Nach Urteil gegen Asylbewerber: Richter wollte nicht “rechte Szene bedienen”

Nach Urteil gegen Asylbewerber: Richter wollte nicht “rechte Szene bedienen”

„Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?” Mit dieser Aussage gegenüber einem libyschen Asylbewerber hat Richter Stephan Zantke Schlagzeilen gemacht. Was war passiert?

Der 29-jährige Mohamed F. musste sich vor dem Amtsgericht Zwickau in einem Verfahren wegen sieben Straftaten verantworten: Er hatte einen teuren Schaden in einem Asylbewerberheim verursacht, einen Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen und ein sieben Jahre altes Kind im Supermarkt mit einer Bierflasche beworfen. Außerdem spuckte er bei einer Festnahme eine Polizistin an und beleidigte mehrere Frauen – dabei fielen die Wörter „Nazi-Hure“, „Hitler-Schlampe“ und „Scheißdeutsche“.

Als eine Zeugin vor Gericht von der Beleidigung „Scheißdeutsche“ berichtete, stellte der Richter die inzwischen häufig zitierte Frage. Der Angeklagte wurde zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt – die Staatsanwaltschaft hatte lediglich 15 Monate auf Bewährung gefordert.

Von verschiedenen Medien wurde Zantke daraufhin als „Knallhart-Richter“ bezeichnet. Beim Amtsgericht Zwickau gehen seitdem zahlreiche Zuschriften und Anrufe ein, in denen Zantke für das Urteil gelobt wird, sagt Gerichtssprecherin Sibylle Peters unserer Zeitung.

Lob kommt auch von rechtspopulistischen Internetseiten wie „Politically Incorrect“ (deutsch: Politisch inkorrekt). Davon distanziert sich der Richter, der momentan außerplanmäßig im Urlaub ist, laut Peters ausdrücklich:

„Mit dem Urteil wollte er nicht die rechte Szene bedienen. Das Urteil gegen einen Deutschen wäre genauso ausgefallen.“

Zantke selbst sagte der „Welt“, er sei nicht knallhart, sondern lediglich gerecht.

Dass der Richter Zantke – gemeinsam mit zwei Schöffen – zu einem härteren Urteil gekommen ist als die Staatsanwaltschaft, liegt laut Peters daran, dass die drei Richter die insgesamt sieben Taten mit höheren Einzelstrafen bewertet hätten. Die strafmildernden Umstände hätten dabei weniger Gewicht gehabt als im Antrag der Staatsanwaltschaft.

Jene strafmildernden Umstände werden in zahlreichen Medien nicht oder kaum erwähnt – Gerichtssprecherin Peters erläutert sie gegenüber unserer Zeitung:

Der Libyer sei bei allen Taten vermindert schuldfähig gewesen, weil er betrunken gewesen sei. Mittlerweile sei er laut Zeugenaussagen abstinent und habe seitdem keine weitere Straftat mehr begangen. Zudem entschuldigte sich der Angeklagte im Gerichtssaal für seine Taten.

Die Beleidigung „Scheißdeutsche“ habe der Angeklagte außerdem nicht im Gerichtssaal geäußert, wie ein Artikel der „Welt“ gestern nahelegte. Richter Zantke sei darin falsch zitiert worden, so Peters. Den Begriff habe eine Zeugin wiederholt, als sie von einer Tat des Libyers berichtet habe.

Quelle: https://www.hna.de/politik/richter-nach-urteil-gegen-asylbewerber-nicht-knallhart-gerecht-9449372.html

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