Junger Afghane verübte 140 Straftaten, Linzer Jugendamt unternahm nichts

Junger Afghane verübte 140 Straftaten, Linzer Jugendamt unternahm nichts

Im österreichischen Jugendstrafrecht werden Personen unter 14 Jahren (Alter zur Tatzeit) wegen Strafunmündigkeit strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Das heißt, sie können keine Anzeige bekommen und nicht verurteilt werden.

Allerdings könnten durchaus Erziehungsmaßnahmen gesetzt werden, wie etwa das Loslösen aus dem bisherigen Familienverband und die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.

In der Regel kann der Jugendliche unter 14 Jahren auch nicht zu Schadensersatz verpflichtet werden, wohl aber die Eltern, wenn man ihnen nachweist, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

Afghane verübte 140 Straftaten

Nun ist ein Fall aus Linz bekannt geworden, bei dem man sich einige Fragen stellen muss. Es handelt sich um einen afghanischen Burschen, der bis zu seinem 14. Lebensjahr 140 Straftaten, darunter sogar 22 Raubüberfälle, verübte.

Etwa vor drei Jahren kam „Ahmad“ mit seinen Eltern, die als „anständig und fleißig“ beschrieben werden (laut Kronen Zeitung), nach Österreich. Anfangs soll er auch ein „lieber Schulbub“ gewesen sein, doch bald (2014) war alles plötzlich ganz anders. Ahmad begann zu stehlen, Einbrüche zu verüben und Überfälle auszuführen (140 aktenkundige Straftaten), meist mit jugendlichen Komplizen, die ebenfalls aus dem Migrantenmilieu stammten. Nun ist er wieder zusammen mit einem 15-jährigen rumänischen Burschen in Zusammenhang mit mehreren Delikten von der Polizei ausgeforscht worden.

Trafikantin zusammengeschlagen und verletzt

Ahmed beteiligte sich am verbrecherischen Treiben einer fünfköpfigen Jugendbande, der 65 Straftaten mit 60.000 Euro an angerichtetem Schaden angelastet werden.

Der jugendliche Afghane soll beispielsweise gemeinsam mit einem 15-jährigen Rumänen in Linz-Ebelsberg eine Trafikantin zusammengeschlagen und verletzt haben, um deren neues Auto zu rauben.

Ebenso dürften 39 Einbruchsdiebstähle und elf gestohlene Kennzeichen, die man für illegale Autofahrten benötigte, auf das Konto der beiden gehen.

Der 15-jährige Rumäne wurde wegen dieser Delikte in Haft genommen, der Afghane, der zu den Tatzeitpunkten noch strafunmündig war, kann wegen dieser Straftaten nicht belangt werden und befindet sich deswegen auf freiem Fuß.

Jugendamt will alles versucht haben

Seit dem 26. Dezember 2016 aber ist Ahmed strafmündig und saß seit dieser Zeit auch schon insgesamt 28 Tage in U-Haft (bis 2. März), etwa wegen falscher Zeugenaussage oder Handy-Raub am Linzer Hauptbahnhof, da bereits die Linzer Staatsanwaltschaft für ihn zuständig ist. Vorher konnten bei solchen Verdächtigen nur Berichte ans zuständige Jugendamt geschickt werden.

Dieses aber putzt sich ab und behauptet, dass man „alles versucht“ habe und den strafunmündigen Ahmed nicht aufgab. Doch, wie Mag. Helmut Mitter, der in Linz das Amt für Soziales, Jugend und Familie leitet, erklärte, wäre der junge Afghane einfach nicht erziehbar gewesen.

Verletzung der Aufsichtspflicht von Seiten der Eltern

Freilich stellt sich hierbei die Frage, weshalb man dann nicht schärfere Maßnahmen, die durchaus in die Zuständigkeit des Jugendamtes fallen, gesetzt hat. Denn wenn die afghanischen Eltern es nicht schaffen, ihren Nachwuchs korrekt zu erziehen, hätte man doch davon ausgehen müssen, dass die Erziehungsberechtigten ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Somit wäre das Jugendamt sogar verpflichtet gewesen, dementsprechende Maßnahmen (Loslösung aus dem Familienverband) zu setzen.

Weswegen dies nicht geschehen ist, sollte eigentlich Gegenstand einer näheren internen Untersuchung in Bezug auf Praktiken des Linzer Jugendamtes werden. Ebenso wäre interessant zu wissen, inwieweit die Justiz gedenkt, sich an den Eltern des kriminellen Bürscherls in punkto Schadensersatzes schadlos zu halten.

Quelle: unzensuriert.at

Foto: Steffen Hellwig

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