Landgericht verhandelt Vergewaltigung

Landgericht verhandelt Vergewaltigung

Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung muss sich seit Freitag ein Asylbewerber vor dem Landgericht in Ravensburg verantworten. Die 53-jährige Hauptzeugin wiederholte am ersten Verhandlungstag ihre Anschuldigungen, der 39-jährige Mann schilderte dagegen eher eine Art missglücktes Schäferstündchen.

„Ich hab’ gedacht, der bringt mich um.“ „Er hat meinen Kopf auf den Tisch geschlagen.“ „Ich nenne ihn nur noch Monster.“ Mit drastischen Worten schilderte am Freitag eine 53-jährige Frau vor Gericht noch einmal, was sich am 17. September 2016 nach 22 Uhr in ihrer Wohnung in Tettnang zugetragen haben soll. Begonnen hatte der Abend laut ihren Angaben noch ganz harmlos. Der 39-Jährige, den sie bis dato nur flüchtig aus einer Asylbewerberunterkunft in Friedrichshafen kannte, soll sie gefragt haben, ob er sie besuchen dürfe, damit sie ihm beim Ausfüllen von Unterlagen helfen könne. Als er ihr gesagt habe, dass er die Dokumente vergessen hatte, sei ihr die ganze Sache schon etwas seltsam vorgekommen. Der Mann habe eine Flasche Wodka dabeigehabt, die er innerhalb von kürzester Zeit in sich hineinkippte. Die Frau will nur ein paar Schluck davon getrunken haben. Außerdem, betonte sie, habe der Besucher Haschisch mitgebracht. Immer wieder habe er sie bedrängt, am Joint zu ziehen, was sie auch widerwillig getan habe. Dennoch sei die Stimmung gelöst gewesen, berichtete sie, man habe im Wohnzimmer zu Phil Collins getanzt, bis der 39-Jährige sich irgendwann auf das Sofa legte. „Ich hab’ gedacht, er ist voll“, erklärte die Frau. Als sie ihn zudecken wollte, habe er sie plötzlich gepackt und zum Sex gedrängt. Sie habe sich „mit Händen und Füßen“ gegen den Vergewaltigungsversuch gewehrt und laut um Hilfe gerufen. Eine Nachbarin habe schließlich die Polizei alarmiert. Als sie ihm sagte, dass Polizisten unterwegs seien, habe ihr Peiniger fluchtartig das Haus verlassen.

Eine „sexuelle Aktivität“

Der Mann, der nur wenige Minuten später in der Tettnanger Innenstadt verhaftet worden war, lieferte dem Gericht eine ganz andere Version. Schon einige Wochen vor dem besagten Abend, behauptete er, habe es in der Wohnung der 53-Jährigen eine „sexuelle Aktivität“ gegeben. Beschreiben konnte – oder wollte – er diese Aktivität aber nicht näher. Überhaupt gestaltete sich die Vernehmung des Angeklagten sehr schwierig. Denn auf ihre konkreten Fragen bekamen Richter und Staatsanwältin zumeist diffuse Antworten oder nur ein schmales Lächeln. An jenem 17. September habe er sich am Nachmittag telefonisch mit der Frau verabredet. Er habe gefragt, „ob wir Sex haben können“. Sie habe geantwortet: „Nur wenn du ein Geschenk mitbringst.“ Mit dem Geschenk sei Haschisch gemeint gewesen. Obwohl er sonst nichts mit Drogen zu tun hat, habe er den Stoff gekauft.

Keine Erklärung für DNA

Auch das, was er danach erzählte, war so ungefähr das Gegenteil dessen, was die Hauptzeugin geschildert hatte. Er beschuldigte sie, ihn zum Kiffen verführt zu haben. Als er auf dem Sofa geschlafen hatte, habe sie sich neben ihn gelegt, wodurch er aufgewacht sei. Und dann sei „passiert, was passiert ist“. Auch hier wollte er den Vorgang nicht präzisieren. Er habe auf jeden Fall die ganze Zeit die Hose geschlossen gehabt. Als er ein Kondom holen wollte, sei die Stimmung gekippt. Es habe Krach gegeben und sie habe ihn aus der Wohnung geworfen.

Richter Veiko Böhm stellte fest, dass es einige gewichtige Punkte gebe, die gegen die Aussage des Angeklagten sprechen. Unter anderem konnte der 39-Jährige nicht erklären, wie die DNA der Hauptzeugin an sein Geschlechtsteil gekommen sei. Außerdem wich seine Schilderung in Teilen von dem ab, was er nach seiner Festnahme erzählt hatte. Am Ende des ersten Verhandlungstages bekam jedoch auch die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin einige kleine Schrammen. Sie räumte jahrelangen Alkoholmissbrauch ein und sie gab auf Nachfrage des psychiatrischen Gutachters zu, dass sie Antidepressiva nimmt. Verblüfft zeigte sich so mancher Prozessbeobachter auch darüber, dass sich die Frau an einen mehrwöchigen Aufenthalt in einer Klinik nicht erinnern konnte.

Die Verhandlung wird am Montag um 8.30 Uhr fortgesetzt.

Quelle: Schwaebische

Foto: dpa

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