48-Jähriger steht wegen Vergewaltigung vor Gericht

48-Jähriger steht wegen Vergewaltigung vor Gericht

Eine Nachbarin hatte den 48-jährigen aus Bad Bentheim angezeigt. Da dieser die Vorwürfe bestreitet, steht nun Aussage gegen Aussage.

Vor dem Schöffengericht in Nordhorn hatte sich ein 48-jähriger Mann aus Bad Bentheim wegen Vergewaltigung zu verantworten: Seine 23-jährige Nachbarin hatte gegen ihn Anzeige erstattet. Am Abend des 5. April 2016 soll er in seiner Wohnung auf dem Sofa zudringlich geworden sein, mehrfach sexuelle Handlungen an ihr vollzogen und sie auch genötigt haben, masturbationsähnliche Handlungen bei ihm vorzunehmen. Danach habe er sich mit rhythmischen Bewegungen auf sie gelegt. Mehrfach habe sie „nein, nein“ gesagt. Als sie dann später die Wohnung verlassen wollte, habe er das verhindert und sei dann erneut übergriffig geworden. Er habe von ihr verlangt, bis 3 Uhr zu bleiben. Erst dann konnte sie die Wohnung verlassen.

Der 48-jährige Angeklagte, der sich nur mit Hilfe eines Arabisch-Dolmetschers und seiner Verteidigerin, Rechtsanwältin Christiane Preuß aus Nordhorn, zu den Vorwürfen der Anklageschrift äußern konnte, gab zu seiner Person und Situation die folgende Erklärung zu Protokoll:

Er sei in Damaskus/Syrien geboren; sei palästinensischer Staatsangehöriger; lebe seit dem 12. September 2015 in Deutschland, seit Januar 2016 in Bad Bentheim; sei Vater von sechs Kinder – zwei lebten bei ihm in Bad Bentheim – er habe keinen erlernten Beruf, sei ohne Beschäftigung und lebe von der Sozialhilfe in Höhe von 736 Euro.

Von Anfang an gab es ein freundschaftliches Einvernehmen zu seiner Nachbarin und ihrem Freund. Sie halfen ihm und seinen beiden Kindern in vielen Alltagsangelegenheiten und boten besonders ihre Hilfe beim Erlernen des Deutschen an. Er bekochte sie dafür und lud sie häufig zu sich zum gemeinsamen Abendessen ein.

Angeklagter bestreitet Tatvorwurf

So auch an jenem Abend des 5. April 2016. Man traf sich gegen 18 Uhr. Und als gegen 21 Uhr der Freund zur Nachtschicht aufbrach, blieben Nachbarin und Nachbar gemeinsam auf dem Sofa sitzen und gewährten sich gegenseitig Einblicke in ihr Gefühls- und Seelenleben. Sie habe ihm bekannt, Alleinsein nur schwer ertragen zu können, oft unter Depressionen zu leiden und sich auch zu „ritzen“; er bekannte sein Verlangen danach, ein Mädchen kennen zu lernen. Dafür bekundete sie Verständnis und nahm ihn tröstend in den Arm.

Danach nahm der weitere Abend auf dem Sofa einen Verlauf, wie in der Anklageschrift dargestellt – jedoch mit zwei entscheidenden Unterschieden: Erstens sei der sexuelle Kontakt absolut einvernehmlich gewesen. Zweitens habe die Initiative mehr auf Seiten seiner Nachbarin gelegen (die sich zu guter Letzt auch „zufrieden“ gezeigt habe) als bei ihm. Er habe sich zurückgehalten, um das nachbarschaftliche Vertrauensverhältnis, in das auch seine beiden halbwüchsigen Kinder mit einbezogen waren, nicht zu belasten.

Die Vorsitzende befragte den Angeklagten eingehend, um die Glaubwürdigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Darstellung im Vergleich zu den Vorwürfen der Anklageschrift zu ermitteln. Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme kamen die Schöffenrichter, die Verteidigerin sowie der Staatsanwalt einvernehmlich zu der Einschätzung, dass es erforderlich sei, noch andere Beweismittel und gutachterliche Stellungnahmen in das Verfahren mit einzubeziehen. Das Verfahren wird von Amts wegen neu angesetzt.

Quelle: GN

Foto: Westdörp

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