Täter gesteht zwei sexuelle Übergriffe

Täter gesteht zwei sexuelle Übergriffe

Vor dem Landgericht Hechingen hat der Prozess gegen einen vermutlich 28-jährigen Mann begonnen, der gestanden hat, im Juli vergangenen Jahres in Sigmaringen eine Frau sexuell genötigt und eine weitere vergewaltigt zu haben.

Bei seiner Festnahme verhielt er sich überdies gewalttätig gegenüber den Polizeibeamten, sodass es drei Anklagepunkte gibt. Am Donnerstag wurde zunächst lediglich die Anklageschrift verlesen, der Prozess geht am Freitag weiter. Der Sigmaringer Anwalt Markus Ehm vertritt die Nebenklage eines der Opfer.

Bei der Feststellung der Personalien durch den Vorsitzenden Richter Hannes Breucker, Vizepräsident des Landgerichts, erklärte der Angeklagte, dass das angegebene Geburtsdatum nicht stimme, er sei nicht wie angegeben 1992, sondern 1988 geboren. In italienischen Ausweispapieren, die er besaß, war das Datum korrekt angegeben.

Er sei geschieden und habe keinen Beruf, gab er vor dem Schöffengericht an. Seit 30. August vergangenen Jahres ist der Mann in Haft.

Er gab an, ursprünglich nach Holland gewollt zu haben, um dort eine Bekannte zu treffen. Er war dann aber in der Erstaufnahmestelle in Sigmaringen gelandet.

Richter Breucker erläuterte dem Angeklagten, der einen Dolmetscher für seine Muttersprache Wolof hatte, das deutsche Rechtswesen. Er wies ihn darauf hin, dass er nichts zu den Vorwürfen sagen müsse, dass er seinen Verteidiger oder dem Dolmetscher Aussagen übertragen könne. Er erklärte dem Angeklagten, dass er jegliche Form von Verständnisproblemen sofort ansprechen solle.

Der Mann war im Juli vergangenen Jahres einer Frau, mit der er vorher gesellig beisammen war, zu ihrem Haus gefolgt. Er und sein Freund wollten dann bei ihr übernachten, was sie nicht wollte. Als sie die Haustür öffnete, folgte er ihr auch in den Flur und erklärte, mit ihr schlafen zu wollen, was sie zurückwies. Da beide alkoholisiert waren, kamen sie im Flur zu Fall, die Frau lag dann unten und der Angeklagte auf ihr. Der Mann berührte sie und versuchte dann, ihr die Hosen auszuziehen, ließ aber von seinem Opfer ab, als Mitbewohner in den Flur kamen. Er ergriff dann die Flucht, die Frau erlitt etliche Verletzungen.

Acht Tage später, zwischen zwei und drei Uhr nachts, drang er über die Terrassentür in die Wohnung einer anderen Frau ein. Die Frau, die den Angeklagten erkannt hatte, forderte ihn auf zu gehen, sie rufe sonst die Polizei, was sie dann auch tat. Der Angeklagte versuchte dann, sie auf das Bett zu werfen und zog ihr die Schlafhose runter und schob das Nachthemd nach oben. Da der zweite Fall weitergehend war als der erste, wurde hier Vergewaltigung angeklagt. Er ließ dann auch, ohne letztlich Erfolg zu haben, von seinem zweiten Opfer ab, das ebenfalls erhebliche Verletzungen davontrug. Als der zunächst geflohene Mann wieder zurückkehrte, wurde er von der Polizei festgenommen.

Verteidiger verliest Geständnis

Der Verteidiger verlas anschließend die Aussage seines Mandanten, der zugab, sich an den beiden Frauen vergangen zu haben.

Dass es sich um zwei verschiedene Frauen handelte, wollte er erst durch seinen Anwalt erfahren haben. Er entschuldigte sich bei den Opfern, wissend, dass sein Verhalten nicht zu entschuldigen sei, und betonte, dass es ihm leid tue. Er könne sich sein Verhalten nicht erklären, aber die erste Frau sei ihm nicht mehr aus dem Kopf gegangen. Auch bei dem verletzten Polizisten entschuldigte er sich. Er sei zu beiden Tatzeitpunkten betrunken gewesen und schäme sich jetzt.

Durch das Geständnis des Angeklagten kann der Prozess abgekürzt werden. Es sind neben der heutigen Verhandlung noch zwei weitere Prozesstage vorgesehen.

Quelle: schwäbische

Foto: Christoph Wartenberg

 

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