Studentinnen in Heidelberger Altstadt belästigt: drei Wochen Jugendarrest

Studentinnen in Heidelberger Altstadt belästigt: drei Wochen Jugendarrest

Die beiden Frauen wurden nach einem abendlichen Besuch in Altstadt von jungem Asylbewerber sexuell belästigt – Das Amtsgericht urteilte: drei Wochen Jugendarrest und eine strenge Verwarnung.

Nach dem Strafgesetzbuch ist die Aufforderung zum Sex in der Öffentlichkeit als Beleidigung definiert und wird mit Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geahndet. So stand ein 19-Jähriger aus Gambia, der derzeit im Asylwohnheim untergebracht ist, vor dem Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Daniela Schrade, um sich für sein Verhalten in der Nacht vom 6. auf 7. November 2015 in Heidelberg zu verantworten.

Laut Staatsanwaltshaft soll er gegen 4 Uhr nachts nach Besuch einer Bar in der Altstadt und Gesprächen auf Treppenstufen in der Unteren Straße erst die beiden Frauen bis zum Bismarckplatz verfolgt haben, dann in dieselbe Bahn gestiegen sein und mit Verbalinjurien einige Male beleidigt haben. Gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch erhoben.

Schon auf dem Weg zum Bismarckplatz hatten die beiden Frauen den aufdringlichen Mann, auch mit versuchtem Körperkontakt, unmissverständlich mehrere Male deutlich aufgefordert: “Lass uns in Ruhe, geh weg!” Als Antwort war laut Zeugenaussage der einen Studentin nur drohend gefallen: “Ich werde Euch finden und töten!” Da die meisten Sätze des Angeklagten auf Englisch zu Protokoll kamen, war eine vereidigte Dolmetscherin geladen, um Klarheit in die oft wirren Ausrufe zu bringen.

Richterin Schrade hörte sich den Vortrag des Angeklagten (“Ich habe nicht geschlagen und auch nicht beleidigt”) nicht lange an, sie stellte fest: “Nein bleibt nein, in allen Fällen” und das Benutzen von Anti-Tierspray der beiden geängstigten Frauen ins Gesicht des Angreifers habe durchaus seine Berechtigung gehabt.

Zwei Kommilitonen der Studentinnen hatten die zitternden und an Arm und Hals verletzten Frauen zum Schutz in ihr Studentenwohnheim gebracht und ein Zeuge hatte die Polizei benachrichtigt.

Der Staatsanwalt forderte eine deutliche Verwarnung und vier Wochen Jugendarrest, Richterin Schrade betonte: “Nein ist nein in allen Fällen von sexueller Nötigung und Beleidigung. Drei Wochen Jugendarrest und eine strenge Verwarnung sollen in den Papieren des Beschuldigten eine Antwort auf sein Verhalten erfahren, das bislang mit fünf Einträgen im Bundeszentralregister (BZR) in keiner Weise den Vorgaben von Kultur und Recht seines angestrebten Europa-Gastlandes entspricht”.

Quelle: http://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-Studentinnen-in-Heidelberger-Altstadt-belaestigt-drei-Wochen-Jugendarrest-_arid,213456.html#null

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