamilie missbraucht haben

Flüchtling soll 4-jährige Tochter seiner Pflegefamilie missbraucht haben

Die zuständige Staatsanwältin sagte dem Blatt, es habe kein hinreichender Tatverdacht bestanden. Eine wichtige Rolle spielte auch, dass Mahdi A. den Erkenntnissen der Behörden zufolge zur Tatzeit erst 13 Jahre alt war. Strafmündig wäre er erst mit 14 Jahren gewesen.

Eine Berliner Familie, die einen jungen Flüchtling aus Afghanistan bei sich aufgenommen hatte, erhebt einem Medienbericht zufolge nun schwere Vorwürfe gegen diesen.

Das Zusammenleben mit Mahdi A., einem weiteren Afghanen und der Pflegefamilie soll 14 Monate lang reibungslos funktioniert haben, berichtet die “Bild”-Zeitung.

Im Sommer 2017 habe die vierjährige Tochter dann der Mutter erzählt, dass sie mit Mahdi “Doktor gespielt” habe.

An dem Tag sei auch der andere Afghane anwesend gewesen.

Das Mädchen habe der Mutter aber gesagt, dass Mahdi es gewesen sei, der andere Aghane habe zugeschaut.

Unmittelbar danach hätten Ärzte in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in Berlin-Buch einen „dringenden Verdacht auf (…) sexuellen Missbrauch“ festgestellt.

Ein Jugendhilfeverein stellte Strafanzeige gegen Mahdi A.

Gegenüber der Polizei habe Mahdi A. die Vorwürfe bestritten.

Das Ermittlungsverfahren wurde laut „Bild“ später eingestellt.

Die zuständige Staatsanwältin sagte dem Blatt, es habe kein hinreichender Tatverdacht bestanden. Eine wichtige Rolle spielte auch, dass Mahdi A. den Erkenntnissen der Behörden zufolge zur Tatzeit erst 13 Jahre alt war. Strafmündig wäre er erst mit 14 Jahren gewesen.

Ist Mahdi minderjährig?

Doch an seiner Minderjährigkeit gibt es Zweifel: „Nach meinem Eindruck ist der BES (Beschuldigte, die Red.) älter einzuschätzen. Er ist ca. 165 cm groß und schlank. Man kann ihn durchaus auf 15 Jahre schätzen. Auch ein leichter Oberlippenbartansatz ist sichtbar“, zitiert die “Bild”-Zeitung aus einem LKA-Bericht.

Obwohl das Landeskriminalamt Zweifel an der Altersangabe äußerte und ein Altersgutachten forderte, lehnte die Staatsanwaltschaft die Bitte ab. Gegenüber der „Bild“ gab die Staatsanwältin an, man habe den Fall innerhalb der Abteilung diskutiert, sich aber dagegen entschieden, weil eine solche Altersuntersuchung zu „ungenau“ sei. Dass Mahdis Alter nicht stimme, sei zu dem nur eine Vermutung gewesen. Tatsächlich ist umstritten, wie genau man durch medizinische Tests wie die Handknochenmessung das Alter schätzen kann.

Nach Recherchen der „Bild“ ist der Afghane mittlerweile nach Schweden geflohen und lebt dort unter einem anderen Namen.

Dort habe er ein späteres Geburtsjahr angegeben, nämlich 2005. Bei einem Termin bei der deutschen Flüchtlingsbehörde BAMF habe Mahdi A. außerdem als Geburtstag den 9. Juni genannt.

Ursprünglich als Geburtstag erfasst war der 1.1., weil A. bei der Einreise keine Papiere hatte. In Afghanistan kennen nicht alle Menschen ihren Geburtstag, deswegen geben viele bei Behördengängen standardmäßig den 1.1. als Geburtsdatum an.

Quelle: https://www.focus.de/panorama/fall-ungeklaert-fluechtling-soll-4-jaehrige-tochter-seiner-pflegefamilie-missbraucht-haben_id_8336534.html

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