Vergewaltiger muss lange ins Gefängnis

Vergewaltiger muss lange ins Gefängnis

Rami F., der in Mering eine Schülerin missbraucht hat, wurde gestern in Bamberg verurteilt. Wie ein Gutachter seine Sozialprognose sieht

„Es ist die Horrorvorstellung vieler Menschen, dass jemand draußen herumläuft und Opfer vergewaltigt. Es handelt sich um berechtigte Ängste, wie sie dieser Fall auch schürte“, sagte Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsverkündung am frühen Montagabend. Die Vergewaltigung in Mering bezeichnete er als „besonders krassen Fall“ – vor allem auch für das Opfer. Die Konsequenzen für Rami F.:

Der Richter schickt ihn für neun Jahre in Haft und ordnet zusätzlich den Vorbehalt einer späteren Sicherungsverwahrung für den Vergewaltiger an.

Zuvor hatte Staatsanwalt Christian Schorr in seinem nichtöffentlichen Plädoyer zehn Jahre Gefängnis gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Tunesier eine Schülerin am Bahnhaltepunkt Mering-St. Afra (Landkreis Aichach-Friedberg) vergewaltigt und bei zwei Frauen im mittelfränkischen Schwabach und im oberfränkischen Kersbach eine Vergewaltigung versucht hatte.

Der Schuldspruch beruhe, so Schmidt, auf der umfangreichen Beweisaufnahme und dem Geständnis des Angeklagten zu Prozessbeginn, obwohl er zu Details seiner Taten schwieg. Der Richter fasste zusammen: „In der Summe besteht für uns kein Zweifel, dass sich alle Delikte so zugetragen haben.“

Am letzten Prozesstag schilderten zuvor Justizbeamte als Zeugen, wie der Angeklagte in der Untersuchungshaft lebte. Im Januar dieses Jahres soll er in der Zelle randaliert haben. Und zwar so heftig, dass ein Mitgefangener den Notruf drückte. Der Zeuge fügte an: „Schubweise hat er immer aggressive Anwandlungen.“ Eine Ärztin habe ihn im Juni 2016 in seiner Zelle untersuchen wollen, als die Lage eskaliert sei. Drei Mann seien nötig gewesen, um F. in den Griff zu bekommen. Bei ihm wurde außerdem eine Rasierklinge während einer Kontrolle gefunden. Laut Mithäftlingen soll F. auch versucht haben, aus Metallteilen ein kleines Beil zu bauen.

Bei seiner Verhaftung nach der versuchten Vergewaltigung in Kersbach Ende Mai vergangenen Jahres habe Rami F. keinerlei Gegenwehr geleistet. Der Polizist, der den Sex-Täter verhaftete, sagte aus: „Er sah mich zwar, machte jedoch keine Anstalten zu flüchten. Er drehte sich zu mir um und hat sich widerstandslos ergeben. Der Verdächtige selbst hatte Kratzer im Gesicht und seine Kleidung war mit Schmutz behaftet.“ Der Angeklagte habe damals ruhig gewirkt und sei nicht nervös gewesen.

Zwei Rechtsmedizinerinnen erklärten vor dem Landgericht Bamberg die Spurenlage nach den Sexualdelikten. Demnach wurde DNA auf Haut und Bekleidung der drei Opfer und des Täters gefunden. Diese waren größtenteils einwandfrei zuzuordnen. Die Schlussfolgerung der Sachverständigen: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit handle es sich bei dem Angeklagten um den Täter der drei Verbrechen.

Der psychiatrische Gutachter Hans-Peter Volz, 56, schilderte Rami F. im Anschluss als einen sehr verschlossenen Mann. Vor dem Psychologen soll der Angeklagte über das Leben in der JVA gejammert haben: „Mittlerweile will ich lieber frei in Syrien leben als in Deutschland, wo ich für all meine Taten bestraft werde.“ Volz konstatierte vor Gericht: „Insgesamt hat sich nicht bestätigen lassen, dass es bei dem Angeklagten Hinweise auf psychiatrische Erkrankungen gibt. Allerdings bin ich der Auffassung, dass eine dissoziale Störung bei ihm vorliegt, die sich in herzlosem Unbeteiligtsein gegenüber anderen äußert, sowie in fehlendem Unrechtsbewusstsein.“ Er sei sich auch sicher, dass es sich nicht um Affekttaten bei den Übergriffen auf die drei Frauen gehandelt habe.

Der Gutachter warnt vor der Gefährlichkeit des Angeklagten. Die Sozialprognose für F. sehe darüber hinaus negativ aus, so Volz. „Sie ist aus verschiedenen Gründen ungünstig. Weil wir nämlich einen Menschen haben, der sozial unverbunden lebt, also wenig Kontakt zu anderen Menschen hat. Er hielt sich wenig an Gesetze und wenn seine Verstöße geahndet werden, verletzt er sogar dann auch weiter Vorschriften. Er wird wohl auch weiter Straftaten begehen.“

Unklar bleibt, ob F. nach dem Verbüßen eines Großteils seiner Strafe in seine tunesische Heimat abgeschoben werden kann.

Grund: Der Mann besitzt nach eigenen Angaben keinen Reisepass und Tunesien müsste ihn daher nicht wieder aufnehmen.

„Es ist vorbei“, mit diesen drei Worten beschreibt Rechtsanwalt Florian Engert das Gefühl seiner jungen Mandantin aus Mering. Für sie sei die Konfrontation mit dem Täter bei ihrer Aussage sowohl Abschluss als auch Aufbruch gewesen. „Nun weiß sie, dass der Angeklagte sich seinen Taten stellen muss, und gleichzeitig kann sie das ihr angetane Leid verarbeiten.“

Quelle: Augsburger Allgemeine

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