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Day: 7. Juli 2016

Sexualstraftäter Mehmet Ali C. erneut vor Landgericht Wiesbaden

Sexualstraftäter Mehmet Ali C. erneut vor Landgericht Wiesbaden

Die Nachrichten kommen im Minutentakt aufs Handy. Ali Baba, wie sich der Schreiber nennt, ist hartnäckig, er lässt der jungen Frau kaum Zeit zum Nachdenken. Wenn sie sich durch eine Nullreaktion entziehen will, dann ist schon seine nächste Nachricht da.

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Eher eine Forderung. „Melde dich. Wann können wir uns noch einmal sehen?“ Es ist eine perfide Mischung aus Kontrolldruck, aus moralischer Erpressung, unterschwelligen Drohungen und Angstmachen. Ali Baba überzieht sein Opfer mit psychischer Gewalt. So erzwingt er, dass die Frau weiter reagiert, obwohl sie das überhaupt nicht will. Die Ausdrucke der von ihm dominierten Nachrichten füllen 386 Seiten.

Ali Baba, das ist Mehmet Ali C., ein Gewalt- und Sexualstraftäter, der sich vor der 2. Strafkammer des Landgerichts erneut wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten muss. Der 42-Jährige hat bereits acht Jahre im Gefängnis gesessen, er hatte seine damalige Freundin brutal erniedrigt, gequält, misshandelt und vergewaltigt. 72 Tage nach der Entlassung soll der neue Fall passiert sein. Der Türke war als rückfallgefährdet eingestuft. Im Falle der Verurteilung droht ihm Sicherungsverwahrung. „Aus psychiatrischer Sicht sind die Voraussetzungen dafür erfüllt“, fasst die psychiatrische Sachverständige Hildegard Müller die Ergebnisse ihres Gutachtens zusammen. Ungünstiger kann eine Prognose kaum ausfallen wie im Fall des 42-Jährigen. Bei Sexualstraftätern sei allgemein die Gefahr der Rückfälligkeit hoch, und bei Sexualstraftätern nehme die Gefährlichkeit mit dem Alter auch nicht unbedingt ab, sagt Müller.

Welche Gefahr geht von ihm aus?

Den Richtern geht es um das ganz Spezielle in der Persönlichkeit des Mehmet Ali C.. Um Charaktereigenschaften, um damit verbundenes Handeln. Welche Gefahr geht von ihm aus? Eine große, sagt Müller, denn er habe aus den negativen Erfahrungen – seinen Vorstrafen – und in dreieinhalb Jahren intensiver sozialtherapeutischer Arbeit im Gefängnis nichts gelernt. Die Behandlung sei bei ihm an Grenzen gestoßen. Es fehle bei ihm das Wichtigste, eine tatsächlich ehrliche Einsicht. Schuld hätten bei Mehmet Ali C. immer die Anderen, sie seien die Bösen.

Die Frau zum Beispiel, die ihm eine Vergewaltigung „anhänge“. Wo er sich doch so um die „Blume“ seines Herzens bemüht habe, wie er sagt. Psychoterror? Nein, Liebe war’s. Gewalt? Nein, Erregung war’s. Ihre Hände will er nur festgehalten haben, weil sie kalt gewesen seien. Allenfalls ein „Missverständnis“ könnte er gelten lassen. Der Knast habe ihn ja geläutert. Er stehe nun „auf der Seite des Rechts“.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung

Müller sieht eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen, ausgeprägt sei auch eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Der Angeklagte schreibe sich eine Wichtigkeit und Grandiosität zu, die Realität sehe ganz anders aus. Er sei ein großer Blender und sehr manipulativ. „Er beherrscht alle Techniken“, sagt Müller. Dissozial sei er, weil er sich schon seit Jahren über gesellschaftliche Normen hinwegsetze, seine Bedürfnisse über alles stelle und rücksichtslos umsetze.

In Beziehungen sei er „ausbeuterisch“, Frauen reduziere er auf Sex. Er habe einen „parasitären Lebensstil“ gepflegt, sich über Sozialleistungen alimentieren lassen. Unter der Wucht solcher Aussagen wird aus Ali Baba, der als Killer ein Vermögen gemacht haben will, – um nur eine Räuberpistole zu nennen – ein gewöhnlicher gefährlicher Täter.
Fortsetzung 11. Juni, 9 Uhr

Quelle: http://www.wiesbadener-tagblatt.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/weiterhin-gefaehrlich-sexualstraftaeter-mehmet-ali-c-erneut-vor-landgericht-wiesbaden_17055073.htm

Mann soll zwei Frauen vergewaltigt haben – Prozessbeginn verschoben

Mann soll zwei Frauen vergewaltigt haben – Prozessbeginn verschoben

Die Vergewaltigung zweier Frauen in Wertingen ist mittlerweile fast ein Jahr her. Doch nun hat das Gericht den Prozessbeginn gegen den Verdächtigen verschoben.

Gericht

Fast ein Jahr ist es nun her, dass ein 36-jähriger Mann eine Frau und ein Mädchen in Wertingen vergewaltigt haben soll. Der Mann soll die 15-Jährige auf der Straße abgepasst, in die Büsche gezerrt und dort misshandelt und vergewaltigt haben. Sogar mit dem Tod soll der Mann sie bedroht haben. Einen Tag später dann soll der Mann eine 30-Jährige in ein Maisfeld gezerrt haben, ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie ebenfalls vergewaltigt haben. Auch ihr soll er gedroht haben, sie umzubringen.

Mit zwei Hubschraubern und der Hilfe der Wertinger Feuerwehr jagte die Polizei den Mann. Schließlich wurde er in der Nähe der Sportanlagen am Wertinger Judenberg festgenommen, wo er sich laut der Polizei in einem Fuchsbau verkrochen hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg war der Angeklagte nach seiner Festnahme geständig.

Am heutigen Dienstag sollte eigentlich der Prozess am Augsburger Landgericht gegen den 36-Jährigen beginnen. Wie das Gericht nun aber mitteilt, wird der Prozessstart aber verschoben. Am 26. September muss sich der mutmaßliche Täter nun das erste Mal vor Gericht verantworten.

Das Gericht will 32 Zeugen aufrufen. Das Urteil soll am 14. Oktober fallen. Nach Informationen des Landgerichts gebe es andere Fälle, die vorrangig behandelt werden müssten. Der 36-Jährige sitzt derzeit wegen einer anderen Sache in Strafhaft.

Ich wurde vergewaltigt

Ich wurde vergewaltigt

In Filmen sehen Vergewaltigungen immer aus wie Kampfszenen: Es wird viel geschrien und gerangelt, die Frau wehrt sich nach Kräften, bis sie der Mann mit rauer Körper- oder Waffengewalt überwältigt. Als ich vergewaltigt wurde, war es leise. Es war undramatisch. Es war ein Donnerstagabend. Ich war 23 und wohnte damals allein. Ein Kumpel und eine Freundin kamen auf einen Drink vorbei, aber sie war müde und ging schnell nach Hause. Der Kumpel blieb. Wir kannten uns lange, aber nicht besonders gut. Er war mit einer guten Studienfreundin von mir zusammen, wir hatten oft etwas mit der Clique unternommen, aber nie zu zweit.

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Sobald wir allein waren, rückte er näher, versuchte, mich zu küssen. Ich sagte: “Lass das. Du hast eine Freundin, ich habe einen Freund.” Ich war meinem Partner treu, außerdem war mein Gast zwar nett, aber absolut nicht mein Typ. Der Kerl versuchte es trotzdem noch einmal. Ich sagte wieder Nein, mehrmals, aber er ließ nicht nach, fing an, meine Bluse aufzuknöpfen. Was danach passierte, kann ich nicht genau erklären: eine Art Blackout, eine Schockstarre. Seine Hände waren plötzlich überall und ich konnte mich nicht rühren. Das ist der Punkt, für den ich mir später am allermeisten Vorwürfe machte. Warum habe ich nichts getan? Warum scheuerte ich ihm nicht einfach eine, wehrte mich, schrie?

Stattdessen stellte ich mich tot. Als er meine Unterhose herunterzog, versuchte ich, in Gedanken so weit wie möglich weg zu sein. Ich wollte einfach, dass alles so schnell wie möglich vorbeigeht. Er schlug mich nicht. Aber ich war völlig überrumpelt, hatte das Gefühl, das ich nicht die Macht habe, ihn zum Aufhören zu bringen. Danach hat er in der Küche noch eine geraucht und ich brachte ihn sogar zur Tür.

Am nächsten Tag hasste ich nicht den Typen. Ich hasste mich selbst. Alles widerte mich an: die Welt, meine Wohnung, mein Körper. Es schien mir, das Ganze sei meine Schuld, weil ich ihn nicht angemessen in seine Grenzen gewiesen hatte. Warum habe ich ihm keine gescheuert? Ich schämte mich so sehr, dass es bis Montag dauerte, bis ich meinem Partner davon erzählte. Und selbst da war ich mir nicht sicher: War es Vergewaltigung oder Fremdgehen? Weil ich zweifelte, ob ich alles verbockt hatte, dauerte es zwei Monate, bis ich mich entschloss, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Momentan sind nach deutschem Gesetz Übergriffe straffrei, wenn sich die betroffene Person nicht aktiv wehrt—so wie es bei mir der Fall war. Ein “Nein” der Betroffenen reicht nicht aus. Das soll sich jetzt ändern. Heute entscheidet der Bundestag über eine Verschärfung des Sexualstrafrechts—unter anderem über den Grundsatz “Nein heißt Nein”. Denn bislang war es so: Ein Täter muss Gewalt angewandt, sein Opfer bedroht oder dessen schutzlose Lage ausgenutzt haben, um sich nach dem Paragrafen zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung strafbar zu machen. Zukünftig, nach der Gesetzesänderung, drohen einem Täter auch bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, wenn das Opfer nur mit Worten widersprochen hat, oder so überrascht war, dass das Opfer mit der Situation überfordert war, vor Angst erstarrte—also sich genau so verhält, wie ich es getan habe.

Der Gesetzesantrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es hilft Frauen, denen dasselbe zugestoßen ist wie mir. Es hilft, schneller zur Polizei zu gehen. Klarer zu wissen: Es ist Vergewaltigung, auch wenn es anders war als in Filmen. Aber vor allen Dingen: Es würde helfen, dass Frauen sich weniger schuldig fühlen. Ich habe mir monatelang nach diesem Donnerstagabend Vorwürfe gemacht. Ich hätte ja den Typen von mir schubsen oder ihn in den Schritt treten können. Ich habe immer gedacht, dass ich mir in einem solchen Fall nichts gefallen lassen werde. Aber die Wahrheit ist: Bei einer Vergewaltigung handelt man nicht so, wie man es vorher geglaubt hat. Sexuelle Übergriffe passieren meistens durch jemanden, den man kennt. Dem scheuert man nicht einfach so eine, sondern ist überrascht, überrumpelt.

Nach dieser Donnerstagnacht habe ich keine Untersuchung beim Frauenarzt gemacht. Ich war mir ja damals nicht sicher, ob das, was passiert ist, überhaupt eine Vergewaltigung war. Meine Aussage zwei Monate später bei der Kriminalpolizei dauerte drei Stunden, ich musste wieder und wieder Einzelheiten beschreiben, und dann nochmal von vorn. Ich fühlte mich erschlagen, aber ich kann es nachvollziehen. Ich finde es gut, dass man die Unschuldsvermutung so hoch hält. Aber bei meinem Sachbearbeiter später fühlte ich mich verhört, so, als sei ich diejenige, die etwas falsch gemacht hat und sich rechtfertigen müsse. Er gab mir das Gefühl, ich sei die Schuldige. Und manchmal glaubte ich selbst, ich bin es. Auch die Kriminalpsychologin stufte meine Aussage als nicht glaubwürdig ein. Letztendlich wurde die Anklage aus Mangel an Beweisen fallen gelassen. Es gab ja keine Zeugen, keine Beweismittel. Es stand Aussage gegen Aussage—wie bei so vielen Fällen dieser Art.

Dass Vergewaltigungen schwer nachzuweisen sind, daran wird auch “Nein heißt Nein” nichts ändern. Aber mit dieser Gesetzesänderung wäre der psychologische Fokus verrückt: Weg davon, was die Betroffene alles falsch gemacht hat. Ich muss mich nicht schuldig fühlen, weil ich mir keine Martial-Arts-Schlacht mit meinem Angreifer geliefert habe. Ein Nein sollte ausreichen.

Quelle: http://www.vice.com/de/read/ich-wurde-vergewaltigt-mit-anderen-gesetzen-haette-ich-mich-weniger-schuldig-dafr-gefhlt

“Meilenstein” für Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein

“Meilenstein” für Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein

Bislang gilt: Nur wenn sich eine Frau gegen einen Vergewaltiger wehrt, begeht dieser nach deutschem Recht eine Straftat. Das soll sich ändern. Endlich, sagen viele.

Immer wieder kommen Mandantinnen zu Christina Clemm, von denen sie weiß, dass ihre Verfahren keinerlei Chance auf Erfolg haben: Frauen etwa, die in der Bahn belästigt wurden, denen Männer unter das T-Shirt gegriffen und an die Brust gefasst oder sich an ihrem Hintern gerieben haben. Oder aber Frauen wie die, die einen Bekannten nach einer Party bei sich auf dem Sofa schlafen ließ, weil die letzte U-Bahn längst abgefahren war. Am nächsten Morgen erwachte sie davon, erzählt die auf Strafrecht spezialisierte Anwältin, dass “er an ihr herumfummelte”, der benommenen Frau, trotz mehrfacher Proteste “den Finger in die Vagina steckte.”

Der Fall wurde vor kurzem eingestellt: Die junge Frau hatte, befand das Gericht, keinen Widerstand geleistet.

Eigentum besser geschützt als sexuelle Selbstbestimmung?

Denn in Deutschland gilt bislang: Nur wenn sich ein Opfer wehrt, der Täter Gewalt einsetzt oder androht, dann ist der Geschlechtsverkehr auch – juristisch gesehen – eine Vergewaltigung. Fleht die Frau den Mann an, doch bitte aufzuhören, oder weint sie – das reicht nach derzeitigem Gesetz nicht aus, um den Täter zu verurteilen. Grabschen, also jemandem an die Brust oder den Hintern fassen, kann man derzeit sogar ganz straffrei. Kurzum: Eigentum, betonen Juristinnen und Frauenrechtlerinnen immer wieder, ist in Deutschland besser geschützt als die sexuelle Selbstbestimmung.

Für die Frauen, sagt Clemm, ist die Erfahrung “sehr schlimm”. Es könne doch nicht sein, das hört sie immer wieder, “dass er das einfach so machen darf.”

Deshalb kämpfen Frauenrechtlerinnen schon seit Langem für eine Reform des Sexualstrafrechts: denn oft stünden Opfer unter Schock, argumentieren sie, oder wehren sich nicht, weil sie Angst vor Gewalt haben, denken etwa, dass die Gegenwehr alles nur schlimmer machen könnte. Die Gesetzeslage ist “mittelalterlich”, sagt etwa Kristina Lunz bestimmt, eine junge, eloquente Internetaktivistin und Mit-Initiatorin der Kampagne “Nein heißt Nein”: Sie selbst hat Freundinnen, die vergewaltigt wurden und den Fall nicht angezeigt hätten. Sie zuckt die Schultern: “Sie denken, dass es keinen Zweck hat wegen der Frage: Warum hast du dich nicht gewehrt?”

Das frustriert sie: Denn eigentlich hat Deutschland längt die internationale Istanbuler Konvention unterzeichnet, wonach alle nicht einvernehmlichen Sexualkontakte unter Strafe gestellt werden müssen. Ein Grundsatz, der oft als “Nein heißt Nein” umschrieben wird. Ratifiziert hat Deutschland die Konvention allerdings noch nicht.

Köln als Wendepunkt

Das Justizministerium erarbeitete im vergangenen Jahr einen ersten Gesetzesentwurf, der aber, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Eva Högl, vielen Abgeordneten “ein Dorn im Auge war.”

Doch dann kam die Kölner Silvesternacht – und der Widerstand ihrer meist männlichen Kollegen schmolz förmlich über Nacht dahin: Gruppen von Männern, viele von ihnen laut Zeugenberichten aus dem nordafrikanischen Raum, schlossen sich zusammen und belästigten Frauen, begrabschten sie und raubten sie aus. Es folgte eine hitzige Diskussion um Religion, Herkunft und Rassismus in Deutschland, die auch das Sexualstrafrecht in die breite Öffentlichkeit rückte.

Und plötzlich ging alles ganz schnell: Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium kam im März ins Kabinett. Doch viele Gruppen kritisierten, dass der Entwurf nicht weit genug ging, weil das Prinzip “Nein heißt Nein” nicht fest verankert war. Es folgten weitere Diskussionen, bis sich die Koalition auf einen Entwurf einigte, der am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. Allerdings soll nach Wunsch der SPD noch der Bundesrat über das Gesetz beraten – was wohl erst nach der politischen Sommerpause der Fall sein wird.

“Meilenstein und Paradigmenwechsel”

Er ist, so Högl sichtlich stolz, “ein Meilenstein” in Deutschland, einem Land, in dem bis in die 1990er Jahre die Vergewaltigung in der Ehe kein Strafbestand war. Sobald das neue Gesetz verabschiedet ist, gilt: Wer sich über den “erkennbaren Willen” seines Opfers hinwegsetzt, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Ein verbales Nein muss damit auch als Nein gelten. Außerdem sind aufdringliches Grapschen und sexuelle Attacken aus der Gruppe – eine direkte Konsequenz der Kölner Ereignisse – als Straftatbestände festgeschrieben.

Allesamt Änderungen, die Opferverbände wie der Weiße Ring oder auch der Deutscher Juristinnenbund, die sich für die Reform eingesetzt haben, ausdrücklich begrüßen. Dagmar Freudenberg spricht von einem “Paradigmenwechsel” im Sexualstrafrecht – und doch bezweifelt die Juristin, die lange als Staatsanwältin im Bereich sexualisierter Gewalt gearbeitet hat und jetzt als Referentin für Opferschutz arbeitet, dass es automatisch zu mehr Verurteilungen kommen wird. Derzeit werden nach Angaben des Weißen Rings nur etwa sechs Prozent aller Sexualdelikte zur Anzeige gebracht – ändern wird das das nach Einschätzungen der Expertinnen wohl zunächst kaum: “Das hängt vom Anzeigeverhalten der Betroffenen ab, die oft ein Verfahren scheuen”, erklärt Freudenberg.

Denn oft schämen sich Opfer, die Tat offen zu legen, andere wollen das Trauma nicht erneut in einem Verfahren durchleben müssen. Auch, so Freudenberg, sei die Beweislage bei Sexualstraftaten, die meist ohne Zeugen passieren, oft schwierig: “Da steht dann oft Aussage gegen Aussage.”

Doch manchen geht die Reform zu weit: Anwältin Clemm etwa findet die Strafandrohung von zwei Jahren für Vergewaltigungen ohne Gewalt zu hoch. Das sei “problematisch”, weil sie kaum Bewährungsstrafen zulasse. Auch die Verknüpfung mit dem Aufenthaltsgesetz, wonach eine Verurteilung schneller zur Ausweisung führen kann, hält sie für falsch: “Das hilft ganz sicherlich keiner einzigen Betroffenen.”

Trotzdem begrüßt sie ganz ausdrücklich den “Paradigmenwechsel”, den das Gesetz beinhaltet: Vielen Mandantinnen kann sie wohl bald sagen, dass ihre Fälle vielleicht doch eine Chance haben.

Quelle: http://www.dw.com/de/meilenstein-f%C3%BCr-sexualstrafrecht-nein-hei%C3%9Ft-nein/a-19382339

Mitten in der City: Sex-Attacke auf Zivilpolizistin

Mitten in der City: Sex-Attacke auf Zivilpolizistin

“Bericht zur Polizistin”

Der Täter, ein Pakistani (27), wurde nach dem “schmerzhaften Integrationskursus” und der Vernehmung erst einmal wieder auf freien Fuß gesetzt.

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Das hatte sich der Sex-Gangster anders vorgestellt: Ein Mann fasste am Abend eine Frau unsittlich an. Doch er hatte sich das falsche Opfer ausgesucht. Es war eine Polizistin in Zivil (33), die sich mit einem schmerzhaften Tritt in den Unterleib erfolgreich wehrte.

Die Polizistin war privat in der Straße Am Rathaus unterwegs. Dabei bemerkte sie, dass sie ein Mann verfolgte.

Plötzlich war der Kerl direkt hinter ihr und fasste sie unsittlich an.

Das ließ sich die Polizistin nicht bieten. Mit einem im Polizei-Unterricht gelernten Tritt in den Unterleib zeigte die Frau dem Mann, wo der Hammer hängt.

Mit einem Schmerzensschrei flüchtete der Täter. Doch er kam nicht weit.

Polizisten fassten den Grabscher an einer Haltestelle in der Straße der Nationen. Die Beamten erklärten später, sie hätten den Gesuchten „am gekrümmten Gang erkannt“.

Quelle: https://mopo24.de/nachrichten/chemnitz-polizistin-in-zivil-tritt-fummler-71013

Zivilpolizistin begrabscht, Belästigungen auch in Olbernhau, Olbernhau und Neukirchen

Zivilpolizistin begrabscht, Belästigungen auch in Olbernhau, Olbernhau und Neukirchen

Polizistin begrabscht

Im Chemnitzer Stadtzentrum ist es erneut zu einem sexuellen Übergriff gekommen. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, war am Dienstagabend gegen 23 Uhr eine 33-Jährige von einem Mann verfolgt und dann unsittlich berührt worden. Was der Mann nicht wusste – bei der Frau handelte es sich um eine Beamtin in Zivil, die zur Operativen Einsatzgruppe der Polizei gehört und gerade auf Streife war. Sie alarmierte Kollegen, die den Grabscher kurz darauf stellen konnten. Gegen den 27-Jährigen wird nun ermittelt.

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Auch in Olbernhau gab es eine sexuelle Belästigung. Dabei war am Mittwochmorgen eine 59-jährige, die auf einer Parkbank saß, unvermittelt von einem Mann umarmt und geküsst worden. Nach Polizeiangaben wurde die Frau zudem unsittlich berührt. Die 59-Jährige konnte den Mann wegstoßen, der daraufhin floh. Der Beschreibung nach war der Täter dunkelhäutig, etwas älter als 30 Jahre mit mittellangen schwarzen Haare und trug hellblaue Jeans und ein hellblaues Shirt. Die Fahndung nach ihm läuft.

Zeugenaufruf nach Sexualstraftat

Die Polizei in Stollberg geht derzeit einem Sexualdelikt in Neukirchen nach, das am Dienstag angezeigt wurde. Bereits am Sonntag soll es gegen 18:30 Uhr in der Straße Zum Gewerbepark zu einem sexuellen Übergriff auf eine Frau gekommen sein. Nachdem die Frau ihren goldfarbenen Pkw dort abgestellt hatte, wurde sie beim Davongehen überfallen und zu Boden gerissen. Trotz Gegenwehr gelang es dem Täter, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Die Frau trug Verletzungen davon.

Die Polizei sucht nun nach einem kräftigen, durchtrainierten Mann im Alter von 30 bis 40 Jahren. Der Täter soll kurze, braune Haare haben und einen leichten Kinnbart tragen. Auffällig an ihm sei zudem ein fehlender rechter Eckzahn. Bekleidet war er mit einem T-Shirt und einer Jeans. Hinweise zum Täter erbittet das Polizeirevier Stollberg unter der Telefonnummer 037296 – 900.

Quelle: http://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/polizeibericht-chemnitz-suedwestsachsen-100.html

»Grabscher« auf Strandfest der Polizei melden

»Grabscher« auf Strandfest der Polizei melden

Die Polizei in Rotenburg geht aktuell Gerüchten nach, denen zufolge am Sonntagmorgen während des Heimat- und Strandfestes in Rotenburg Frauen »bedrängt« und »angegrabscht« worden sein sollen. Bei der zuständigen Polizeistation in Rotenburg sind bis zum Montagnachmittag aber weder Beschwerden noch Strafanzeigen gegen Täter eingegangen.

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Falls es tatsächlich zu Beleidigungen oder zu anderen möglichen  Übergriffen gegen Frauen während des Rotenburger Heimat- und Strandfestes gekommen ist, möchten sich Betroffene und Zeugen bitte mit der Polizei in Rotenburg in Verbindung setzen, Tel. 06623-9370.

Wie Manfred Knoch (KHK) von der Polizei in Bad Hersfeld berichtet, war das diesjährige Heimat- und Strandfest, außer einigen Strafanzeigen wegen Körperverletzungen, Diebstählen und einem Straßenraub, äußerst friedlich. (wal | ots)

Quelle: http://www.nh24.de/index.php/polizei/90121-rof-rgrabscherl-auf-strandfest-der-polizei-melden

Belästigung der Badegäste in Schwimmbädern

Belästigung der Badegäste in Schwimmbädern

Die Badesaison hat begonnen: Die Polizei warnt in einer internen Mail vor Gruppen, die zunehmend Badegäste belästigen. In Südostoberbayern kann davon nicht die Rede sein.

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Das haben die Verantwortlichen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd erklärt. Wie Polizeisprecher Andreas Guske sagt, wird in der Region gar keine Statistik geführt, weil es nicht nötig ist. Ihm sind keine massiven Belästigungsfälle in heimischen Schwimmbädern bekannt. Lediglich im westlichen Einsatzgebiet des neun Landkreise umfassenden Einsatzgebiets des Präsidiums hat es vereinzelt Grabschereien gegeben, so Guske. Er lobt vor allem die gute Arbeit der freiwilligen Helfer in den Asylbewerberunterkünften in der Region. Die meisten Flüchtlinge in der Region wissen, was sie tun dürfen und was nicht, so der Polizeisprecher.

Quelle: http://www.bayernwelle.de/chiemgau/belaestigung-der-badegaeste-in-schwimmbaedern

Selbst ist die Frau: Couragierte Münchnerin wehrt sich gegen sexuelle Belästigung

Selbst ist die Frau: Couragierte Münchnerin wehrt sich gegen sexuelle Belästigung

Tolle Aktion: In München wehrte sich eine Frau auf couragierte und selbstbewusste Weise gegen einen Mann, der ihr auf einer Rolltreppe zu nahe kam.

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Am Freitagabend fuhr eine 39-jährige Münchnerin am Hauptbahnhof mit der Rolltreppe vom Zwischengeschoss hinunter zum Bahnsteig der U4/U5. Hinter ihr befand sich ein 35-Jähriger, der der Frau ungewöhnlich nahe kam. Plötzlich griff er ihr ans Gesäß. Anschließend ging er an ihr vorbei und stellte sich vor sie hin, wobei er erneut sehr nah an sie herankam.

Frau schnappt sich Täter

Die verärgerte 39-Jährige packte daraufhin den Mann am T-Shirt und fuhr mit ihm gemeinsam die Rolltreppe wieder hoch. Sie fragte zunächst die Mitarbeiter eines dortigen Marktes nach der nächsten Polizeidienststelle. Die Mitarbeiter gaben ihr den Rat, den Notruf 110 zu wählen, was die Münchnerin dann auch tat.

Der 35-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage.

Quelle: http://www.retter.tv/de/polizei.html?ereig=-Selbst-ist-die-Frau-Couragierte-Muenchnerin-wehrt-sich-gegen-sexuelle-Belaestigung-&ereignis=36493

Sexuelle Belästigung in Salzburg

Sexuelle Belästigung in Salzburg

Er soll ein 13-jähriges Mädchen sexuell belästigt haben: Die Salzburger Polizei sucht nach einem etwa 50-jährigen Radfahrer.

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Die Schülerin ist mit ihren Eltern spazieren gewesen. Sie ist allein einige hundert Meter voraus gegangen, als sie von dem Mann überholt worden ist. Der Verdächtige ist stehen geblieben und hat das Mädchen anzüglich angesprochen. Außerdem soll er sich in den Schritt gegriffen haben. Anschließend hat er seine Fahrt fortgesetzt.

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