HIV-Positiver wegen Vergewaltigung von 13-Jähriger verurteilt

HIV-Positiver wegen Vergewaltigung von 13-Jähriger verurteilt

Der HIV-positive Adriano C. soll 2015 eine 13-jährige Schülerin vergewaltigt haben, die schon seit längerer Zeit seinen Hund Gassi geführt hatte.

 

Der 49-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt.

Der Angeklagte bestätigte einige der Vorwürfe, eine Vergewaltigung stritt er aber ab.

Die Vorwürfe wogen schwer. Entsprechend viel Zeit nahm sich die 20. Strafkammer am Landgericht München I für die Beweisaufnahme. 13 Monate lang wurden Zeugen gehört, Gutachten eingeführt und die Glaubwürdigkeit des Opfers geprüft. Am Ende kam das Gericht zu dem Schluss, dass der HIV-positive Adriano C. im August 2015 eine 13 Jahre alte Schülerin vergewaltigt hat. Das Mädchen hatte den Hund des Gastronomen seit einiger Zeit Gassi geführt, er habe das Vertrauen des Opfers auf niederträchtige Weise ausgenutzt, so das Gericht. Der 49-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt.

Richard Beyer, einer von drei Verteidigern, hält das Urteil für nicht hinnehmbar. Er will in Revision gehen. “Es war ein umkämpftes und sehr umfangreiches Verfahren”, sagt Florian Gliwitzky, Pressesprecher am Oberlandesgericht München. Das Gericht habe an 35 Verhandlungstagen die Sachlage akribisch geprüft, 60 Beweisanträge bearbeitet und sei am Ende zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte schuldig zu sprechen sei.

Allein eineinhalb Stunden lang legte die Vorsitzende Richterin Sigrun Broßardt die Entscheidung des Gerichtes dar. Adriano C. hatte das Nachbarsmädchen 2013 kennengelernt. Das Kind war in den Hund des Gastronomen vernarrt, führte ihn Gassi. Zwei Jahre später, das Mädchen war 13 Jahre alt, “fühlte er sich zu ihr hingezogen und sah sie als potenzielle Geliebte”, so das Gericht. Er suchte ihre Nähe, lud sie zum Essen ein, ging mit ihr Einkaufen oder an die Isar. Seiner Ehefrau blieb das nicht verborgen. Es entwickelten sich massive Eheprobleme, er schlief auf der Couch und sie warnte ihn, dass er noch im Gefängnis landen würde.

Dort sitzt Adriano C. nun seit zwei Jahren. Weil er ein 13 Jahre altes Mädchen an der Isar sowie am Speichersee beim Baden sexuell missbraucht hat, weil er ihr Fotos von seinem Geschlecht geschickt hat, mit der Drohung, er werde den von ihr geliebten Hund töten, wenn sie keinen Geschlechtsverkehr ausüben würde. Das Begrapschen, die perversen Chats mit einem Kind und dass er mit ihr Geschlechtsverkehr “auf freiwilliger Basis” haben wollte, das räumte Adriano C. vor Gericht zum Teil ein. Was er abstritt, war die Vergewaltigung des Mädchens in seinem Wagen.

Am 7. August 2015 fuhr er mit ihr gegen Abend zum Kapuzinerhölzl, um den Hund Gassi zu führen. Noch im Wagen fiel er über das Mädchen her. Sie wehrte sich, schob mehrmals seine Hand weg. Er drohte ihr mit einem langen Stahlnagel, dass er sie und den Hund töten werde, wenn sie sich weiter wehrte. Dann zog er sie auf den Fahrersitz, drückte sie mit dem Ellbogen nach unten und vergewaltigte sie. Ob der HIV-Positive ein Kondom benutzte, blieb unklar. Das Mädchen flüchtete nach Hause, rannte in ihr Zimmer und schob einen Schrank vor die Türe.

Das Mädchen sei später fast zehn Stunden vernommen worden, so Richterin Sigrun Broßardt. Als sie bei der Polizei Anzeige erstattete, bei einer Videovernehmung durch Polizisten, einer erneuten Videovernehmung durch die Ermittlungsrichterin, und schließlich habe die Kammer die heute 15-Jährige vier Stunden lang im Rahmen der Gerichtsverhandlung vernommen. “Dabei wurde jedes einzelne Wort von der Verteidigung hinterfragt und zerklaubt”, so die Richterin.

Die Kammer befand, dass die Zeugin glaubwürdig und ihre Aussagen glaubhaft seien. Auch die Geschichte mit dem Stahlnagel: Den habe das Mädchen von einem Gartentor genommen und während der Autofahrt mit Adriano C. aus dem Wagen geworfen; der Angeklagte habe ihn aber wieder geholt, damit sich kein anderer Verkehrsteilnehmer einen platten Reifen fahren könne. “So eine Geschichte würde sich kaum jemand ausdenken”, sagte die Richterin. Nicht zuletzt hatte ein rechtsmedizinisches Gutachten Rötungen und Vernarbungsprozesse im Genitalbereich des Mädchens bescheinigt, die “in 90 Prozent der Fälle bei einem Geschlechtsverkehr” entstehen.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-hiv-positiver-wegen-vergewaltigung-von-jaehriger-verurteilt-1.3675316

 

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