Ansprechen ohne strafbaren Hintergrund

Ansprechen ohne strafbaren Hintergrund

Am Montag, 15.11.2016, wurde durch die Schulleitung einer Aalener Schule ein Elternbrief verfasst und an die Eltern der Schüler versandt.

In diesem Brief wird darauf hingewiesen, dass vor einigen Tagen ein Kind der Schule auf dem Nachhauseweg von einer fremden Person angesprochen und animiert wurde, ins Auto einzusteigen.

Tatsächlich kann bestätigt werden, dass der Vater eines 6-jährigen Kindes der Polizei mitgeteilt hat, dass seine Tochter einen solchen Sachverhalt geschildert habe. Demnach wurde sie am vergangenen frühen Donnerstagnachmittag in der Kantstraße an der Kreuzung zur Hegelstraße von einem Mann angesprochen. Bei der Person soll es sich um einen Mann

  • mittleren Alters gehandelt haben,
  • der mit einem dunklen Auto vor der dortigen Bank geparkt habe.

Nach den durchgeführten polizeilichen Ermittlungen, hat die Bewertung des Sachverhaltes zwischenzeitlich ergeben, dass das Kind von dem Mann zwar angesprochen wurde, allerdings bei diesem Ansprechen keinerlei strafbarer Hintergrund erkannt werden konnte. Der unbekannte Mann wird, zur Klärung des Sachverhalts, trotzdem gebeten sich mit der Polizei in Aalen unter der Rufnummer 07316/580-0 in Verbindung zu setzen.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/3485587

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