Anklage wegen Mordes an Freiburger Studentin erhoben

Anklage wegen Mordes an Freiburger Studentin erhoben

Rund fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin in Freiburg ist gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung erhoben worden.

Rund fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin in Freiburg ist gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung erhoben worden. Weil er sein Alter mit 17 Jahren angibt, soll der Fall vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt werden, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Behörde geht aber davon aus, dass er bereits erwachsen ist.

Der Tod der 19-jährigen Studentin hatte Ende 2016 bundesweit Bestürzung ausgelöst. Der Fall sorgte zudem für Schlagzeilen, weil der im Dezember festgenommene und mutmaßlich aus Afghanistan stammende Tatverdächtige sich Ende 2015 in Deutschland als Asylbewerber registrieren ließ, aber unmittelbar davor in Griechenland vorzeitig aus einer Haft entlassen worden war. Diese verbüßte er dort wegen versuchten Mordes an einer Frau.

Die griechischen Sicherheitsbehörden schrieben ihn zwar national zur Fahndung aus, weil er gegen Melde- und Bewährungsauflagen verstieß. Ein internationales Fahndungsersuchen, das die deutsche Polizei bei der Antragstellung in der Bundesrepublik hätte alarmieren können, gab es aber nicht. Dies sorgte für massive Verstimmungen zwischen Deutschland und Griechenland.

Der Tatverdächtige soll laut Staatsanwaltschaft Freiburg in der Nacht zum 16. Oktober 2016 in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin “angegriffen, gewürgt und vergewaltigt” haben. Anschließend habe die bewusstlose junge Frau in den Fluss Dreisam gelegt, wo sie ertrunken sei. Die Anklage gehe davon aus, dass er die junge Frau “heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs” getötet habe, erklärte die Behörde.

Die Staatsanwaltschaft klagte den mutmaßlichen Täter nun vor der Jugendkammer an, obwohl sie ihn selbst für deutlich älter als 17 Jahre hält. Medizinische Gutachten legten nahe, dass er “entgegen seiner Angaben zur Tatzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits erwachsen war”, erklärte die Behörde. Wenn aber noch Zweifel bestünden, ob der Beschuldigte zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt gewesen sei, werde eine Jugendkammer als zuständig angesehen.

Die Jugendkammer kann bei einer Zulassung der Anklage entscheiden, ob sie in dem Fall Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendet. Auch Heranwachsende, die schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, können nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dafür muss das Gericht zu der Auffassung kommen, dass ein Angeklagter zur Tatzeit nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.

Welches Recht angewendet wird, hat erheblichen Einfluss auf den Strafrahmen. Im Erwachsenenstrafrecht steht auf Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe, im Jugendstrafrecht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren oder bei Heranwachsenden bei einer besonderen Schwere der Schuld von 15 Jahren. Der Feststellung des Alters des Angeklagten wird in dem zu erwartenden Prozess vor dem Landgericht Freiburg daher eine entscheidende Rolle zukommen.

Quelle: http://www.stern.de/news/anklage-wegen-mordes-an-freiburger-studentin-erhoben-7391478.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard

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