Vergewaltigungs-Prozess neu aufgerollt

Vergewaltigungs-Prozess neu aufgerollt

Der Prozess um die Vergewaltigung einer Neuruppinerin im Mai 2015 wird erneut aufgerollt. Der Angeklagte Mohamed H. war Anfang Dezember vergangenen Jahres vor dem Neuruppiner Amtsgericht erstinstanzlich zu drei Jahren Haft verurteilt worden (RA berichtete).

Das Gericht sah es aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass der Eritreer, der seit 2014 in Deutschland lebt, am 16. Mai 2015 die damals 21-jährige Stefanie H. missbraucht haben soll. Gegen das Urteil hatte Mohamed H. Berufung eingelegt.

Der Fall wird nun vor dem Neuruppiner Landgericht neu verhandelt.

Am Mittwoch, dem ersten Verhandlungstag des Berufungsprozesses, wurde das Opfer erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Zudem sagten mehrere Zeugen aus, teilte Gerichtssprecherin Iris le Claire auf RA-Anfrage mit.

Der damals 19-jährige Mohamed H. soll die Neuruppinerin Stefanie H. am 16. Mai 2015 am Radweg zwischen Treskow und Buskow in einem Gebüsch vergewaltigt haben.

Die polizeibekannte, an einer Persönlichkeitsstörung leidende Frau hatte zuvor unter anderem vor dem Asylbewerberheim getanzt und damit Aufsehen erregt. Kurz vor der Tat hatte die deshalb herbeigerufene Polizei bei ihr einen Atemalkoholwert von 1,3 Promille festgestellt, die Frau dann aber gehen lassen. Anschließend war sie mit dem Rad vom Asylbewerberheim in Richtung Buskow gefahren. Auf dem Weg traf sie auf Mohamed H., der ihr offenbar gefolgt war. Der Angeklagte hatte im Dezember vor dem Amtsgericht ausgesagt, dass die sexuellen Handlungen im Einvernehmen stattgefunden hätten, sich dabei aber in Widersprüche verstrickt. Der Fall hatte in Neuruppin hohe Wellen geschlagen.

Der Prozess wird am 22. Mai fortgesetzt. Dann sollen drei weitere Zeugen angehört werden. Laut le Claire erwartet das Gericht, dass die Beweisaufnahme an diesem Tag abgeschlossen werden kann.

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1573093/

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