Hauptangeklagter Walid S. bestreitet Vorwürfe

Hauptangeklagter Walid S. bestreitet Vorwürfe

Die Brutalität der Attacke sorgte bundesweit für Aufsehen: Rund acht Monate nach der tödlichen Prügel-Attacke auf den Schüler Niklas in Bonn hat am Freitagmorgen der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der bestreitet jede Beteiligung an der Tat.

Zum Prozessauftakt hat der Hauptangeklagte jede Tatbeteiligung bestritten. “Er ist weder in die Tathandlungen mit eingebunden gewesen, noch war er am Tatort”, sagte der Verteidiger des 21-jährigen Walid S. am Freitag vor dem Bonner Landgericht.

Der zweite Angeklagte Roman W. machte zu dem mutmaßlichen Tatgeschehen im Fall Niklas keine Angaben. Der ebenfalls 21-Jährige äußerte sich über seinen Anwalt lediglich zu einer weiteren Körperverletzungsdelikt, das ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt.

Dem 21-Jährigen Walid S. wird vorgeworfen, Niklas im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf der Straße mit einem Faustschlag gegen die Schläfe niedergestreckt zu haben. Anschließend soll er dem 17-Jährigen gegen den Kopf getreten haben. Niklas starb wenige Tage später im Krankenhaus.

Die Polizei hatte Walid S. erst mehr als eine Woche nach dem Angriff festgenommen. Sie stützte sich dabei vor allem auf Zeugenaussagen. Später entdeckten die Ermittler nach eigenen Angaben bei ihm eine Jacke mit Blutspuren von Niklas.

Laut Anklage ging dem Angriff eine verbale Auseinandersetzung voraus. Zwei Gruppen sollen an einem Rondell in der Nähe des Bahnhofs aufeinandergetroffen sein – auf der einen Seite Niklas und seine Begleiter, auf der anderen Seite mehrere junge Männer. Niklas und seine Freunde waren nach Angaben der Ermittler auf dem Heimweg von einem Konzert und wollten vom Bus zur Bahn. Der Schüler wohnte in Bad Breisig in Rheinland-Pfalz.

Körperverletzung mit Todesfolge

 Ein rechtsmedizinisches Gutachten gab dem Fall eine neue Wende. Es stellte fest, dass Niklas’ Gefäße im Gehirn vorgeschädigt waren. Ausschlaggebend für den Tod sei demnach ein Schlag gewesen, der im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte. Die Anklage geht daher davon aus, dass der mutmaßliche Tritt gegen den Kopf keinen Einfluss mehr auf Niklas’ Tod hatte. Die Staatsanwaltschaft rückte vom Vorwurf des Totschlags gegen den Hauptverdächtigen ab. Der Haftbefehl wurde auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert.

Das Gericht muss zudem entscheiden, ob bei dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden wäre. In der fraglichen Nacht war er 20 Jahre alt – und damit Heranwachsender.

Neben ihm ist ein weiterer 21-Jähriger angeklagt, der eine Begleiterin von Niklas in jener Nacht geschlagen haben soll. Zudem habe er versucht, den am Boden liegenden Niklas zu treten, sei davon aber abgehalten worden. Nach seiner Festnahme war er zeitweise aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Im September soll er allerdings einen Belastungszeugen in dem Fall angegriffen haben. Danach wurde er erneut festgenommen. Ihm wird vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Der erste Verhandlungstag im Prozess um den Tod von Niklas dauerte nur rund 20 Minuten. Nach den von den Verteidigern Martin Kretschmer und Peter Krieger verlesenen Erklärungen der beiden Angeklagten vertagte der Vorsitzende Richter Volker Kunkel das Verfahren auf den kommenden Freitag.

Das Gericht hat für den Prozess zunächst 17 Termine festgelegt. Ein Urteil könnte am 31. März fallen. Niklas’ Mutter wird als Nebenklägerin auftreten.

Quelle: RP

FOTO: dpa, ve jhe

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