
Nur acht von 100 angezeigten Vergewaltigungen werden geahndet
Wer sich bislang bei einer Vergewaltigung nicht körperlich wehrt und es danach aus Scham versäumt, einen Frauenarzt oder ein Krankenhaus (Beweissicherung) aufzusuchen, hat es schwer. Meistens wird das Verfahren eingestellt.
Von 100 angezeigten Vergewaltigungen werden im Schnitt nur acht Täter bestraft. Das Bundesjustizministerium will dies nun ändern und die Gesetze verschärfen. Danach hätte schon ein „Nein“ der jungen Frau gereicht, auch wenn sie geschockt und „wie gelähmt“ war, wie ihr Umfeld berichtet.
„Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft“ – ein Gesetz, das für die junge Frau zu spät kommt. Doch wenn „Aussage gegen Aussage“ steht, wird es auch weiterhin schwer werden, die Wahrheit herauszufinden.