Deutliche Worte eines Richters an zwei kriminelle Flüchtlinge

Deutliche Worte eines Richters an zwei kriminelle Flüchtlinge

Tobender Marokkaner musste in den Gerichtssaal getragen werden – Zwei Männer hatten monatelang einen ganzen Ort im Oberbergischen terrorisiert

Es war ein absolut außergewöhnlicher und kurioser Prozess, der Donnerstag am #Landgericht Köln zu Ende ging. Für mich nach 20 Jahren als Gerichtsreporterin der erschütterndste Prozess meines Berufslebens, nur getoppt von einem ganz entsetzlichen Fall, den ich am Ende noch kurz anreißen werde.

Angeklagt waren zwei Männer (Mohammad N., 27 und Adil E. 35 Jahre alt), die mit falschen Identitäten nach Deutschland illegal eingereist waren und einem Oberbergischen Ort, Lindlar, zugewiesen worden waren. Mit dem Ankommen der Angeklagten sollte sich das, bis dahin recht beschauliche, Leben der Menschen drastisch zum Negativen verändern.

Dabei hatte sich der 35-Jährige wesentlich mehr zuschulden kommen lassen als der Jüngere, hatte dafür aber auch ein Jahr länger Zeit. Alkohol, Drogen, Straftaten, das war der Alltag.

Eine Straftat reihte sich an die andere

Mehrere Unterkünfte wurden zerlegt, Menschen in und vor Gaststätten angegriffen. So bekam ein Mann ein Bierglas ins Gesicht geschlagen, einem Behinderten wurde die Krücke weggenommen, als er zu Boden ging, wurde er mit der Krücke geschlagen.

Schon diese Taten hatten die Angeklagten gemeinsam begangen, doch der 35-Jährige hatte noch mehr auf Lager:

So wurden einmal Menschen auf einem Supermarktparkplatz mit einer Machete verfolgt, bei zwei anderen Gelegenheiten zog der 35-Jährige einmal mit einer Axt und ein weiteres Mal mit einer Motorsäge durch den Ort. Die Motorsäge stammte dabei übrigens aus einen Garageneinbruch bei dem Vorsitzenden eines Flüchtlingshilfevereins, den die Lindlarer extra zur Unterstützung der ankommenden Asylanten gegründet hatten.

Mehrere Polizeieinsätze pro Woche wurden durch das unbeherrschte Verhalten des 35-Jährigen notwendig. Es gab nach Zeugenaussagen im Kreis Oberberg keinen Polizisten oder Sanitäter, der ihn nicht kannte.

Gnadenloser Vernichtungswille

Am 7. März 2017 kam es dann zu einer furchtbaren Gewalteskalation gegenüber einem 31-jährigen Mitbewohner. Die Hintergründe konnte das Gericht nicht aufklären, es werde aber von einem Streit über ein Drogengeschäft ausgegangen, so der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Michael Bern, bei der Urteilsverkündung. Das Gericht befand die beiden Männer des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für schuldig. Die Männer hätten ihr Opfer mit “ungeheurer Brutalität und selten anzutreffendem Vernichtungswillen” geschlagen, mit einem Feuerlöscher und Gas traktiert und immer weiter gegen den Kopf des Opfers getreten, obwohl der 31-Jährige am Ende wehr- oder bewusstlos am Boden lag. Das Opfer landete im Koma auf der Intensivstation und drohte sein Augenlicht zu verlieren.

Nach Ansicht des Vorsitzenden hätten die Angeklagten nicht nur das Opfer mit “Füßen getreten”, sondern auch die Hilfsbereitschaft und das Verständnis der Menschen in Lindlar, die sich vor allem in einem Verein “rührend” um die Flüchtlinge bemüht hätten.

Sie seien nach Deutschland illegal eingereist, durch mindestens drei sichere Länder, und hätten hier angegeben, dass ihre Rechte in ihrem Herkunftsland verletzt würden. Die Rechte anderer Menschen würden sie selbst aber nicht achten.

“Sie respektieren die Rechtsordnung in Deutschland nicht”, so Dr. Bern. Oder nur, wenn es ihnen selbst von Nutzen sei, zum Beispiel um Sozialhilfe zu erhalten.

“Noch ist Deutschland ein Rechtsstaat”

Der Richter fand sehr deutliche Worte:

“Noch ist Deutschland ein #Rechtsstaat. Diese Tat erfordert eine deutliche Antwort des Staates.”

Und die Antwort des Gerichts fiel deutlich aus:

6,5 Jahre für Mohammad N. und acht Jahre für Adil E., welcher bei der Urteilsverkündung ausgeschlossen worden war. E. hatte sich vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal eine regelrechte Schlacht mit den Sicherheitsbeamten geliefert.

Nachdem er einen Mitgefangen schwer verletzt hatte und schließlich einen Justizvollzugsbeamten angegriffen und mit dem Tode bedroht hatte (“Ich habe schon zwei Menschen getötet und du bist der dritte”), war der 35-Jährige nur noch in Hand- und Fußfesseln, begleitet von mehreren Beamten, ins Gericht gebracht worden. Dem Gericht hatte E. schon angekündigt, dass er nicht an der Urteilsverkündung teilnehmen werde, weil der Richter kein Recht habe, dort zu sitzen und er nur Angst vor Gott habe. Das Urteil werde er anfechten. Tatsächlich musste E. von den Beamten gefesselt in den zweiten Stock in den Gerichtssaal getragen werden (siehe Fotos) und selbst dort kämpfte der Mann mit aller Kraft gegen die Beamten. Lediglich am Boden liegend konnte er halbwegs ruhig gehalten werden.

“Sie sollen mich nicht verurteilen, habe ich gesagt. Sie haben die ganze Welt in Unordnung gebracht”, brüllte der Angeklagte.

Die ganze Szene war von so unfassbarer Gewalt geprägt, wie sie in Worte nicht gefasst werden können. Ein Praktikant des Gerichts sagte hinterher, er werde zu keiner Verhandlung mit Gewalttätern mehr gehen, weil ihm das solche Angst gemacht habe. Ich kann den jungen Praktikanten gut verstehen, weil es auch mir, trotz der vielen Beamten nicht anders ging. Doch noch kurz zu meinem schlimmsten Fall und der betrifft die aktuelle Diskussion über das Alter von Flüchtlingen.

Mein schlimmster Fall

Ende 2015, kurz vor der schrecklichen Kölner Silvesternacht, wurde ein anderer Flüchtling unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt. Der mindestens 22 Jahre alte Algerier hatte sich als 15-Jähriger ausgegeben und durfte daher trotz schwerer Straftaten noch weiter frei rumlaufen. So hatte er nachts in Köln eine junge Frau, die er auf der Straße angesprochen hatte und die ihn abwies, so lange gewürgt, bis ein Passant vorbei kam und eingriff. Trotzdem, wurde der Mann in einer Jugendhilfeeinrichtung im Oberbergischen untergebracht.

Die Behörden hatten zu diesem Zeitpunkt sogar schon den Verdacht, dass er älter sei und eine Untersuchung angeordnet. Da war der Angeklagte aber einfach nicht hingegangen und so konnte er sich Monate später ein weiteres Opfer suchen. Ein 13-jähriges Mädchen, das ebenfalls in dieser abgelegenen Jugendhilfeeinrichtung im Wald untergebracht worden war, fiel ihm zum Opfer. Der Angeklagte, der breit grinsend der Verhandlung begewohnt hatte, hatte die Vorwürfe bestritten und sogar von Samenraub geredet. Erst bei der Urteilsverkündung verging ihm das Lachen, denn die drei Jahre bedeuteten für ihn das vorläufige Ende seiner Straftaten in Deutschland. Auch er war übrigens zuvor mit einem riesigen Küchenmesser durch die Stadt Gummersbach gelaufen, hatte in Geschäften geklaut und einen Passanten ausgeraubt. Begleitet von einem 14-Jährigen, dessen Mutter völlig entsetzt erfahren musste, mit wem ihr Sohn in der Jugendhilfeeinrichtung verkehren durfte.

Berlin wusste genau Bescheid

Mich ließ nach diesem Prozess der Gedanke nicht los, dass wahrscheinlich viele angeblich minderjährige, tatsächlich aber erwachsene Männer, mit unter Umständen sehr zweifelhaftem Frauenbild in deutschen Jugendhilfeeinrichtungen auf hilflose kleine Mädchen losgelassen werden. In meiner Verzweiflung wendete ich mich unter anderem an Wolfgang Bosbach (CDU), den ich persönlich von der Arbeit kenne und der damals noch in Berlin war. Die Antwort ließ mir die Haare zu Berge stehen: In Berlin sei das Problem auch ganz oben durchaus bekannt. Er rate mir jedoch vorsichtig zu sein, schließlich sei er selbst gerade ganz hart von der Presse angegangen worden, wegen seiner angeblichen Tendenzen zu rechtsradikalem Gedankengut.

Meine persönliche Einschätzung

Es ist richtig, dass wir in Deutschland ganz besonders sensibel sind, aber Probleme können nicht durch Wegschauen gelöst werden. Ich gebe jedenfalls mein Ehrenwort, dass bei meiner Arbeit in den Gerichten deutsche Angeklagte die absolute Minderheit sind. Jedem Politiker steht es frei, mal durch die Gänge in den Landgerichten zu gehen und sich die Vornamen der Angeklagten an den Türen durchzulesen. Die Quote der Angeklagten mit Migrationshintergrund dürfte in #Wahrheit bei circa 74 Prozent liegen.

Quelle: http://de.blastingnews.com/meinung/2018/01/deutliche-worte-eines-richters-an-zwei-kriminelle-fluchtlinge-002283031.html

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