Vergewaltigung am Praterstern: Prozess am 6. Dezember
Eine Woche später wird der Prozess gegen einen irakischen Flüchtling wiederholt, der in einem Hallenbad einen Zehnjährigen missbraucht hatte.
Am 6. Dezember müssen sich drei jugendliche afghanische Flüchtlinge im Landesgericht für Strafsachen verantworten, die im vergangenen Frühjahr eine Erasmus-Studentin am Wiener Praterstern vergewaltigt haben sollen. Exakt eine Woche später wird im Grauen Haus der Prozess gegen einen irakischen Flüchtling wiederholt, der in einem Hallenbad in Meidling einen Zehnjährigen missbraucht hatte.
Im Fall der 21-jährigen Studentin drohen den drei Angeklagten trotz ihres jugendlichen Alters von 16, 17 und 18 Jahren bei einer Verurteilung bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Wie aus der Anklage hervorgeht, leidet die junge Frau nämlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die einem psychiatrischen Gutachten zufolge einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.
Die drei Asylweber, die sich bis zu ihrer Festnahme als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bundesbetreuung befanden und von der Caritas unterstützt wurden, hatten sich am 22. April am Praterstern getroffen, “wo sie Alkohol tranken und beschlossen, nicht zurück in ihre Asylunterkünfte zu fahren, sondern stattdessen gemeinsam ein Mädchen in der Damentoilette zu vergewaltigen” (Anklageschrift). Sie wählten dafür eine abgelegene Toiletten-Anlage am U-Bahn-Ausgang Lasallestraße aus. Als sie sahen, dass sich die aus der Türkei stammende Studentin dorthin auf den Weg machte, folgten sie ihr und rissen laut Anklage die Kabinentür auf, die die junge Frau hinter sich zugezogen hatte.
Die Studentin beschimpfte sie, und es gelang ihr auch, die Tür zunächst wieder zu verriegeln, worauf der Älteste diese mittels einer Münze gewaltsam öffnete und – wie einer seiner Komplizen später bei der Polizei sagte – “das Kommando übernahm”. Im Detail wird in der Anklage das Martyrium der Frau beschrieben, über die alle drei Afghanen herfielen. Ihr wurde teilweise der Mund zugehalten, so dass sie laut Staatsanwaltschaft keine Luft mehr bekam und Atemnot eintrat.
Weil sie sich wehrte, schlug ihr einer der Burschen den Kopf gegen die Klomuschel. Neben den seelischen Verletzungen erlitt das Opfer Hämatome und Blutergüsse am ganzen Körper, Würgespuren am Hals und Einblutungen an den Schultern und am rechten Oberarm. Wie lange die posttraumatische Belastungsstörung andauern wird, ist der Anklageschrift zufolge “nicht absehbar”.
Wiederholung wegen Feststellungsmängeln
Sechs Jahre Haft hatte ein 20 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak im vergangenen Juni im Grauen Haus ausgefasst, nachdem er sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad an einem zehn Jahre alten Buben vergangen hatte. Er sei “seinen Gelüsten nachgegangen” und hätte “seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt”, gab er nach seiner Festnahme zu Protokoll. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil Ende Oktober allerdings wegen Feststellungsmängeln teilweise auf und ordnete in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens an.
Am 13. Dezember muss daher noch ein Mal um die inkriminierte Vergewaltigung verhandelt werden, während der zweite Anklagepunkt – schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen – bereits rechtskräftig erledigt ist. Sollte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig zum Schluss kommen, dass der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wurde, steht dem Gericht ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zur Verfügung.
Quelle: Die Presse
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