Fünf Jahre Haft für 26-jährigen Afghanen

Fünf Jahre Haft für 26-jährigen Afghanen

Im Fall der Vergewaltigung einer 60-Jährigen am Eichstätter Altmühlufer ist ein 26-jähriger Afghane zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Ingolstadt begründete das relativ milde Urteil mit der Geständnisbereitschaft des Mannes.

Das Gericht blieb damit etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre und acht Monate plädiert.

Das umfangreiche Geständnis des Angeklagten sei zwar strafmildernd, sagte der Vorsitzende Richter.

“Allerdings ist das Gericht davon überzeugt, dass Sie zu jedem Zeitpunkt wussten, was Sie taten”, sagte der Richter zum Angeklagten, der zur Tatzeit erheblich alkoholisiert war.

Gutachter attestiert Schuldfähigkeit trotz “alkoholbedingter Enthemmung”

Der inzwischen abgelehnte Asylberber war zuvor vom ärztlichen Gutachter für voll schuldfähig erklärt worden. Der Sachverständige hatte ihm allenfalls – wie dann auch das Gericht – eine gewisse alkoholbedingte Enthemmung bei seiner brutalen Tat im August 2016 am Eichstätter Altmühlufer zugebilligt.

Opfer saß auf Parkbank an der Altmühl

Bereits zum Prozessauftakt räumte der Mann ein, dass er die 60-jährige Rentnerin nach einem ausgiebigen Barbesuch auf einer Parkbank gesehen und sexuell begehrt habe. Als die Frau ihn abwies, zerrte er die Rentnerin ins Gebüsch und zwang sie trotz heftiger Gegenwehr zum Geschlechtsverkehr. Um die Hilfeschreie der Frau zu unterdrücken, hielt er ihr den Mund zu.

Täter gesteht: Habe Recht auf Asyl missbraucht

Bei der Tat sei er massiv alkoholisiert gewesen, lies er im Geständnis verlesen. Wieder nüchtern sei er am nächsten Morgen ins Saarland geflohen, wo ihn die Polizei einige Wochen später aufgegriffen habe. Er trinke regelmäßig zwei Flaschen Schnaps. Falsche Freunde hätten ihn in die Abhängigkeit geführt.

Abschiebung aus Haft möglich

Der Angeklagte erklärte zudem über seinen Anwalt, dass ihm seine Tat leid tue, dass ihm bewusst sei, dass er seinem Opfer “großes seelisches und körperliches Leid zugefügt” habe. Ihm sei bewusst, dass er “sein Recht auf Asyl missbraucht und auch das Vertrauen der Menschen ausgenutzt” habe. Wie es mit dem Mann weitergeht, liegt in den Händen der zuständigen Behörden. Möglicherweise, so der Richter, werde er nach der Hälfte der Strafe abgeschoben.

Quelle: http://www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/vergewaltigung-eichstaett-urteil-100.html

Foto: BR

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