Berufung verworfen – Bewährungsstrafe bestätigt

Berufung verworfen – Bewährungsstrafe bestätigt

14 Monate Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung an einer damals Elfjährigen aus Unna

Das Urteil gegen einen syrischen Flüchtling aus Holzwickede hat Bestand.

Die Bewährung sei angemessen, da der Vater zweier kleiner Kinder sich vor diesem Übergriff nichts hätte zuschulden kommen lassen und inzwischen in Deutschland gut integriert sei. 

Das Landgericht Dortmund verwarf gestern die Berufung, bekräftigte die Bewährungsstrafe und packte für den zweifachen Familienvater zusätzlich noch 150 Stunden gemeinnützige Arbeit obendrauf.

Die Haftstrafe wurde auf 3 Jahre ausgesetzt. Die Videobeweise sind nach Überzeugung des Landgerichts eindeutig, der Widerspruch des Angeklagten hingegen überzeugte bei der Berufungsverhandlung nicht.

Wie berichtet, hatte Amtsrichterin Vielhaber-Karthaus beim Prozess am 16. Juni vor dem Amtsgericht Unna ebenfalls schon eine eindeutige Beweislage festgestellt. Die Videokamera im dm-Markt am Ostring, wo der Übergriff gegen die Fünftklässlerin am Mittag des 13. April passierte, dokumentierte schmerzlich klar, wie der damals 34jährige Flüchtling das kleine Mädchen an ein Regal drängte, sie an sich drückte und grob betatschte.

Die Bewährungsstrafe empfanden die Eltern (und zahlreiche unserer Leser) deshalb als unverhältnismäßig milde; umso größer waren Entsetzen und Empörung, als der Verurteilte gegen dieses Urteil noch Widerspruch über seinen Pflichtverteidiger einlegte. Für die Eltern das Schlimmste war, dass ihre Tochter zur Untermauerung der Beweislage noch selbst aussagen musste. Das war der epilepsiekranken Schülerin beim Prozess im Juni erspart geblieben.

Der Asylbewerber, der mit seiner Familie nach  wie vor in einer Unterkunft in Holzwickede untergebracht ist,  bestritt schon in der  Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, das Kind sexuell belästigt zu haben. Er räumte lediglich die Körperverletzung (durch das harte Drücken der kindlichen Brust) ein, die der Kinderarzt zweifelsfrei diagnostizerte.

Doch das Gericht sah die Beweislage auch in puncto sexueller Missbrauch aufgrund der Videoaufnahmen aus der Drogerie sowie aufgrund der Zeugenaussagen als eindeutig an.

Im hinteren Bereich des Ladens drängte der Mann, der Kim und ihren Freundinnen in den Markt gefolgt war, die Elfjährige von ihren Freundinnen weg und mit dem Rücken gegen ein Regal. Mit der Hand griff er unter ihre Jacke an die Brust und drückte mit den gehauchten Worten „Oh, wie schön!“ fest zu. Danach ließ er wieder von dem Mädchen ab.

Das Kind vertraute sich ihren Freundinnen und einer der Drogeriemarkt-Kassiererinnen an. Diese wollte den Syrer zur Rede stellen, dieser behauptete jedoch, nichts zu verstehen, und verließ das Geschäft.

Zwischen 6 Monaten und 10 Jahren sind für sexuellen Missbrauch in Tateinheit mit Körperverletzung vorgesehen. Aus Sicht des Landgerichts und auch zuvor des Unnaer Amtsgerichts ist der Übergriff gegen die kleine Kim ein minderschwerer Fall.

Die Bewährung sei angemessen, da der Vater zweier kleiner Kinder sich vor diesem Übergriff nichts hätte zuschulden kommen lassen und inzwischen in Deutschland gut integriert sei. 

Das Nachrichtenportal Emscherblog zitiert den Richter mit den Worten:

„Es handelt sich unserer Meinung nach um einen einmaligen Ausrutscher.“

Als ausdrücklich „nicht strafmildernd“ sei hingegen die Tatsache, dass der Angeklagte ein syrischer Flüchtling sei.

Die Gesetze in diesem Land „gelten für alle, unabhängig woher jemand kommt.“

Quelle: Rundblick Unna

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