Vater aus Menden übt Selbstjustiz an Teenie-Grapscher
49-Jähriger Familienvater muss sich vor dem Mendener Amtsgericht verantworten. Er hatte einen Mann bedroht, der seine Tochter belästigt hatte.
Einen Fall von Selbstjustiz hatte das Mendener Amtsgericht zu verhandeln. Der Vater einer im Sommer in Lendringsen sexuell genötigten 15-Jährigen soll den vermeintlichen Täter einen Tag später angegriffen und dabei einen Freund des Verdächtigten verletzt haben.
Am Ende tauchte die Verhandlung tief in die Feinheiten des Strafrechts, vor allem um die Zulässigkeit von Notwehr, ab. Eigentlich war ein Fortsetzungstermin dieses Verfahrens angedacht, die Staatsanwaltschaft hat am gestrigen Freitag jedoch die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage angekündigt.
Wiedersehen am Bahnhof
Im Sommer vergangenen Jahres war ein damals 15-jähriges Mädchen auf einem Spielplatz in Lendringsen sexuell belästigt worden. Der zum Tatzeitpunkt erheblich betrunkene Täter, ein 26-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan, der zu der Zeit in einer Lendringser Unterkunft wohnte, konnte ermittelt werden und wurde Ende Dezember vor dem Amtsgericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Nur einen Tag nach dem Übergriff im Juni 2016 war es nahe des Lendringser Bahnhofs zu einem Wiedersehen zwischen Täter und Opfer gekommen. Der junge Mann stelle seiner Tochter nach, behauptete der 49-jährige Vater des geschädigten Mädchens. Die Begegnung sei zufällig passiert und er habe sein Opfer wegen des alkoholbedingten Rausches vom Vortag gar nicht erkannt, so die Version des jungen Mannes.
Mit einer Eisenstange angegriffen
Jedenfalls berichtete die Mendenerin ihrem Vater von dem Zusammentreffen und der machte sich mit dem Auto sofort auf den Weg, um den 26-Jährigen zu suchen und zur Rede zu stellen. „Ich wollte ihm drohen, das gebe ich zu, und ihm Angst machen, damit er meine Tochter in Ruhe lässt“, sagte der 49-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht aus.
Die Anklage besagte aber auch, dass der Familienvater den Asylbewerber mit einer Eisenstange angegriffen und dabei einen zur Beschwichtigung eingreifenden Bekannten des Afghanen – ebenfalls ein Asylbewerber – verletzt haben soll. „Das stimmt nicht. Ich hatte von einer Baustelle Eisenprofile im Kofferraum und habe lediglich zum Selbstschutz eines in der Hand gehalten. Ich habe den Mann dann nur weggeschubst, als er mir sehr nahe kam“, so der Angeklagte.
Prellung im Gesicht
Fest stand jedenfalls, dass der 22-jährige Geschädigte eine Prellung im Gesicht und Kopfschmerzen erlitt. Dass der verletzende Schlag nur mit der Faust und nicht der Stange ausgeführt wurde, berichteten auch die beiden afghanischen Freunde in ihrer Aussage, womit für den angeklagten Mendener zumindest die gefährliche Körperverletzung vom Tisch war und nur noch die einfache zur Debatte stand.
„Wenn ich den Peiniger meiner Tochter mit einer Eisenstange wirklich hätte verletzten wollen, dann wäre die Folgen deutlich schlimmer gewesen“, sagte der Hobby-Kraftsportler.
Für eine Urteilsfindung konnte die Situation aber nicht eindeutig genug aufgelöst werden. Der Angeklagte beharrte auf Freispruch wegen Notwehr, die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe, wenn auch mit Strafaussetzung wegen der besonderen emotionalen Situation und einer nicht vorhandenen Wiederholungsgefahr.
Lange hatte sich Amtsrichter Wefers danach zurückgezogen und im Strafrecht gewühlt.
Sein Ergebnis:
Es liege möglicherweise Putativnotwehr vor, ein Fall von fälschlicherweise angenommener Gefahr, die dann zu der Notwehrhandlung führen kann. Eine komplizierte Gesetzeslage. Die emotionale Ausnahmesituation des angeklagten Familienvaters konnten alle Beteiligten verstehen, Selbstjustiz sei aber aus guten Gründen verboten, so die Staatsanwaltschaft.
Zu einem Fortsetzungstermin des Verfahrens soll es aber doch nicht kommen, die Staatsanwaltschaft habe laut Amtsgericht nun doch die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angekündigt.
Quelle: Westfalenpost
Foto: Maurice Graf