Jugendliche vergewaltigen 14-Jährige: Prozess-Neuauflage beginnt am 10. Januar
Nur ein 21-Jähriger hatte eine Haftstrafe bekommen, die vier anderen jugendlichen Täter, darunter auch ein Mädchen, wurden lediglich zu Bewährungstrafen verurteilt. Für das Urteil war die Kammer stark kritisiert worden. Die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen. Am 10. Januar 2018 beginnt die Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht Hamburg, wie eine Gerichtssprecherin FOCUS Online nun mitteilte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hatte im Juli entschieden, dass der Prozess vor einer anderen Kammer des Hamburger Landgerichts neu aufgerollt werden muss. Die Revisionen von drei der Angeklagten verwarf der BGH.
Die Richter in der Hansestadt werden zu prüfen haben, ob die vier jungen Männer und eine junge Frau, die die Tat im Februar 2016 in Harburg filmte, sich durch die Videoaufnahmen jugendpornografisches Material beschafft haben. Mit seiner Entscheidung war der BGH zum Teil der Revision der Staatsanwaltschaft gefolgt.
“Außerordentlich hohe Schuld der Tatbeteiligten”
Bundesanwalt Hartmut Schneider nannte in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH das Urteil der Hamburger Richter zu milde. „Schuldschwere und Strafzumessung müssen zusammenpassen“, sagte er. Dies sei im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Die Beschuldigten hätten ihr Opfer schwer geschunden, dadurch sei ihre Verrohung offenbar geworden. „Es besteht eine außerordentlich hohe Schuld der Tatbeteiligten“, erklärte Schneider und fügte hinzu: „Wer so handelt, zeigt, dass er ein hohes Erziehungsbedürfnis hat.“
Deshalb solle das Urteil aufgehoben und an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen werden. Zudem mahnte Schneider die Prüfung des Tatbestands des Beschaffens jugendpornografischen Materials an.
Die Anwältin des Opfers hatte während der Verhandlung in Leipzig erklärt, ihre Mandantin wünsche sich zwar, dass ihre Peiniger härtere Strafen erhielten. Zugleich habe sie aber auch geäußert, keine neue Verhandlung zu wollen. Sie fürchte sich vor der damit verbundenen Berichterstattung in den Medien.
FDP-Vize und Strafverteidiger Wolfgang Kubicki hatte damals im Interview mit FOCUS Online gesagt, dass sich sein Rechtsempfinden in dem Urteil nicht bestätige. Das Gericht sei mit den Urteilen „an der unteren Grenze dessen geblieben, was ich für vertretbar halte – auch als Verteidiger“. Er verwies jedoch darauf, dass die Verhandlung nicht öffentlich gewesen sei und man sich deshalb auf die Einschätzung und den Abwägungsprozess des Gerichts verlassen müsse.
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