Staatsanwaltschaft stellte keinen Antrag auf Untersuchungshaft
Ein Mann belästigt eine Frau, fasste sie gegen ihren Willen an und schlägt sie, als sie ihn abweist. Über diesen Fall aus der Nachbarstadt Hamm berichteten wir am gestrigen Montag.
Die Polizei konnte den 30-Jährigen Täter festnehmen – musst ihn aber alsbald wieder gehen lassen. Und das, obwohl der Rumäne in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat.
Diese Tatsache traf bei unserer Leserschaft auf Unverständnis und wir haben nachgefragt.
Die Entscheidung, einen Täter wieder auf freien Fuß zu setzen, trifft nicht die Polizei selbst, erklärte Christopher Grauwinkel, Polizeihauptkommissar und Leiter der Pressestelle der Polizei in Hamm, auf nochmalige Rückfrage der Redaktion.
Die Entscheidung liegt bei den Staatsanwälten und Richtern. Hat ein Täter keinen festen Wohnsitz in Deutschland, wohl aber beispielsweise familiäre Bindungen oder eine Arbeitsstelle, reicht dies offenbar aus, die Fluchtgefahr als gering einzustufen.
„Im konkreten Fall hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund beim Amtsgericht keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt“, berichtet Grauwinkel. „Daher musste der Festgenommene aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden. Weitere Details kann ich Ihnen nicht nennen.“