Das Urteil ist gefällt! So lange muss der Bochumer Uni-Vergewaltiger Ziyad K. (32) ins Gefängnis
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Im Prozess um die Vergewaltigung von zwei chinesischen Studentinnen an der Bochumer Uni haben die Richter am Dienstag das Urteil verkündet.
Ziyad K. (32) ist schuldig und muss für elf Jahre ohne Bewährung ins Gefängnis.
„Elf Jahre ist eine sehr hohe Strafe. Es ist aber auch der Preis dafür, was sie ohne jede Not und ohne jeden Grund zwei unschuldigen Opfern angetan haben. Die Opfer werden länger dafür brauchen als elf Jahre“, sagte Richter Volker Talarowski in seiner Urteilsbegründung.
„Es ist festzustellen, dass wir hier kein Verfahren gegen Flüchtlinge oder gegen Asylanten geführt haben. Wir haben aber einen Angeklagten, der diese Punkte in sich vereint. Über ihn hatten wir zu befinden, nicht mehr und nicht weniger. Der Angeklagte hat bis auf spröde Aussagen, die er über seinen Verteidiger gemacht hat, von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch gemacht.“
Einige drängenden Fragen – auch für die Opfer – hätten dabei nicht beantwortet werden können: Warum hat Ziyad K. die Frauen vergewaltigt? Warum hat er gerade diese Frauen als Opfer ausgesucht? Wie konnte der Angeklagte, der vor Gewalt aus der Heimat geflüchtet ist, mit einer solchen Gefühllosigkeit gegen seine Opfer vorgehen?
Talarowski: „Das Gericht hat den Eindruck, dass der Angeklagte gar nicht begriffen hat, was er getan hat.“
Dieses Strafmaß hatte der Staatsanwalt vorher gefordert
Der Staatsanwalt hatte zuvor acht Jahre Haft für die erste Vergewaltigung gefordert und sechs für die zweite.
Das geforderte Strafmaß lag bei der ersten Vergewaltigung unter anderem deshalb höher, weil das Opfer mit einem Schnürsenkel und einem Ast so unter Kontrolle gehalten wurde, dass diese Waffen ihr Leben hätten bedrohen können.
DNA-Proben: Ziyad K. ist eindeutig der Täter
Vor Gericht wurden zuvor am Dienstag die ausgewerteten DNA-Proben präsentiert: Es sei ausgeschlossen, dass jemand anderes als Ziyad K. die jungen Frauen vergewaltigt hat. Die Chance dafür stehe bei 1:150 Billiarden.
Gutachterin Maren Losch sagte vor Gericht aus, der Angeklagte sei „voll schuldfähig“. Er habe Fragen immer zurückhaltend und freundlich beantwortet.
Vergewaltigungen geschahen völlig bewusst
Es gebe keine Anzeichen für Aufmerksamkeitsdefizite oder andere psychische Störungen. Auch nicht für verminderte Intelligenz.
Die Vergewaltigungen geschahen ihrer Auffassung nach völlig bewusst. Trotz des anderen kulturellen Hintergrundes sei Ziyad K. in der Lage zu erkennen, dass sein Handeln sanktioniert wird.
Vor sechs Tagen hatte er alle ihm angelasteten Taten vollumfänglich gestanden.
Zu spät, meint der Staatsanwalt. Zu dem Zeitpunkt hatten die Opfer bereits ausgesagt und die Beweislast war erdrückend.