Lange Haft und Sicherungsverwahrung für Vergewaltiger

Lange Haft und Sicherungsverwahrung für Vergewaltiger

Im Herbst 2016 fiel ein 26-Jähriger in Heroldsberg über zwei Frauen her. Nun erwarten ihn fast zwölf Jahre Haft und die Sicherungsverwahrung.

Hawiel P. (26) ist ein Sexualstraftäter, der fassungslos macht:

Als Sexualstraftäter wurde er bereits 2011 zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Im Mai 2016 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Er wurde therapiert und blieb im Visier der Strafverfolger –  doch nur sechs Monate später fügte er erneut zwei Frauen furchtbares Leid zu.

Am 29. September 2016 traf er eine damals 60-Jährige aus Heroldsberg im Zug, er verfolgte sie auf ihrem Nachhauseweg und zwang sie zu Oralverkehr. Bevor es zu einer weiteren Vergewaltigung kommen konnte, gelang es ihr zu flüchten.

Nur wenige Wochen später, in der Nacht zum 4. November, feiert er mit einem Bekannten in der Diskothek “Won” in Nürnberg. Wieder stieg er in den Zug und fuhr nach Heroldsberg. Gut möglich, dass er angetrunken war, als er am frühen Morgen um 7 Uhr an der Wohnungstür einer Rentnerin (67) klingelte. Doch um Missverständnisse zu vermeiden: Dies mindert, so heißt es im Urteil,  seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – und damit seine Schuldfähigkeit – nicht.

Als die Frau öffnete, sie verwechselte ihn nach einem Blick durch das Fenster mit einem Bekannten, drängte er sie in ihre Wohnung zurück. Er  fesselte sie mit ihrem eigenen Slip, stopfte ihr den Gürtel ihres Bademantels in den Mund und verging sich an ihr. Sie wehrte sich nach Kräften, doch hatte gegen seine Brutalität keine Chance. Sie trug zwei angebrochenen Halswirbel, Prellungen im Gesicht und am Oberkörper davon. Die Frau, so heißt es in der Urteilsbegründung der 13. Strafkammer, hatte laut geschrien. Doch zu Hilfe eilte ihr keiner aus dem Mietshaus.

Die Richter sprechen drei Jahre und sieben Monate Haft für die Vergewaltigung der 60-Jährigen aus und verhängen acht Jahre und drei Monate für die Vergewaltigung der 67-Jährigen. Hat er diese Freiheitsstrafen abgesessen, wird Hawiel P. hinter Schloss und Riegel bleiben – die Richter verhängen die Sicherungsverwahrung. Aussicht auf Bewährung besteht erst, wenn Gutachter ihn nicht mehr für gefährlich halten.

Gut möglich, dass Hawiel P. nicht nur das deutsche Gefängnis, sondern das Land demnächst verlassen muss:

Als Jugendlicher reiste er mit seinen Eltern in Deutschland ein, als Asylbewerber wurde ihm ein Schutzstatus zuerkannt.

Derzeit prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Widerruf. 

Quelle: http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/lange-haft-und-sicherungsverwahrung-fur-vergewaltiger-1.6437987

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