Vergewaltigung in Flüchtlingsunterkunft – 38-Jähriger vor Gericht

Vergewaltigung in Flüchtlingsunterkunft – 38-Jähriger vor Gericht

Ein Iraner steht vor dem Landgericht Bamberg, weil er in der Flüchtlingsunterkunft in Streitberg eine Frau sexuell missbraucht haben soll.

Monatelange Flucht, Tausende von Euro für die Arbeit von Schleppern und die Angst davor, es nicht nach Europa zu schaffen. Für viele Menschen sind das die Realitäten auf ihrem Weg in eine bessere Zukunft. Doch selbst dann, wenn eine vermeintlich sichere Flüchtlingsunterkunft endlich erreicht ist, drohen dort neue Gefahren wie nun ein Fall aus Streitberg (Landkreis Forchheim) belegt. Grund: Hier soll es zu einer Vergewaltigung einer Frau aus dem Iran durch einen Landsmann gekommen sein.

Jetzt wird diese Tat vor dem Landgericht Bamberg verhandelt. Angeklagt ist Babak A., ein Asylbewerber und gelernter Installateur. Staatsanwalt Stephan Schäl wirft dem Angeklagten vor, dass er am Morgen des 6. April 2016 seine frühere Freundin in deren Zimmer geschlagen und sie vergewaltigt haben soll. “Hierbei legte der Angeklagte seine Hand an die Kehle der Geschädigten, um ihr zu zeigen, dass er auch zudrücken könne und vollführte mit seiner Hand eine Bewegung an der Kehle der Geschädigten wie ein schneidendes Messer, um ihr zu zeigen, dass er die Kehle durchschneiden könne”, fügt Schäl an.

Beschuldigter floh zweimal aus dem Iran

Er wertet die Tat als Vergewaltigung. Über einen Dolmetscher schildert der 38-jährige Angeklagte, wie er bereits von 2001 bis 2008 nach Belgien flüchtete und danach in den Iran zurück kehrte. 2015 verließ er das streng muslimische Land erneut.

“Dort passte nichts mehr. Im Iran muss man eine Frau heiraten, um mit ihr zusammenzuleben”, gibt er als Grund für die Flucht an. In Griechenland traf er auf die Iranerin, das spätere Opfer. Die Hausfrau war dort mit ihren zwei Kindern, wollte weiter nach Deutschland.

Er half der 38-Jährigen, zahlte für alle gefälschte Papiere und Schifftickets. Die kleine Gruppe schaffte es, sich durchzuschlagen, landete Ende 2015 in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt, gelangte danach nach Forchheim in eine Gemeinschaftsunterkunft.

Der Angeklagte erzählt Richter Martin Barnickel vom Alltag in der Einrichtung und vom Alkoholmissbrauch, der zumeist abends begann, wenn die Hausmeister weg waren. “Eine Flasche Wodka war die Regel”, so der Iraner. Zusammen mit seiner Freundin oder anderen Asylbewerbern sei getrunken worden. Danach hatte das Pärchen Sex.

Gefühle nicht erwidert

Der Iraner erhoffte sich mehr von der Beziehung: “Das war das erste Mal, dass ich jemanden liebte wie nie zuvor”, räumt er ein. Seine Landsfrau erwiderte diese Gefühle nicht, distanzierte sich vom Angeklagten, wandte sich anderen Männern zu.

Von einer Vergewaltigung, wie sie ihm in der Anklage vorgeworfen wird, wollen der Iraner und sein Verteidiger Christian Barthelmes nichts wissen. Der Angeklagte schildert, dass er zwar Sex mit der Frau hatte, doch der soll einvernehmlich gewesen sein. In seinen Aussagen verstrickt sich der Flüchtling in Widersprüche. So sehr, dass Staatsanwalt Schäl mit scharfer Stimme erklärt: “Sie sollen hier keinen Unsinn in immer neuen Versionen erzählen, sondern endlich ein Geständnis ablegen. Schließlich droht hier ein Strafmaß von mehr als vier Jahren.”

Das mutmaßliche Opfer schildert in seiner Aussage zögernd und stockend, was in dessen Zimmer geschah: “Das, was nicht getan werden sollte, ist passiert.” Zuvor habe die Frau immer mehr Angst vor Babak A. bekommen, die Beziehung beendete sie trotzdem nicht: “Ich habe alles zugelassen, bat ihn aber unter Tränen zu gehen. Doch er drohte mir, mich umzubringen, wenn ich anderen etwas sage.” Aus Angst, seine Geliebte zu verlieren, wollte der Angeklagte sogar sich selbst töten, kam nach einem erfolglosen Versuch für drei Tage ins Bamberger Klinikum. “Seine Liebe war nicht normal, seine Liebe war wie von einem Verrückten”, ergänzt die 38-Jährige.

Abschiebung nicht möglich

Das Urteil soll am 23. März verkündet werden. Im Falle eines Schuldspruchs kann der Angeklagte mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Fraglich indes bleibt, ob er in den Iran abgeschoben werden kann, denn er besitzt nach eigenen Angaben keinen Reisepass und daher braucht es die Kooperation der iranischen Botschaft, die in solchen Fällen häufig ausbleibt.

Quelle: inFranken

Foto: Peter Groscurth

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