
“Tätern droht nicht einmal Geldstrafe”
“Die Sache ist klar: Das Gericht wird keinesfalls eine Haftstrafe aussprechen. Und für eine Geldstrafe sind die Tatverdächtigen zu jung – außerdem hätten sie auch gar kein Einkommen, mit dem sie diese bezahlen könnten.”
Fazit: Es drohen den grausamen Prügel- Teenagern “maximal einige Sozialarbeitsstunden”, kritisiert Dr. Boran.
“Beim Falschparken ist Gesetzgeber strenger”
Und er macht aus seiner Meinung über die österreichische Rechtssprechung kein Geheimnis: “Wenn jemand falsch parkt und diese Verwaltungsstrafen nicht bezahlt, ist der Gesetzgeber strenger.”
Auch wenn das junge Opfer der Prügel- Bande über seinen Anwalt Schmerzensgeld aufgrund der erlittenen psychischen Belastungen einfordert, stehen die Chancen für das Mädchen keinesfalls gut: Die Täter könnten vermutlich zu maximal 1500 Euro Schmerzensgeld verurteilt werden, allerdings wäre auch dann wiederum fraglich, ob sie diesen Betrag überhaupt aufbringen könnten.
Quelle: Kronen Zeitung
Foto: Klemens Groh